Hallo zusammen,
die Aushilfe hat 90.-EUR verdient.
Die Minijobzentrale beschwert sich nun, der Beitrag zur RV sei zu niedrig berechnet worden.
Für den AG wurden 13,50 EUR berechnet, aber für den RV-Teil der Aushilfe selbst nur 3,24 €.
Woran kann das liegen?
Vielen Dank im Voraus.
Könnte an der Mindestbemessungsgrenze von 175,00 € liegen.
FAQs | Minijobs | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Auszug daraus:Wie hoch ist der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung?
Minijobber zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt der Eigenbeitrag damit bei 16,20 Euro im Monat. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge.
Die Mindestbemessungsgrenze gilt aber nur, wenn der Minijobber keine Hauptbeschäftigung hat, mit der er dann ja locker über 175€ liegt.
Also beim Minijobber nachfragen, ob er noch eine Hauptbeschäftigung hat.
Wenn nicht, muss deaktiviert werden, dass die Mindestbemessungsgrenze nicht beachtet wird
4.2 Minijobber unter 175,00 Euro mit einer Hauptbeschäftigung erfassen
@Tanja534 schrieb:Hallo zusammen,
die Aushilfe hat 90.-EUR verdient.
Die Minijobzentrale beschwert sich nun, der Beitrag zur RV sei zu niedrig berechnet worden.
Für den AG wurden 13,50 EUR berechnet, aber für den RV-Teil der Aushilfe selbst nur 3,24 €.
Woran kann das liegen?
90 € x 18,6% = 16,74 €
85 € x 18,6% = 15,81 € fehlen der Minijobzentrale zur Mindestbemessung.
@Tanja534 schrieb:Hallo zusammen,
die Aushilfe hat 90.-EUR verdient.
Die Minijobzentrale beschwert sich nun, der Beitrag zur RV sei zu niedrig berechnet worden.
Für den AG wurden 13,50 EUR berechnet, aber für den RV-Teil der Aushilfe selbst nur 3,24 €.
Woran kann das liegen?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn er keine weitere (RV-pfl.) Beschäftigung hat, muss von 175 € berechnet werden.
Unter Personaldaten > Sozialversicherung > Mehrfachbeschäftigung ist der Haken bei "Verzicht auf Mindestbeitragsberechnung bei Aufstockung der RV" herauszunehmen.
Standardmäßig ist der Haken nicht gesetzt. Es wird also grundsätzlich von 175 € ausgegangen. Wieso wurde also der Haken also aktiviert? Hat er weitere Beschäftigung, die RV-pflichtig sind (Hauptbeschäftigung, weiteren Minijob etc.)? Dann muss dies mit der Knappschaft geklärt werden.
Hallo,
die Aushilfe ist ein minderjähriger Schüler, der nur diesen einen
Monat gearbeitet hat.
Der Haken ist nicht aktiviert, aber dennoch rechnet LODAS so.
Warum, hat sich bisher nicht geklärt.
Einmal die Stammdaten aus dem RZ holen (Lodas ohne geöffneten Mandanten > Mandant - Daten holen - Stammdaten). Eventuell ist - weshalb auch immer - der Haken im RZ vorhanden.
Ansonsten bleibt nur bei der Datev nachzufragen.
@Tanja534 schrieb:
die Aushilfe ist ein minderjähriger Schüler, der nur diesen einen
Monat gearbeitet hat.
War der denn für den ganzen Monat beschäftigt? Sonst muss dies natürlich anteilig berechnet werden...
Der hat tatsächlich nur an 4 Tagen ein bißchen gearbeitet.
Diese Daten haben die aber ja dahinten auch...
@Tanja534 schrieb:
Diese Daten haben die aber ja dahinten auch...
Darüber habe ich aufgehört mich zu wundern 🙄
ok, dann lass ich das dann auch mal mit dem wundern. 😉
wenn ich aber diese 3,24 von 4 Tagen hochrechne, komme ich
auf was anderes... oder ich bin zu doof zum rechnen. 🙄
@Tanja534 schrieb:
wenn ich aber diese 3,24 von 4 Tagen hochrechne, komme ich
auf was anderes... oder ich bin zu doof zum rechnen. 🙄
€ 3,24 sind doch die normalen 3,6% AN-Anteil auf € 90,00.
Oder habe ich das Problem jetzt nicht verstanden?
ich versuche gerade, diese 32,55 EUR zusammenzupuzzeln...
@Tanja534 schrieb:ich versuche gerade, diese 32,55 EUR zusammenzupuzzeln...
Bitte nochmal in Nachricht 4 in diesem Thread schauen.
90 € x 18,6% = 16,74 €
85 € x 18,6% = 15,81 € fehlen der Minijobzentrale zur Mindestbemessung.
=175 € = 32,55 €
@cro schrieb:
@Tanja534 schrieb:ich versuche gerade, diese 32,55 EUR zusammenzupuzzeln...
Bitte nochmal in Nachricht 4 in diesem Thread schauen.
90 € x 18,6% = 16,74 €
85 € x 18,6% = 15,81 € fehlen der Minijobzentrale zur Mindestbemessung.
=175 € = 32,55 €
Der AG zahlt aber nur 15%.
175 € * 18,6 % = 32,55 €
90 € * 15,0 % = -13,50 €
AN-Anteil = 19,05 € bei einem vollen Monat.
@Tanja534 schrieb:die Aushilfe hat 90.-EUR verdient.
Die Minijobzentrale beschwert sich nun, der Beitrag zur RV sei zu niedrig berechnet worden.
Für den AG wurden 13,50 EUR berechnet, aber für den RV-Teil der Aushilfe selbst nur 3,24 €.
Bei 4 Tage ergibt sich ein anteilige Bemessungsgrenze von 175 * 4 : 30 = 23,33 €.
Hier wäre also 90 € über diese. Was die Berechnung erklärt:
90 € * 15,0 % = 13,50 €
90 € * 3,6% = 3,24 €
Wieso möchte dann die KBS mehr Beiträge?
Hat die KBS geschrieben, wie hoch der Beitrag sein sollte?
Sind es auch 4 SV-Tage? Bitte Eintrittsdatum und Austrittsdatum nennen.
@tbehrens schrieb:
@cro schrieb:
@Tanja534 schrieb:ich versuche gerade, diese 32,55 EUR zusammenzupuzzeln...
Bitte nochmal in Nachricht 4 in diesem Thread schauen.
90 € x 18,6% = 16,74 €
85 € x 18,6% = 15,81 € fehlen der Minijobzentrale zur Mindestbemessung.
=175 € = 32,55 €
Der AG zahlt aber nur 15%............................................
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Ich habe lediglich nochmals auf die Frage nach 32,55 € geantwortet. Wie schon vor Tagen. Und bin bei der Ausgangsfrage geblieben ohne zu spekulieren.
Hallo,
gerne schauen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an.
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