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Neues Service-Release: Lohn und Gehalt V.11.17

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letzte Antwort am 25.05.2020 08:13:56 von metalposaunist
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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

seit Freitag, 22.05.2020, steht das neue Service-Release 11.17 von Lohn und Gehalt compact/classic/comfort im DFÜ-Manager und Download-Bereich bereit.
Bitte installieren Sie zeitnah dieses Update.


Kurzer Hinweis zur nachfolgenden Übersicht: Die verlinkten Dokumente werden voraussichtlich morgen, 21.05.2020, in der Info-DB online gehen. Die Dokumente sind seit 21.05.2020 online.

 

Folgende Änderungen sind in der Version 11.17 enthalten:

  • Neues Fibu-Konto zu Kug (Aufwandskonto)
    Ab dieser Version wird auf Kanzleiebene das Ertragskonto für die Erstattung Kug / Quarantäne mit dem Aufwandskonto 4155 (SKR03) bzw. 6075 (SKR04) „Zuschüsse Agenturen für Arbeit“ vorbelegt. Die Vorbelegung können Sie auf Mandantenebene unter Kanzlei l Finanzbuchführung l Kontenrahmen, Registerkarte Kug oder im Mandanten unter Mandantendaten l Finanzbuchführung l Sonstige Konten, Registerkarte Kug ändern.

  • Entschädigung bei Kinderbetreuung gem. § 56 Abs. 1a IfSG 
    Einen Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall haben erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Kinder auf Hilfe angewiesen sind (z. B. bei einer Behinderung).
    Für die Abrechnung dieser Entschädigungsansprüche stehen Ihnen die beiden neuen Lohnarten 5610 „Betreu.Kind IfSG Entschädigung“ und 5620 „Fiktivl.Betreu.Kind IfSG, SV AG“ sowie die beiden neuen Ausfallschlüssel „QK – Beaufsichtigung Kind wegen Schulschließung“ und „QB – Beaufsichtigung Kind (Stunden) wegen Schulschließung“ zur Verfügung.
    Informationen dazu finden Sie im Dokument 1009166 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Eltern bei Kinderbetreuung

  • Nebeneinkommen während Kurzarbeit
    Wenn die Nebenbeschäftigung während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, ist das Nebeneinkommen grundsätzlich auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen.
    Mit dem „Sozialschutz-Paket 1“ wird allerdings für April 2020 bei Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen vorübergehend auf die Anrechnung ganz oder teilweise verzichtet.
    Durch das „Sozialschutz-Paket 2“ wird ab Mai 2020 bis Dezember 2020 der Verzicht der Anrechnung auf Nebeneinkommen aus allen Berufen ausgeweitet.
    Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1009164 - Nebeneinkommen und systemrelevantes Nebeneinkommen während Kug abrechnen in Lohn und Gehalt

  • Steuerfreie Arbeitslohnspende
    Verzichten Mitarbeiter zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung, bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz.
    Ab der Version 11.17 von Lohn und Gehalt stehen Ihnen folgende Lohnarten zur Verfügung, um eine Einmalzahlung oder Teile des laufenden Entgelts zugunsten einer Spende zu reduzieren (Erfassung mit Minus).
    - Lohnart 5630 - Arbeitslohnspende,lfd.
    - Lohnart 5640 - Arbeitslohnspende,jhrl.
    - Lohnart 9100 - Abzug Arbeitslohnspende
    Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1009149 - Steuerfreie Arbeitslohnspende

 

  • Steuerfreier AG-Zuschuss zum Kug (-> noch nicht vom Bundesrat verabschiedet!)
    Bitte beachten Sie folgendes: Ab der Version 11.17 ist bereits die neue Lohnart 5080 "Zuschuss zum Kug, stfr.“ enthalten. Das Gesetz dazu ist jedoch noch nicht verabschiedet und die Lohnart darf daher noch nicht verwendet werden (Verabschiedung erfolgt voraussichtlich am 05.06.2020).
    Bis auf weiteres ist der Arbeitgeberzuschuss mit der Lohnart 5010 „Zuschuss zum Kug“ steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei abzurechnen, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80% des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nicht übersteigt. Der übersteigende Betrag ist mit der Lohnart 5070 „Zuschuss zum Kug. Sv-pflichtig“ abzurechnen.
    Informationen zum aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie im Dokument 1009176 - das Dokument wird aktualisiert sobald der Beschluss erfolgt ist.



