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Mutterschutzlohn

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letzte Antwort am 02.09.2025 13:38:38 von Claudia-
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Jolanta02
Einsteiger
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Welche Frage mir sich wieder stellt. 

 

In einem DATEV Dokument wird beschreiben wie man den Mutterschutzlohn erfasst. Was mich irritiert ist, dass man dazu die SoLL Stunden des jeweiligen Monats erfasst und auf die LA 148 bucht. Dann lese ich woanders wiederum, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate zählt. Im Monat November wurde die Soll Arbeitszeit erfasst und auf die LA 148 gebucht, so wie es im DATEV Dokument beschreiben ist. Beschäftigungsverbot, Vollausfall, Stundenempfänger. Monat Dezember wurde genauso gehandhabt. Irgendwie bin ich da skeptisch ob das so stimmt 🤔

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Jolanta02,

 

die Erfassung des Beschäftigungsverbots Vollausfall bei einer Stundenlohnempfängerin können Sie mit der Stammlohnart 148 für die Sollstunden durchführen.
Das Vorgehen finden Sie in Kapitel 3.2 in Dokument 1003717 .

 

Meinen Sie beim Durchschnitt der letzten drei Monate den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hier bilden die letzten drei Monate die Basis für die Berechnung.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jolanta02
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Fürth,

 

ich meine tatsächlich den Mutterschutzlohn. Nicht das Mutterschaftsgeld. Bei Mutterschutzlohn/Beschäftigungsverbot werden doch die SOllstunden eingetragen, so steht es auch im DATEV Dokument. Trotzdem lese ich immer wieder, es wird der Durchschnitt der letzten drei Monate berechnet. Aber das gilt doch nur für das Mutterschaftsgeld oder sehe ich das falsch?

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Jolanta02
Einsteiger
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Ich habe ein wenig geforscht. Kann es sein, dass die Lohnart 148 noch geschlüsselt werden muss um den Durchschnitt zu errechnen?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate fortzahlen. In LODAS wird der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate nicht automatisch berücksichtigt. Der Durchschnitt muss manuell berechnet und mit der Stammlohnart 889 abgerechnet werden.


Diese Information finden Sie auch im bereits verlinkten Dokument unter Punkt 5.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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w_paul
Erfahrener
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Bei uns wird das normale Gehalt zusätzlich ausgewiesen. Wie wird dieser gekürzt bzw. Nicht ausgewiesen? In den Fehlzeiten habe ich keinen passenden Meldegrund entdeckt.

Beschäftigungsverbot ist unter Mutterschutz eingetragen 

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w_paul
Erfahrener
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Hat sich erledigt.

Es muss in den Bewegungsdaten ein Betrag im Minus angegeben werden.

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sala
Einsteiger
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Eventuell liegt ein Missverständnis vor. Es geht um Stundenlöhner.

Eine Gehaltsempfängerin erhält bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin das normale Gehalt. Dieses wird dann wieder von der Krankenkasse erstattet (ganz vereinfacht ausgedrückt). Es wird daher bei einem Beschäftigungsverbot keine andere Lohnart ausgewiesen bei Gehaltsempfängern. 

Ich würde daher in den Bewegungsdaten nichts mit einem Minus erfassen.

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w_paul
Erfahrener
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Doch gemäß Datev Anleitung muss man mit einer anderen Lohnart arbeiten, damit die Erstattung überhaupt ausgelöst wird.

 

Mutterschutz und Elternzeit erfassen - DATEV Hilfe-Center

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Hallo Paul,

 

zwischen Stundenlohnempfängern und Gehaltsempfängern gibt es da Unterschiede.

Bei Gehaltsempfängern trägst du den Mutterschutz und das Beschäftigungsverbot ein. 

Anschließend Übernahme in Fehlzeiten und gut ist. 

Gehalt wird normal abgerechnet und es wird ein Erstattungsantrag an die KK gestellt.

 

Da ist nichts mit doppelten Gehalt und manuell kürzen.

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letzte Antwort am 02.09.2025 13:38:38 von Claudia-
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