Ist diese Vorgehensweise - Erstattung über den Nettolohn - denn die richtige? Oder kann man DATEV Lodas sagen, dass bitte nur die letzten 3 AN-Anteil-SV-Korrekturen beim AN abgezogen werden sollen? Ich habe den Fall, dass ich jemanden zu Unrecht als Midijobber abgerechnet habe, was ich im März 2026 nachträglich ab 01/2025 korrigieren möchte. Die Probeabrechnung ergibt, dass DATEV alle nachzuzahlenden AN-Anteile in der Märzabrechnung den AN selbst nachzahlen lässt, obwohl dies ja nur für 3 Monate erlaubt ist.
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