Alle weiteren gesetzlichen Änderungen sowie Programmanpassungen und Neuerungen finden Sie in den Dokumenten:
 Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen (Dok.-Nr. 1011662)

 Aktuelle Version in Lohn und Gehalt compact/classic/comfort (Dok.-Nr. 1021721)
 Baulohn - Neuerungen - Übersicht (Dok.-Nr. 1021001)

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt

@Darlene_Pfahler @Dominika_Raciborska @Nina_Schöneweis @Selina_Heubeck @Daniela_Eichler 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
StHartmann
Beginner
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@Daniela_Eichler 

 

"Bitte beachten Sie folgendes: Ab der Version 11.17 ist bereits die neue Lohnart 5080 "Zuschuss zum Kug, stfr.“ enthalten. "

 

Das wird wohl in anderen Worten bedeuten: Alle Abrechnungen März, April und ggf Mai nochmal anfassen. Alte Lohnart Zuschuss stornieren und neue Lohnart Zuschuss erfassen.

 

Gibt es nicht die Möglichkeit, die alte Lohnart entsprechend anzupassen?

 

Wäre jedenfalls deutlich anwenderfreundlicher. 

 

 

 

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cro
Experte
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Verstehe Sie definitiv nicht.

 

Ich finde es super wie vorausschauend, unter entsprechender Warnung, die DATEV das Thema angeht.

 

Ich mache das dann für alle Monate mal entspannt im Juni (reicht doch für März), wenn die gesetzliche Grundlage gegeben ist.

freiherr
Einsteiger
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@StHartmann 

 

Zu Ihrer Frage "Gibt es nicht die Möglichkeit, die alte Lohnart entsprechend anzupassen?"

 

Die gäbe es wohl sicherlich, aber was machen Sie dann im nächsten Jahr, wenn die jetzt kommende und voraussichtlich bis Jahresende befristete Regelung der Steuerfreiheit für den AG-Zuschusss bis 80% nicht mehr gilt? Wieder zurück ändern?

 

Daher ist die Einführung einer neuen spezifischen Lohnart sicherlich die bessere Entscheidung.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
boomboom
Meister
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Hallo,

 

da gibt es nichts:

https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/

 

und im Inst-Man auch nicht. Wann kommt das Release?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


eine Anpassung der bestehenden Lohnart wird es mit dem Service-Release V.11.17 von Lohn und Gehalt nicht geben. Sobald das Gesetz zu den Zuschüssen des Arbeitgebers bei Kurzarbeitergeld verabschiedet wurde, informieren wir Sie imDokument 1009176 über eine mögliche Unterstützung bei der Korrektur von steuerpflichtig abgerechneten Arbeitgeberzuschüssen.


Das neue Service-Release 11.17 wird voraussichtlich heute im Laufe des Tages für Sie bereitstehen. Ich halte Sie in diesem Beitrag über die Bereitstellung auf dem Laufenden.


Beste Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Unsere Lohnabteilung lässt fragen, wann in LODAS auch das folgende Thema abrechenbar ist:

 

  • Entschädigung bei Kinderbetreuung gem. § 56 Abs. 1a IfSG

 

Gibt es dazu ein LODAS Update oder wird das auch über das DATEV RZ ohne extra Programmupdate umgesetzt?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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d_k
Aufsteiger
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Wir brauchen hier auch dringend die Programmlösung. Deswegen hoffe ich, dass der Termin im Dokument

1008688 nochmal vorgezogen wird:

 

Das nächste Service-Release LODAS 11.3 wird voraussichtlich am 12.06.2020 zur Installation bereitgestellt.

Das Service-Release beinhaltet die Programmlösung zur Abrechnung der Entschädigung nach IfSG für Eltern ohne Betreuungsmöglichkeit der Kinder (neue Regelung vom 30.03.2020 – siehe Kapitel 3.5).

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

das neue Service-Release Version 11.17 von Lohn und Gehalt compact/classic/comfort steht ab sofort zum elektronischen Abruf per DFÜ, sowie im Download-Bereich für Sie zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1021721 – Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact/ classic/ comfort.

 

Viele Grüße

 

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hallo zusammen,

 

weiß man denn schon wann das neue Release für LODAS kommt?

 

Denn folgender Punkt wäre auch hier sehr wichtig:

 

Entschädigung bei Kinderbetreuung gem. § 56 Abs. 1a IfSG

 

Gruß

B.Kärcher

metalposaunist
Unerreicht
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Meine Frage in Post #7 und Antwort in Post #8 🤔. Ab 12. Juni 2020. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 25.05.2020 08:13:56 von metalposaunist
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