Hallo liebe Community,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Bei einem Mitarbeiter von einem neuen Mandant wurde beim Vorberater der PKV-Zuschuss falsch geschlüsselt und somit auch falsch abgerechnet. Der PKV-Zuschuss war mit FKV geschlüsselt. Ihm wurden seither ca. 300 € bezahlt. Das war falsch. Jetzt wurde noch vom Vorberater die Juni-Abrechnung rückwirkend korrigiert. Dem Mitarbeiter wurde nun die Differenz zum tatsächlichen Zuschuss (190 €) im Netto abgezogen. Dem Mitarbeiter wurden nun im Juni über 8.000 € abgezogen. Der Mitarbeiter hat nun einen kleinen Auszahlungsbetrag.
Kann man das irgendwie anders korrigieren? Der Fehler liegt ja beim Sachbearbeiter, da er diesen falsch geschlüsselt hat und den falschen Betrag abgerechnet hat.
Vielen lieben Dank!
Die Korrektur zu Lasten des Arbeitnehmers ist auf jeden Fall unzulässig.
Die Korrektur darf nur für die letzten drei Monate erfolgen.
Für die Vergangenheit muss hochgerechnet werden so dass dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. ZB bei Rückforderung im Zuge der SV-Prüfung.
Vielen Dank für die Antwort!
Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen? Das die Korrektur nur für die letzten 3 Monate erfolgen darf.
Es wurde das ganze Jahr 2022 falsch geschlüsselt und zu viel abgerechnet. Und was bedeutet es, für die Vergangenheit muss hochgerechnet werden? Wird das bei einer SV-Prüfung aufploppen?
Ich habe jetzt kein Gesetz. Gucken sie mal bei Haufe oder einfach über Google da bekommen sie Auskunft.
Wenn sie zurückrechnen müssen sie um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer eine Überzahlung hat hochrechnen und das Brutto erhöhen. Über die 3 Monate hinaus.
Das ist meine Meinung
Hallo,
ich bin auch "nur" Personaler und Lohnabrechner und würde mir in diesem Fall Rechtsrat einholen.
Die Dreimonatsfrist gilt m.W. (nur) in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge. Hier geht es aber um den AG-Zuschuss zur PKV.
Ansonsten wären ggf. arbeits- oder tarifvertragliche Verfallsfristen zu prüfen, innerhalb derer zurückgefordert werden kann.
Auch zu prüfen wäre ggf. die Frage einer Haftung durch dem Vorberater, in dessen Verantwortungsbereich der Fehler liegt.
Gruß, vw
Es würden ja freiwillige KV-Beiträge und AG-Zuschüsse zurückgerechnet werden. Darum würde ich evtl von den 3 Monaten möglicher Korrektur ausgehen . Bei Firmenzahlern. Oder gilt das bei Freiwilliger KV nicht?
Ich gebe ihnen recht mit dem Rat rechtliche Auskunft über einen Arbeitsrechtler einzuholen. Vor allen bei so einer hohen Nachbelastung des Arbeitnehmers.
@FrauSmith schrieb:Es würden ja freiwillige KV-Beiträge und AG-Zuschüsse zurückgerechnet werden. Darum würde ich evtl von den 3 Monaten möglicher Korrektur ausgehen . Bei Firmenzahlern. Oder gilt das bei Freiwilliger KV nicht?
Ich gebe ihnen recht mit dem Rat rechtliche Auskunft über einen Arbeitsrechtler einzuholen. Vor allen bei so einer hohen Nachbelastung des Arbeitnehmers.
Hallo,
das
@Ulrike27_5schieb:
Bei einem Mitarbeiter von einem neuen Mandant wurde beim Vorberater der PKV-Zuschuss falsch geschlüsselt und somit auch falsch abgerechnet. Der PKV-Zuschuss war mit FKV geschlüsselt. Ihm wurden seither ca. 300 € bezahlt.
hatte ich dahingehend interpretiert, dass der MA mit PKV abgerechnet wurde, aber fälschlicherweise die AG-Zuschüsse in Höhe FKV netto ausbezahlt bekommen hat.
