abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mutterschutz EEL kann nicht erstellt werden

9
letzte Antwort am 29.07.2025 10:02:24 von fraua
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 10
976 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

eine MA, die seit Mitte 2018 in Elternzeit ist, unterbricht diese nun gegen MItte September aufgrund von Mutterschutz für ihr nächstes Kind. Ich habe die Bruttogehalts- und Nettogehaltswerte des letzten Mutterschutzes Anfang 2018 manuell bei Personaldaten - Mutterschutz - Verdienstangaben eingegeben. Ebenso lfd Brutto für EEL. 

 

Im HInweisprotokoll steht allerdings:

 

EEL Meldung kann nicht erstellt werden; AN ist steit dem Vorvorjahr in Mutterschutz/Elternzeit; manuelle Eingaben bei Verdienstangaben werden nicht berücksichtigt. EEL-Bescheinigung muss manuell übersv.net erstellt werden. 

 

Das DÜ Protokoll zum AAG bei Mutterschutz erhalte ich, die PRobeabrechnung wird erstellt. 

 

Warum kann das Programm die EEL-Bescheinigung nicht erstellen? Warum über Sv-net? Das verstehe ich einfach nicht. 

 

Ich bin sehr dankbar für HIlfestellung! 

 

 

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 10
972 Mal angesehen

Liebe floreana,

 

ich vermute, weil die gleiche Bescheinigung nicht zweimal ausgestellt wird - die jetzigen Werte sollte ja von den ersten Werten nicht abweichen, oder?

0 Kudos
floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 10
946 Mal angesehen

Guten Morgen, 

 

Ich verstehe es jetzt so, dass ich nur die EEL Meldung wegen Vorvorjahr über Svnet vornehmen muss. AAG und Abrechnung erfolgen per Lodas, richtig? 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 10
917 Mal angesehen

Hallo, 


richtig. In Ihrem Fall muss die EEL Meldung über sv-net erstellt werden. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 10
526 Mal angesehen

Ich habe jetzt einen ähnlichen Fall, Vollzeit gearbeitet, dann Mutterschutz ab August 2022 mit anschließender Elternzeit bis 31.03.2024, ab 01.04.24 im Midijob gearbeitet und jetzt erneuter Mutterschutz ab ca. 20.09.25. 

 

Bekommt die KK dann automatisch eine EEL-Meldung für den Midijob oder muss ich (selbstbuchender Mandant) mich tatsächlich in SV-Net anmelden, einlesen, für 3 Jahre zahlen und hier eine einzige Meldung veranlassen, obwohl alle Daten der Mitarbeiterin auch aus dem ersten Mutterschutz in Lodas hinterlegt und gespeichert sind und damals doch bereits eine EEL-Meldung über das Vollzeitgehalt erstellt wurde?

 

Bitte um Hilfe. Vielen Dank. 

 

 

 

 

 

 

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 10
478 Mal angesehen

Hallo,


wenn die erste Mutterschutzfrist wie in Ihrem Fall außerhalb der Abrechnungstiefe liegt, kann die EEL-Meldung nicht mit LODAS erstellt werden.


Im Dokument 1022547 finden Sie weitere Informationen zum Thema "Mutterschutz während einer bestehenden Elternzeit".

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 10
414 Mal angesehen

Hallo Frau Simmerlein,

 

könnten Sie mir nochmal kurz helfen, ich glaube, ich hatte einen Denkfehler.

 

Die erste Elternzeit der Mitarbeiterin ging ja 2 Jahre bis zum 03.10.24, die AN war damals in Vollzeit tätig.

Sie hat dann in Teilzeit ab 01.04.24 bereits das arbeiten angefangen, damit gilt ja dann weiterhin die erste Elternzeit bis 03.10.24.

 

Das 2. Kind kommt 01.11.25, also knapp ein Jahr NACH Ende der 1. Elternzeit, d.h. dann für mich, dass die AN auch Mutterschaftsgeld aus ihrem Teilzeitentgelt bekommt und ich der Krankenkasse dann doch die EEL über Lodas melden kann?

 

Vielen Dank noch einmal für eine Antwort. 

0 Kudos
Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 10
402 Mal angesehen

Im Gegensatz zum Elterngeld wird für den Mutterschutzlohn nur die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz in die Berechnung gezogen. Wenn das Kind also erst in 11/25 kommt und die Mitarbeiterin jetzt ja wieder normal arbeitet, dann wird auch die Berechnung und Erstellung der EEL nach dem aktuellen Lohn über Lodas dann erfolgen.

fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
374 Mal angesehen

Hallo Claudia,

 

prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe. 

Dann brauche ich kein sv-net, dann geht alles aus Lodas :). 

0 Kudos
fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 10
198 Mal angesehen

Hallo Claudia,

 

kann ich hier nochmal nachhaken, war vllt. doch ein Mißverständnis?

 

Die AN arbeitet hatte ja mit dem 1. Kind nicht die vollen 2 Jahre Elternzeit ausgeschöpft und arbeitet hier schon 1/2 Jahr eher -gewollt dauerthat- in Teilzeit. D.h. dann doch eher, dass das 2. Kind, bei dem die Muschutzfrist ja noch während der ersten Elternzeit/Teilzeittätigkeit beginnt, dann das Mutterschaftsgeld noch aus ihrer Vollzeittätigkeit VOR dem ersten Kind bekommt.

D.h. ich muss dann wohl doch in den sauren Apfel beissen und alles über sv-net melden (s. auch Dokument 1021680 Punkt 3.9.).

 

Viele Grüße

0 Kudos
9
letzte Antwort am 29.07.2025 10:02:24 von fraua
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage