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Mutterschutz bei Betriebsübergang

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letzte Antwort am 30.07.2024 14:51:38 von Jacqueline_Schön
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Hellbrück_J
Beginner
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Hallo, ich habe aktuell folgenden Fall bzw. folgendes Problem und hoffe auf Hilfe.

Zum 01.07. ging ein Betrieb auf den Erwerber über, alle Arbeitsverhältnisse wurden übernommen.

Eine Mitarbeiterin befindet sich seit 21.06. in Mutterschutz. Eintrittsdatum beim "neuen" Arbeitgeber ist der 01.07., Ersteintrittsdatum habe ich erfasst und auch den Haken für die EEL gesetzt.

Unter Personaldaten - Beschäftigung - Fehlzeiten kann ich den Mutterschutz lediglich ab 01.07. laufen lassen. Unter Personaldaten - Mutterschutz habe ich die korrekten Daten, durch Erfassung des voraussichtlichen Entbindungstermines. Abweichende Mutterschutzfrist kann ich nicht erfassen, da keiner der vorgegeben Gründe passt. Entgelte der Vormonat habe ich manuell erfasst. 

 

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes klappt, aber ich bekomme es nicht hin, dass der Erstattungsantrag an die Krankenkasse gestellt wird.

 

Weiß wer Abhilfe?

 

 

id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Evtl. das Datum bei Ersteintritt setzen + Haken?

 

Edit: Ah, sorry. Hattee überlesen, dass du das schon gemacht hast

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo @Hellbrück_J ,

bist du sicher, dass du alle Auswertungen, die du benötigst, für den 'neuen' Arbeitgeber angelegt hast? Das scheint ja die erste Schwangere bei dem neuen AG zu sein..

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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DanaP
Einsteiger
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Hallo,

 

steht vielleicht die Entlohnungsform noch auf Stundenlohn anstatt auf Gehalt?

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Hellbrück_J
Beginner
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Ja, bin ich. Das Problem ist, dass in den Fehlzeiten ein anderer Zeitraum, wie unter Mutterschutz erfasst ist, zumindest lt. Fehlerprotokoll.

 

Entlohnungsform ist korrekt auf Gehalt.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Hellbrück_J,


Sie können in den Fehlzeiten als Beginn der Fehlzeit den 21.06. hinterlegen.
Bestätigen Sie die darauffolgende Meldung mit "Nein", bleibt die Fehlzeit in den Personaldaten bestehen.
Mit der nächsten Abrechnung wird der Erstattungsantrag AAG erstellt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hellbrück_J
Beginner
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Hallo @Christopher_Fürther ,

 

das funktioniert leider nicht. Es kommt diese Fehlermeldung.

Hellbrck_J_1-1722253473865.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
114 Mal angesehen

Hallo,


wenden Sie sich doch bitte einmal über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt prüfen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.07.2024 14:51:38 von Jacqueline_Schön
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