Da müsste sich die Fragestellerin evt. noch einmal genauer erklären.
Gruß, Volker
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe mich einer Kollegin mal ausgetauscht. Aber das brachte mich irgendwie auch nicht weiter. Sie fragte mich, warum es dem AN nicht aufgefallen ist, dass er zu viel bezahlt bekommen hat. Also, den Zuschuss. Er sollte sich mit dem AG irgendwie einigen, dass er die 8.000 € auf mehrere Monate abbezahlt.
@vw hatte ich dahingehend interpretiert, dass der MA mit PKV abgerechnet wurde, aber fälschlicherweise die AG-Zuschüsse in Höhe FKV netto ausbezahlt bekommen hat.
Es ist so, auf der Lohnabrechnung waren 300 € FKV-Zuschuss im Netto. Nun wurde der Zuschuss umgeschlüsselt auf PKV-Zuschuss und PV-Zuschuss. Der Betrag ist nun gemindert (PKV-Zuschuss 191 € und PV-Zuschuss 47 €). Das wurde nun nachberechnet für die Jahre 2021 und 2022 bis Juni 2023. Insgesamt entstand eine Korrektur von ungefähr 8.300 €. Die ihm quasi vom Lohn abgezogen wurden.
Erstmal finde ich es schwierig dass ihr Kollegin dem Mitarbeiter unterstellt den Fehler gemerkt haben zu müssen. Hier ist meiner Meinung nach eindeutige der Arbeitgeber bzw. der Lohnabrechner schuld.
Der Arbeitnehmer hat ja nun nicht monatlich zB 1000 € Zuviel Gehalt erhalten. Ob alle Arbeitnehmer wissen wie viel PV-Zuschuss ihnen zusteht bzw das nachrechnen bezweifle ich ganz stark.
“Irgendwie“ mit dem Arbeitgeber einigen ist auch eine seltsame Aussage.
Ich würde als Lohnabrechner so eine hohe Nachzahlung nicht einfach abziehen sondern darauf bestehen dass rechtlicher Rat eingeholt wird. ZB die Frist der Verfallbarkeit abklären lassen
zu beachten sind natürlich verfallfristen in Arbeits- und Tarifverträgen
Außerdem sind bei dem monatlichen Abzug die Pfängungsfreigrenzenzen zu beachten
Bei der Summe wäre wirklich rechtliche Beratung sinnvoll.
Insbesondere, wenn diese nicht zurückgefordert werden würden/dürfen, da dann wieder ein geldwerte Vorteil eine Rolle spielen könnte. Schließlich sind diese überzahlten Beiträge st-/sv-frei gezahlt worden, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
High,
mich würde mal die Berechnung der 8.300.- bei 30 Monaten interessieren?
Gruss Mike
Hallo,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Also, Mitarbeiter möchte wissen, wie es eigentlich zu dieser hohen Nachberechnung gekommen ist. Er möchte wissen, wie sie das berechnet hat.
Ich stehe gerade echt auf dem Schlauch. Ich stelle mal hier die Lohnabrechnungen rein. Sie sind aber mit einem anderen Programm abgerechnet worden.
Das war Januar 2021:
Das ist Januar 2022:
Das nun die Korrektur Juni 2023:
Vielen Dank und liebe Grüße
@Ulrike27_5 schrieb:Hallo,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Also, Mitarbeiter möchte wissen, wie es eigentlich zu dieser hohen Nachberechnung gekommen ist. Er möchte wissen, wie sie das berechnet hat.
Das sollte der Vorberater, der sich mit dem Fremdprogramm auskennt, doch beantworten können?🤔
Gruß, vw
Ich verstehe nicht wie man auf diese hohe Rückzahlung von über 8000 € kommen will .
Nach meiner Rechnung muss der Mitarbeiter monatlich 62 € zurückzahlt . Das sind für 30 Monate 1.860 € Rückzahlung
Ich verstehe dass der Mitarbeiter das erklärt haben will …..
