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Online Krankschreibung + eAU + AAG

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letzte Antwort am 22.12.2025 11:17:40 von CVolz
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NinaJ
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Guten Morgen,

 

wir hatten jetzt immer mal Online-Krankenscheine (also über einen Online-Arzt), bei der keine eAU zurückgemeldet wurde. 

 

Wir können ja gar nicht die Echtheit oder irgendetwas überprüfen. Die Krankenkasse hat die AAG-Erstattungen freigegeben. Ist das dann auch die Verantwortung der Krankenkasse?

 

Ist das ganze nicht auch irgendwie grenzwertig? 

 

Habt ihr Erfahrungen damit?

Soweit nicht gesondert gekennzeichnet: ohne KI erstellt.
DanaP
Fortgeschrittener
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Nein keine Erfahrungen.

 

Aber das die KK das erstattet heißt, meiner Meinung erst mal nichts, da die KK ja auch Erstattungen ohne AU machen.

 

Und, das ist jetzt aber Jahre her (war noch vor eAU-Zeit),  da wurde, trotz erstmal gezahlter Erstattung, auch schon mal die Krankmeldung nachträglich angefordert von der Krankenkasse, da der Mitarbeiter keine AU an die Krankenkasse geschickt hatte.

NinaJ
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Nachricht 3 von 8
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Ok, oder ist das dann nur eine arbeitsrechtliche Sache?

 

Sollten wir den Mdt. darauf hinweisen, dass die KK die AAG noch ablehnen könnte? 

 

 

Nachtrag: in diesem Fall ist die AU über 3 Tage ausgestellt - wäre ja unkritisch, aber LFZ wurde für 4 Tage gezahlt + entsprechend AAG.

 

Soweit nicht gesondert gekennzeichnet: ohne KI erstellt.
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CVolz
Erfahrener
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Irgendeine Krankschreiben muss es ja geben, wenn nicht als eAU, dann in Papierform. Ich würde darauf hinwirken, dass der Mitarbeiter diese selbst bei der KK einreicht, damit dann die eAU bestätigt wird. Kann ja zu einem späteren Zeitpunkt auch anderweitig relevant sein, Stichwort "Anfrage Vorerkrankungen".

frgntz
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Die AU muss ja nicht zwingend für die Erstattung als eAU vorliegen, zur Not gibt es ja noch den Nachweis der Online-AU, falls die KK tatsächlich nachfragen sollte.

 

Bei den Krankenkassen erfolgt nicht immer überhaupt ein Abgleich, ob die AU vorliegt. Auch elektronisch nicht. Oft wird einfach aus dem AAG-Topf erstattet und der AG hat hier natürlich die Pflicht zu prüfen, dass die Erstattung nach der erfüllten Voraussetzungen beantragt wurde.

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 8
378 Mal angesehen

@NinaJ  schrieb:

Guten Morgen,

 

wir hatten jetzt immer mal Online-Krankenscheine (also über einen Online-Arzt), bei der keine eAU zurückgemeldet wurde. 

 

Wir können ja gar nicht die Echtheit oder irgendetwas überprüfen. Die Krankenkasse hat die AAG-Erstattungen freigegeben. Ist das dann auch die Verantwortung der Krankenkasse?

 

Ist das ganze nicht auch irgendwie grenzwertig? 

 

Habt ihr Erfahrungen damit?


Die AU liefert der Mandant (egal wie er sie erhalten hat (Papier oder eAU)). Diese Daten werden gegenüber der  KrKasse zur Erstattung abgerechnet.

 

Der eAU-Status wird von uns nicht geprüft, da der Aufwand für den Mandanten nicht mehr bezahlbar wäre (so auch kommuniziert und dokumentiert).

 

Und ob die DRV-Prüfdienste diesen Bereich irgendwann mal mit prüfen werden steht in den Sternen (behaupte ich). Homepage | Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A - Z | Deutsche Rentenversicherung

NinaJ
Erfahrener
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Nachricht 7 von 8
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Kann ja zu einem späteren Zeitpunkt auch anderweitig relevant sein, Stichwort "Anfrage Vorerkrankungen".

 

Das ist ein guter Hinweis!

 

 


@CVolz  schrieb:

Irgendeine Krankschreiben muss es ja geben, wenn nicht als eAU, dann in Papierform. Ich würde darauf hinwirken, dass der Mitarbeiter diese selbst bei der KK einreicht, damit dann die eAU bestätigt wird. 


 

Wir hatten eben die Fälle, dass diese Online-Krankschreibung irgendwie merkwürdig aussehen und der Verdacht aufkommen könnte, es handelt sich nicht um einen "richtigen" Arzt (zugelassen etc.). Dann liegt dieser auch nicht der KK vor. ► Darauf wollte ich hinaus.

Soweit nicht gesondert gekennzeichnet: ohne KI erstellt.
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CVolz
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
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Ich habe übrigens gerade einen interessanten Artikel zu dem Thema entdeckt:

 

Krankschreibung ohne Arztkontakt rechtfertigt Kündigung | Personal | Haufe

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letzte Antwort am 22.12.2025 11:17:40 von CVolz
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