Hallo! Ich stehe gerade vor der Frage ob der Mitarbeiter überhaupt einen Anspruch auf Zahlung von der Quarantäneentschädigung hat. Beim Gesundheitsamt erreiche ich leider niemanden bzw. ist immer nur besetzt. Vielleicht kann mir die große Community helfen. Der Mitarbeit wurde im September 2021 2x geimpft. Und ist im Januar 2022 an Corona erkrankt. Dies habe ich leider jetzt erst erfahren. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf die Zahlung oder gilt er als nicht geimpft weil er nicht geboostert ist? Vielleicht hat ja hier jemand einen Rat für mich.
Hallo Kurt,
die Entschädigungszahlung kann ganz normal beantragt werden, da man ja 6 Monate Zeit hat nach der zweiten Impfung bis zum Boostern und die Frist in diesem Fall ja noch lief.
Viele Grüße
Sailor
Entschädigungsberechtigt ist ja, wer einen vollständigen Impfschutz hat.
Wann der Impfschutz vollständig ist, wird hier definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html
Abweichend von Satz 2 Nummer 2 liegt ein vollständiger Impfschutz bis zum 30. September 2022 auch bei zwei Einzelimpfungen vor [...]
Sollte also alles in Ordnung sein.
Wer selbst an Corona erkrankt, erhält grundsätzlich Entschädigung, da auch vollständig geimpfte an Corona erkranken können.
Nur wer in Quarantäne muss, aber selbst nicht positiv ist, muss sein Impfstatus nachweisen.
Falsch, es kommt auf das Bundesland an!
Greift nicht die normale U1 Krankmeldung/Lohnfortzahlung?
Infiziert ohne AU-relevante Symptome = Quarantäne = Erstattung nach IfSG
Arbeitsunfähig aufgrund von Symptomen wie Fieber etc. + Bescheinigung vom Arzt = LFZ + Erstattung über U1 (plus Quarantäne-Anordnung, um Ansteckung zu vermeiden)
Es gibt eine neue Vereinbarung bzw. Beschluss (der 16 Gesundheitsminister) zum Infektionsschutzgesetz.
Demnach sollen ungeboosterte Personen ab dem 15.April keine Verdienstausfallentschädigung mehr erhalten.
NRW wird diesen Beschluss aber nicht umsetzen.