Das sollte der Vorberater, der sich mit dem Fremdprogramm auskennt, doch beantworten können?
Ich habe den Vorberater bzw. die Sachbearbeiterin kontaktiert. Aber Beide sind im Urlaub. Der Mitarbeiter meinte, ob ich mir das Ganze mal anschauen könnte, weil es ihm einfach zu hoch vorkommt. Er wollte, das da mal jemand anderes drüber schaut
@FrauSmith Nach meiner Rechnung muss der Mitarbeiter monatlich 62 € zurückzahlt . Das sind für 30 Monate 1.860 € Rückzahlung
Wie bist du darauf gekommen? Auf die 62 €?
Danke schon mal!
Du schreibst oben :
er hat freiwillige KV 300 € monatlich erhalten.
PKV wäre gewesen: 191 € + 47 € = 238 :
300 € minus 238 € = 62 € Überzahlung im Monat
also unter der Voraussetzung, dass sich die Beitragssätze unterjährig nicht geändert haben, komme ich auf eine geschätzte Differenz von € 4135,-- (FKV plus Zusatzbeitrag) entsprechend geschätzt 142,60 p.M.
Aber unabhängig davon bleibt die Frage, ob und inwieweit durch einen Fehler des Beraters überhaupt zurück gefordert werden kann. -> Rechtsanwalt.
Gruß, vw
Moooment mal.
€ 4135,-- (FKV plus Zusatzbeitrag)
das ist ja ungefähr die Hälfte des Abzuges von 8.300 ungrad (war ja auch nur geschätzt).
Hat er auch ersatzweise die PKV-Zuschüsse berechnet bekommen?
Gruß, vw
und jetzt ab ins Bett 😴
Vielen Dank euch Beiden!
Jetzt habe ich verstanden. Es ist eigentlich fast die Hälfte. Das ist schon viel. Ich werde es dem Mitarbeiter mitteilen und dann soll er sich echt eine Rechtsberatung nehmen. Weil, das ist ja echt mega schief gelaufen.
Ja, jetzt ab ins Bett 😴
Danke, nochmal! 😉
Hallo,
nochmal vielen Dank für eure Antworten! Ich wollte nur kurz mitteilen, dass ich dem Mitarbeiter meine Berechnung vorgelegt habe. Er geht jetzt damit zum Vorberater und geht noch zur Rechtsberatung.
Also, nochmal vielen Dank!!!!😊
Das ist ja ein langer Thread geworden.
Ich habe ihn nur so nebenher verfolgt.
Rechtlich - Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber hier wird 2 Aspekte geben a) die 3 Monatsfrist nur will das der ARbeitnehmer auch auf die Gefahr hin , das er sich dann einen anderen Job suchen muß je nachdem wie der Arbeitgeber drauf ist
b) Der AN wurde auf jeden ungerechtfertig bereichert. Verjährung 30 Jahre
Daher aus meiner Sicht wenn etwas so schief läuft sollte sich AG und AN zusammensetzen und als erstes Mal die Korrektur des Kollegen vom Juni 23 aufrollen und nachvollziehen ( ich habe jetzt gerde mal überschlagen und komme auf bezahlt wurden 349,13 , richtig wären gewesen 191,62 Differenz je Monat 157,51 * 30 Monate = 4725,30. Wenn die Zahlen für alle 30 Monate identisch sind, was sich aber aus der Nachberechnung Juni 23 ergeben müsste.
So dem AG in der Tat ein Schaden entstanden ist oder entstehen sollte ist befürchte ich mein Kollege in der Haftung.
Daher wenn die Forderung des AG der Höhe nach feststeht , dann sollten sich AG und AN einfach auf einen Abzahlungsmodus einigen , damit man nicht noch in ein Zinsproblem kommt Verteilung auf maximal 12 Monate, dann sprechen wir von knapp 400 EUR je Monat.
Dann wäre alles wieder ok, aber hier hilft nur Kommunikation.
