Die Minijobzentrale möchte, dass wir Pauschsteuer aus einer Betriebsprüfung im aktuellen Beitragsnachweis nachmelden. Gibt es die Möglichkeit in LODAS, manuell Werte zu den Beitragsnachweisen hinzuzufügen, ähnlich wie bei den Lohnsteueranmeldungen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vllt. bei Mandantendaten, Steuer, Pauschalsteuer, wie bei der Nebenbuchführung?
s. Dokument 9222455
Darüber bekomme ich die Werte nur in eine Lohnsteueranmeldung aber nicht in einen Beitragsnachweis. Es geht nicht um pauschale Lohnsteuer sondern um Pauschsteuer.
Oh, da hab ich zu schnell und falsch gelesen 😞
Hallo @rolfwillert,
in LODAS gibt es keine Möglichkeit, manuell Beträge in den Beitragsnachweis einfließen zu lassen.
Bitte melden Sie die Werte in diesem Fall manuell an die zuständige Institution.
@rolfwillert schrieb:Die Minijobzentrale möchte, dass wir Pauschsteuer aus einer Betriebsprüfung im aktuellen Beitragsnachweis nachmelden. Gibt es die Möglichkeit in LODAS, manuell Werte zu den Beitragsnachweisen hinzuzufügen, ähnlich wie bei den Lohnsteueranmeldungen?
Nicht getestet, aber was ist denn, wenn du bei einem der Minijobber nur eine steuerpflichtige Lohnart abrechnest und den Betrag direkt wieder abziehst?
Vielleicht gibt es ja einen Minijobber, bei dem das möglich ist.
Alternativ schickst du einen Beitragsnachweis übers SV-Meldeportal.
Im Idealfall stellt der Prüfer das digital bereit und ihr könnt das über die digitale Meldekorrektur machen. Wenn ihr das nicht digital erhalten habt, dann kannst du das nur über das SV-Meldeportal händisch machen.
Falsche SV-Meldung stornieren + neue mit den korrekten Werten erstellen.
Nicht getestet, aber was ist denn, wenn du bei einem der Minijobber nur eine steuerpflichtige Lohnart abrechnest und den Betrag direkt wieder abziehst?
Vielleicht gibt es ja einen Minijobber, bei dem das möglich ist.
Alternativ schickst du einen Beitragsnachweis übers SV-Meldeportal.
Ich muss nur die Pauschsteuer nachmelden, nicht aber die Beiträge zur KV/RV. Dann bleibt mir wohl nur das SV-Meldeportal. Vielen Dank.
@Claudia- schrieb:Im Idealfall stellt der Prüfer das digital bereit und ihr könnt das über die digitale Meldekorrektur machen. Wenn ihr das nicht digital erhalten habt, dann kannst du das nur über das SV-Meldeportal händisch machen.
Falsche SV-Meldung stornieren + neue mit den korrekten Werten erstellen.
Das hat der Prüfer auch getan. Aber das gilt ja nur für die zu berichtigenden DEÜV-Meldungen und nicht für die Pauschsteuer im Beitragsnachweis. Also SV-Meldeportal. 😁
Eine nur steuerpflichtige LA meldet auch keine SV-Beiträge. 😉
ahh... das ist schon mal interessant zu wissen
Hier stellt sich mir nur die Frage ob ich auch noch den geprüften Monat korrigieren kann. Die Lohnart müsste man ja schon im richtigen Monat eintragen, sonst passt es auch nicht. Und wenn ich das kann, dann kann ich auch gleich die nicht versteuerte Leistung korrekt eintragen und komme aufs gleiche Ergebnis.
@Claudia- schrieb:Hier stellt sich mir nur die Frage ob ich auch noch den geprüften Monat korrigieren kann. Die Lohnart müsste man ja schon im richtigen Monat eintragen, sonst passt es auch nicht. Und wenn ich das kann, dann kann ich auch gleich die nicht versteuerte Leistung korrekt eintragen und komme aufs gleiche Ergebnis.
Tatsächlich hat mich die Minijobzentrale aufgefordert, die 2% Pauschsteuer für die Jahre 2018 bis 2024 einfach im aktuellen Beitragsnachweis nachzumelden. Da es für diesen großen Zeitraum um gerade einmal 110 € geht, lässt man da wohl tatsächlich mal die Kirche im Dorf. 😀