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Nachberechnung SV-Beiträge Vorjahr

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letzte Antwort am 25.02.2026 14:42:11 von steffi_987
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Claudia-
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ein Mitarbeiter hat in 2022 3 Monate gearbeitet und wurde mit der falschen Krankenkasse angemeldet.

(Krankenkasse hatte zuerst Mitgliedschaft bestätigt, aber nun 1 Jahr später mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer doch woanders versichert ist)

 

Wenn ich die Krankenkasse jetzt in 2022 ändere, kommen Nachforderungsbeträge für den Arbeitnehmer raus, da die neue Krankenkasse teurer ist. 

 

Laut Gesetz dürfen wohl maximal die letzten 3 Monate an SV Beiträgen nachberechnet werden. 

Bedeuten die 3 Monate ab jetzt? Oder ab der letzten Abrechnung vom Mitarbeiter?

 

Wenn ab jetzt, dann sind wir ja weit drüber. Und wenn der Arbeitgeber dafür haftet und das übernehmen muss, müsste ich doch auch die Lohnabrechnung dahingehend ändern, dass der Arbeitnehmer keinen Minusbetrag (Nachberechnung) bekommt. Oder sehe ich da was falsch? 

Ich hätte sonst ja auch in der Fibu ewig eine Forderung. 
Der Betriebsprüfer kommt dann vielleicht irgendwann und nimmt den Betrag als geldwerten Vorteil für die Nachversteuerung. 

 

 

Viele Grüße, 

Claudia

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Dazu sollten Sie mal prüfen, ob nicht ggf. doch eine rückwirkende Korrektur möglich ist:

 

Nachforderung Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer | Sozialwesen | Haufe

 

Liegt hier ein Verschulden des Arbeitgebers vor? Warum wurde die falsche Krankenkasse genutzt? Wenn selbst die falsche Krankenkasse die Mitgliedschaft erst bestätigt hat, sehe ich da schon eine Möglichkeit, dies noch nachzufordern.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 10
2141 Mal angesehen

Hallo Lutz,

 

ja ich kann nachberechnen. Ist ja kein Fehler vom AG, sondern vom AN wenn er die falsche Krankenkasse mitteilt.

 

Das Problem ist nur das man das Geld nicht mehr zurück bekommen wird und dann ewig in der Fibu offen steht. 
Irgendwann würde man es dann ausbuchen und wenn dann der Betriebsprüfer kommt, wird es als geldwerter Vorteil eingestuft und muss nachversteuert werden. 

 

Hab jetzt für das Minus ein Nettolohn mit reingenommen, sodass die Abrechnung auf 0 aufgeht und der Arbeitgeber dann jetzt alles ordentlich versteuert und in der Fibu keine alten Leichen später wieder ausgegraben werden.

 

Viele Grüße

Claudia

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Claudia-  schrieb:


Irgendwann würde man es dann ausbuchen und wenn dann der Betriebsprüfer kommt, wird es als geldwerter Vorteil eingestuft und muss nachversteuert werden. 

 


Naja, ich hätte eher dem Mdt. gesagt, er soll seinen AN einmal anschreiben, dass er die Überzahlung erstatten soll und nach einiger Zeit noch einmal eine Mahnung hierzu schreiben.

 

Und dann wird -wenn man keine Kosten für ein Mahn-/Klageverfahren zahlen will- die Forderung irgendwann als uneinbringlich ausgebucht.

 

Und wenn man dies entsprechend dokumentiert liegt kein geldwerter Vorteil vor, weil man dies dem AN schließlich nicht zukommen lassen WOLLTE.

steffi_987
Beginner
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Ist diese Vorgehensweise - Erstattung über den Nettolohn - denn die richtige? Oder kann man DATEV Lodas sagen, dass bitte nur die letzten 3 AN-Anteil-SV-Korrekturen beim AN abgezogen werden sollen?

