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Mutterschaftsgeld - Minijobber mit mehreren Beschäftigungen

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letzte Antwort am 24.01.2024 12:29:00 von JimJackJohnny
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Marie250388
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Hallo Freunde der Sonne,

 

ich stehe auf dem Schlauch und brauche bitte eure Hilfe.

 

Ich habe eine Minijobberin mit noch einer Hauptbeschäftigung. Sie ist im Mutterschutz und es geht um den AG-Zuschuss. Krankenkasse ruft mich an, sie haben die Daten vom Haupt-AG und brauchen die Entgelte vom Minijob noch.

Gesagt, getan. Zurück kam siehe Anhang.

 

Nun bin ich überfragt wie ich das in LuG eintrage.

 

Vielen Dank schon mal 🙂 

NadineClaus
Beginner
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Nachricht 2 von 13
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Hallo Marie,

 

die Krankenkasse zahlt 13€ pro KT an die Arbeitnehmerin, davon entfallen 1,07€ für den Minijob. 

Ich würde ausrechnen was die Arbeitnehmerin im Minijob pro KT verdient und dann die 1,07€ abziehen. Das ist dann sicherlich der Betrag den die Arbeitnehmerin im Minijob als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG bekommt. Ggf. mal mit der KK telefonieren.

 

LG Nadine

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Vielleicht steh ich ja auch auf dem Schlauch.. aber warum sollte man der Mitarbeiterin die €1,07 abziehen? Wenn Sie währende ihres Mutterschutzes gearbeitet hat, hat sie ja auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sie aber im Minijob nicht gearbeitet hat, sondern auch dort im Mutterschutz war, dann würde sie doch auch im Minijob Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.

Die Mitteilung der Krankenkasse mit den €1,07 verwirren mich allerdings ein wenig.. hat die Arbeitnehmerin nur auf €1,07 Anspruch? Hat die Krankenkasse tatsächlich nur €1,07 gezahlt? Oder ist das der Anteil, den der Hauptarbeitgeber gezahlt hat (das erscheint mir jedoch sehr wenig.. was soll das für eine Hauptbeschäftigung sein?), Oder sollt ihr als Nebenarbeitgeber den Betrag zahlen. Ich würde definitiv mal mit der Krankenkasse telefonieren.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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tbehrens
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Ich gehe davon aus, dass dies der Anteil als Minijobbers ist.

Der Hauptarbeitgeber zahlt 11,93 € und der Nebenarbeitgeber eben 1,07 € / Tag.

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NadineClaus
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Die Krankenkasse zahlt immer 13€ pro Kalendertag. Da hier zwei Beschäftigungen vorliegen wird der Betrag aufgeteilt. Der Hautarbeitgeber darf von dem Kalendertäglichem Netto 11,93€ abziehen und der Nebenarbeitgeber 1,07€ pro Kalendertag. (Der AN darf hier ja nicht schlechter gestellt werden, er bekommt nur einmal die 13€ von der Krankenkasse, somit kann nicht jeder AG die 13€ bei sich abziehen.)

LG Nadine

Marie250388
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Vielen Dank, genauso muss ich es auch machen laut KK.

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kimeba
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@NadineClaus  schrieb:

Die Krankenkasse zahlt immer 13€ pro Kalendertag. Da hier zwei Beschäftigungen vorliegen wird der Betrag aufgeteilt. Der Hautarbeitgeber darf von dem Kalendertäglichem Netto 11,93€ abziehen und der Nebenarbeitgeber 1,07€ pro Kalendertag. (Der AN darf hier ja nicht schlechter gestellt werden, er bekommt nur einmal die 13€ von der Krankenkasse, somit kann nicht jeder AG die 13€ bei sich abziehen.)

LG Nadine


Hi!

 

Wie kommst du auf die beiden Teilbeträge? 11,93 warum?

Wurde nicht mehr gezahlt - habe ich was im Forum nicht gesehen 🙂

 

mfg Torsten

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tbehrens
Erfahrener
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Wie kommst du auf die beiden Teilbeträge? 11,93 warum?

Wurde nicht mehr gezahlt - habe ich was im Forum nicht gesehen

Marie250388 hat im ersten Beitrag ein Anhang beigefügt. Wo die KK mitteilte, dass 1,07 € für den Minijobber gilt.

 

Da die KK grundsätzlich 13 € pro Tag zahlt, muss der Haupt-AG 11,93 € berücksichtigen.

 

Die 1,07 € ist nur der Anteil am Mutterschaftsgeld der KK. Es muss ausgerechnet werden, wie hoch das Mutterschaftsgeld abzüglich der 1,07 € ist. 

kimeba
Fortgeschrittener
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Danke 🙂

 

Ich hatte zwar von einem Anhang gelesen, den aber nicht wahrgenommen und nun, da du nochmals darauf hingewiesen hattest, genauer geschaut 🙂

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LarissaBWA
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Habe den selben Fall, auch eine Minijobberin, allerdings habe ich keine Mitteilung von der KK bezüglich den Betrag über die aufzuteilenden 13,-- EUR. Nach RS mit der KK ist die Auskunft, dass die KK nur einmalig 13,00 EUR zahlt (was auch klar ist) und mehr Auskunft bekomme ich nicht. Aber ich muss doch Angaben haben wie ich den Betrag aufteile bzw. wie viel der AN in der Hauptbeschäftigung verdient? Daher dachte ich die KK gibt mir Auskunft über den anteiligen Betrag (wegen Datenschutz keine Angaben zum Nettolohn). Wie verfährt man hier?

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vw
Erfahrener
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Hallo,

z.b. die MAin fragen und sich Gehaltsabrechnungen vorlegen lassen.

Die Verpflichtung zur Mitwirkung ergibt sich m.E. aus § 280 SGB IV.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28o.html

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
pogo
Meister
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JimJackJohnny
Einsteiger
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Nachricht 13 von 13
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Vielen Dank,

 

das war meine Rettung

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letzte Antwort am 24.01.2024 12:29:00 von JimJackJohnny
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