Hallo,
kleines Update. Der AN hat nun gekündigt.
Die früherer Lohnsachbearbeiterin sagt, nachdem er ihr meine Berechnung gezeigt hat, dass die SV-Beiträge (RV+AV) bei mir vergessen wurde. Und sie daher auf die 8. 300 € kommen würde und nicht auf ca. 4.200 €. Müssen dann tatsächlich noch die SV-Beiträge von 2021 + 2022 und 2023 dazu addiert werden?
Ich stehe nun echt etwas auf dem Schlauch.
Da wird die Mitarbeiterin aber erklären müssen , wieso ein PKV Zuschuss seit neuestem SV Pflichtig sein soll ?
Ist er natrülich nicht, das wäre nur dann der Fall wenn der AG die Überzahlungen übernimmt und zwar so das für den AN keine Nachzahlung herauskommt dann hätten wir einen geldwerten Vorteil der SV pflichtig ist. Aber die reine KOrrektur eines Nettobezugs und darum handelt es sich hier ist nicht SV pflichtig ( RV und AV in diesem Fall) .
Ich wage eine Vermutung es handelt sich um eine Ausrede .
Selbst wenn das fehlen würde die aktuellen Beitragssätze AG und AN sind 18,6 + 2,6 zusammen also 21,2%. Damit könnte das Ergebnis um maximal 21,2% differieren. Aber wie gesagt keine SV Pflicht der Nettokorrektur ausser siehe oben.
Hallo,
sehe ich grundsätzlich auch so. Siehe vielleicht auch hier:
"In dieser Höhe ist der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG) und damit auch kein beitragspflichtiges Entgelt im Sinn der Sozialversicherung; im Fall eines höheren Arbeitgeberzuschusses ist der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtig."
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitgeberzuschuss-31123
Gruß, vw
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem ähnlichen Fall. Beim abgerechneten privat-versicherten AN sind SV Abzüge, PKV Zuschuss richtig berechnet und ergeben ein korrekten Netto Betrag. Der AN entrichtet den PKV Beitrag selbst an die PKV. Von dem genannten Netto wurde über Monate fälschlicherweise am Ende der gesamte PKV u Pflege Beitrag vom Auszahlungsbetrag abgezogen und an eine GKV (wie als wäre der AN freiwillig gesetzlich) entrichtet, mit dem der AN nichts zu tun hat. Das Geld ist also anstatt an den AN an eine GKV gezahlt worden.
Hat jemand damit Erfahrungen? Wieso meldet die GKV so etwas nicht und sendet es zurück, wenn es keinen Versicherten gibt? Wie korrigiert man die Abrechnung und vor allem wie erhält der AN das Geld zurück? Muss der AG in Vorleistung gehen bis das Geld von der GKV zurück ist?
Danke vorab
Der AG muss quasi immer in Vorleistung treten, er muss für die korrekte Lohnabrechnung sorgen was in diesem Fall ja offensichtlich falsch war , sprich es war Firmenzahler mit freiwilliger KV geschlüsselt.
Daher Step 1 KK anrufen und mit denen klären warum es keine Rückmeldung gab.
Dann Lohn korrigieren, Differenz an den AN auszahlen und bei der KV gibt es hierfür einen speziellen Erstattungantrag dann bekommt der AG das zuviel bezahlte Entgelt von der KV zurück. Falls noch ein Jahreswechsel dazwzsichen lag müssen Sie auf jeden Fall auch noch die Jahresmeldungen korrigieren.
High,
Muss der AG in Vorleistung gehen bis das Geld von der GKV zurück ist?
Ja, und auf die Erstattung, nach Erstellung des Erstattungsantrages, warten.
Gruss Mike
PS
oder mit dem nächsten Beitragsnachweis verrechnen, falls alles aus 2023😀
High,
Wieso meldet die GKV so etwas nicht und sendet es zurück, wenn es keinen Versicherten gibt?
es gibt den Versicherten ja für RV und AV, hoffe ich😉
und wer wird sich da wohl melden?
Gruss Mike