 

Ich habe den Fall, dass ich jemanden zu Unrecht als Midijobber abgerechnet habe, was ich im März 2026 nachträglich ab 01/2025 korrigieren möchte. Die Probeabrechnung ergibt, dass DATEV alle nachzuzahlenden AN-Anteile in der Märzabrechnung den AN selbst nachzahlen lässt, obwohl dies ja nur für 3 Monate erlaubt ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @steffi_987,

wenn Sie Stammdaten für den gesamten Zeitraum ändern, rechnet LODAS auch den gesamten Zeitraum zurück.

In LODAS können Sie nicht direkt einstellen, dass nur die letzten drei Monate korrigiert werden sollen.

Damit tatsächlich nur die letzten drei Monate herangezogen werden, wechseln Sie bitte in den Bearbeitungsmonat 12/2025 und ändern die Angaben erst ab diesem Bearbeitungsmonat.

Dann werden nur die Monate 12/2025 bis 02/2026 (bzw. die folgenden drei Monate) korrigiert.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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@steffi_987  schrieb:

Ist diese Vorgehensweise - Erstattung über den Nettolohn - denn die richtige?

Das ist die einzige derzeit mir bekannte einigermaßen "elegante" sachlich richtige Lösung.

 


@steffi_987  schrieb:

Oder kann man DATEV Lodas sagen, dass bitte nur die letzten 3 AN-Anteil-SV-Korrekturen beim AN abgezogen werden sollen?

Nein, das lässt sich programmtechnisch nicht umsetzen.

 


@steffi_987  schrieb:

Die Probeabrechnung ergibt, dass DATEV alle nachzuzahlenden AN-Anteile in der Märzabrechnung den AN selbst nachzahlen lässt, obwohl dies ja nur für 3 Monate erlaubt ist.


DATEV rechnet aus, was sv- und lohnsteuerlich korrekt ist "zwischen Arbeitnehmer und Staat" bzw. "Arbeitgeber und Staat." Es lassen sich aber eben nicht alle Besonderheiten (hier: Arbeitgeber rechnet über Monate hinweg falsch ab) im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abbilden. Hier ist der Entgeltabrechner mit seinem fundierten Wissen (und irgendwann auch seiner Erfahrung) auch im Arbeitsrecht und angrenzenden Gebieten gefragt. Auch wenn alle von dem goldenen KI-Zeitalter phantasieren; das Leben lässt sich NICHT (komplett) in Nullen und Einsen abbilden - auch nicht mit DATEV. 😉

 

VG

lohnexperte
Meister
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Nachricht 8 von 10
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@Sarah_Loos  schrieb:

 

Damit tatsächlich nur die letzten drei Monate herangezogen werden, wechseln Sie bitte in den Bearbeitungsmonat 12/2025 und ändern die Angaben erst ab diesem Bearbeitungsmonat.

Dann werden nur die Monate 12/2025 bis 02/2026 (bzw. die folgenden drei Monate) korrigiert.

 


Ihr Tipp führt im beschriebenen Sachverhalt nicht zu einer korrekten Lösung, da eben nicht nur die letzten drei Monate zu korrigeren sind.

 

VG

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steffi_987
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Ja, das sehe ich auch so. Ich muss ja alles ab 01/2025 korrigieren, nur soll der AN nur die letzten 3 Monate "auf seine Kosten" nachzahlen.

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steffi_987
Beginner
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Super, vielen Dank für die Bestätigung 👍.

 

Stimmt, man kann nicht alles über ein Programm abbilden und muss noch selbst mitdenken, aber manchmal wundere ich mich, wo es dann doch noch ein Häkchen oder eine Einstellung in DATEV gibt, die dann wiederum irgendwelche Sonderfälle berücksichtigt 😊

 

Ich werde es dann jetzt über den Nettolohn erstatten.

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letzte Antwort am 25.02.2026 14:42:11 von steffi_987
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