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Mitarbeiter ohne Krankenversicherung

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letzte Antwort am 22.05.2026 11:43:59 von Claudia-
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AnEn
Beginner
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Nachricht 1 von 9
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Liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Ein neuer Mitarbeiter in Teilzeit (50%) wird seit März 2022 in LuG abgerechnet und wurde bei der AOK angemeldet. Nun bekam ich ein Schreiben der AOK, dass sie ihn nicht versichern konnten und ich ihn über 0110 abrechnen/berichtigen muss, also ohne KV.

Da er über 55 Jahre alt ist und er bei Anfragen zum bisherigen Versicherungsstand nicht mitgewirkt hat geht die AOK davon aus dass er in die private Versicherung muss. Lt. seiner Aussage möchte diese ihn jedoch auch nicht versichern. Er ist weiter am Abklären - das kann jedoch noch dauern.

Nun muss ich die Juli Abrechnung machen und weiß leider nicht weiter. 

Wenn ich ihn rückwirkend korrigiere - muss ich ihm - wenn er keine Versicherung hat - einen AG-Zuschuss zur KV zahlen? 

Kann ich in LuG "ohne KV und PV" eintragen und das Programm rechnet trotzdem ab?

Hatte jemand schon mal so einen Fall bzw. kann mir jemand einen Tipp geben?

Gruß Andrea

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 9
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Nun nach meiner Auffassung muss Ihnen der Mitarbeiter seine korrekte KV mitteilen , tut er dies nicht verletzt er m.E. seine AN-Pflicht grob fahrlässig und damit würde ich ihm auch kein Gehalt auszahlen , einbehalt bis die richtige KV vorliegt. 

 

Meine Vermutung er wollte gerne in die gesetzliche , aber er verbleibt ggf. in seiner privaten KV dier er wohl vorher hatte. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
AnEn
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Vielen Dank schon mal.

Nach erneuter Rücksprache mit ihm ist es weiterhin unklar wie er sich überhaupt versichern kann. In den nächsten Tagen steht noch mal ein Gespräch mit der AOK an. Das warte ich bis zur Abrechnung noch ab.

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bodensee
Allwissender
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Nur noch zur Ergänzung, ich hatte einmal den Fall das der AN steif und fest behauptet hat er habe eine Befreiung von der gesetzlichen KV und sei privat versichert ist. 

 

Nach meiner Auffassung eben jünger als 55 J und unterhalb der BMG beschäftigt, sv pflichtig. 

 

Daher habe ich um den Bescheid der Befreiung gebeten, dieser kam dann 3 Monate nicht. Im 3. Monat hatte ich dann mit dem AG vereinbart kein Gehalt mehr auszuzahlen und innerhalb von ein paar Tagen war der Bescheid da , der wie zu erwarten war für das neue Beschäftigungsverhältnis nicht wirksam war, Folge sv  pflicht nachberechnung 3 Monate und KV und PV Zuschuss wieder abgezogen. 

 

Manchmal muss man dann eben mit harten Bandagen kämpfen um den AG nicht ins Haftungsrisiko zu stürzen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Claudia-
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Ich habe das gleiche Problem und frage mich was kann man als Arbeitgeber tun, ohne seine Pflicht zu verletzen?

 

Arbeitnehmerin über 55 Jahre, italienische Staatsbürgerschaft, aber in den letzten 10 Jahren in Argentinien gelebt.

 

Die gesetzliche KV nimmt sie nicht auf, da über 55 Jahre und keine Vorversicherung in einer gesetzlichen KV vorliegt.

Argentinien hat scheinbar das Problem, das es dort keine GKV gibt. Alle angemeldeten Einwohner sind wohl irgendwie kostenlos versichert und können das Arztsystem nutzen.

 

In eine private KV reinzukommen gestaltet sich scheinbar ebenso schwierig, aber wir sind noch dran. Zieht sich allerdings schon 2 Monate, sodass ich keine KV/PV abrechnen kann. Zumal die Mitarbeiterin jetzt auch nicht krankenversichert ist. 

 

Arbeitgeber möchte der Arbeitnehmerin helfen, aber was kann man hier tun? Aufgrund einer Sprachbarriere der Arbeitnehmerin gestalten sich viele Sachen auch schwierig. Wohin kann man sich eventuell wenden um Hilfe zu bekommen? Bei den gesetzlichen KV hört man immer nur, können wir nicht machen.

 

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lohnexperte
Meister
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@Claudia-  schrieb:

 ... Wohin kann man sich eventuell wenden um Hilfe zu bekommen? Bei den gesetzlichen KV hört man immer nur, können wir nicht machen.


Ich würde es parall zum hiesigen Portal mit diesen Anlaufstellen versuchen:

 

1. IHK vor Ort.

2. Firmenkundenbetreuer der AOK des Mandanten

3. AOK-/TK-Arbeitgeberservice

4. Communities der Krankenkassen

 

Viel Erfolg und bitte berichten Sie über Fort- und Ausgang der Sache.

 

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cro
Experte
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Nachricht 7 von 9
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Arbeitnehmerin über 55 Jahre, italienische Staatsbürgerschaft, aber in den letzten 10 Jahren in Argentinien gelebt.

Das Leben ist (mal mehr oder weniger) ungerecht. KV = 0.

 

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lohnexperte
Meister
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Das Internet bzw. deren KI antwortet:

 

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Meine Idee wäre, es über die weitere Ausnahmeregel zu versuchen. Denn der Hintergrund der Ausschlussregel ist ja, dass verhindert werden soll, dass sich Menschen egoistischer Weise "in der Jugend" preiswert in der privaten KV versichern und erst "im Alter" in die Solidargemeinschaft zurückkehren. Das trifft im vorliegenden Fall aber gerade nicht zu, weil die Zeit in Argentinien eben keine unsolidarische Verabschiedung aus der gesetzlichen Krankenkasse war. Für solche Fälle, die nicht Standard sind, sollte man bei den gesetzlichen Krankenkassen (gerne gleich bei mehreren paralell) dringend um eine umfangreiche Einzelfallprüfung bitten. 

 

Wäre ggf. eine Familienversicherung ein Weg in die GKV?

 

Oder gibt es eine preiswerte private Krankenversicherung (analog derer, die ausländische Studenten abschließen können, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben - zum Beispiel mawista AWP P&C S.A.)?

 

Den Satz "Pech gehabt" gegenüber MENSCHEN kann ich in unserer ausdiffernzierten Komfortgesellschaft nicht so einfach akzeptieren! Da muss es doch eine Lösung geben.

 

Anderenfalls liegt uns diese Dame ohne Krankenversicherung auf der Tasche, wenn sie eine teure medizinische Behandlung benötigt (Krankenhauseinlieferung aufgrund einer akuten Lebensgefahr) und dann mangels eigener Finanzen zum Sozialfall wird.

 

Aber das unser System durchaus Löcher beinhaltet, die offenbar nicht mitgedacht und deshalb keiner Lösung zugeführt werden, habe ich letztens erfahren, als ich von Staatenlosen erfahren habe. 

 

Viel Erfolg!

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Claudia-
Erfahrener
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Vielen Dank für eure Ideen.

 

 

Familienversicherung scheidet aus, da sie bei der Schwester in Deutschland lebt und ja eigenes Einkommen verdient.

Anfrage bei der AOK habe ich gestellt, mal schauen was da zurück kommt.

Ich bleibe dran und werde berichten. 

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letzte Antwort am 22.05.2026 11:43:59 von Claudia-
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