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Minijob und bei einer privaten Krankenversicherung Studentenversicherung Care Concept versichert

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letzte Antwort am 23.04.2025 09:30:12 von rschoepe
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
210 Mal angesehen

Hallo, 

 

bei einem Mandanten von uns, ein Gastronomiebetrieb fängt als Aushilfe eine Arbeitnehmerin an, die bei einer privaten Krankenversicherung/Reisekrankenversicherung Care Concept versichert ist. Ich habe mit der Care Concept telefoniert und sie kann, wenn sie nur einen Minijob hat, weiterhin dort versichert bleiben. 

 

Ich muss doch im Programm als Krankenkasse eine gesetzliche Krankenkasse erfassen, oder muss ich das nicht zwingend? Weil in ihrem Fall habe ich keine. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

GLH
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303273

 

 

Punkt 2.6

 

Stammdaten |Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse wählen und in der Gruppe Gesetzliche Krankenkasse aus der Liste Krankenkasse die Bundesknappschaft mit der Betriebsnummer 98000006 wählen.

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cro
Experte
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@susanne1234  schrieb:

Hallo, 

 

..................Ich muss doch im Programm als Krankenkasse eine gesetzliche Krankenkasse erfassen, oder muss ich das nicht zwingend? Weil in ihrem Fall habe ich keine. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 


Minijobber haben keine Krankenversicherung. Es werden nur Pauschalbeiträge an die schon genannte GKV Bundesknappschaft abgeführt.

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
155 Mal angesehen

Hallo, 

 

das weiß ich schon. 😀 Aber für die eAu Abrufe soll man bei Aushilfen die gesetzliche KK doch auch erfassen. 

 

Die Frage für mich ist noch die, darf ich sie wirklich in dem Fall als Privat versichert behandeln? Und den Beitragsgruppenschlüssel für die KV mit 0 wählen?

 

Danke

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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133 Mal angesehen

Hallo,

Ich würde den AN tatsächlich mit PGS 0100 oder 0500 anmelden und darauf hinweisen, dass bei Krankmeldungen unbedingt ein ärztliches Attest notwendig ist, um die Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können. Erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter mit der privaten Reiseversicherung ohnehin nicht lange da.

cro
Experte
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Nachricht 6 von 7
111 Mal angesehen

@susanne1234  schrieb:

.............Die Frage für mich ist noch die, darf ich sie wirklich in dem Fall als Privat versichert behandeln? Und den Beitragsgruppenschlüssel für die KV mit 0 wählen?

 

Danke


Sie müssen die, in D gültige, Versichertenkarte (beide Seiten) aus 2025 zu den Akten nehmen. Wenn die nicht kommt oder inhaltlich nicht schlüssig ist, bleibt es bei der 6?00.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 7
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@susanne1234  schrieb:

Aber für die eAu Abrufe soll man bei Aushilfen die gesetzliche KK doch auch erfassen.


Das funktioniert aber nur, wenn es auch eine gesetzliche KK gibt, von der man die eAU abrufen kann. Bei den PKVen soll das noch kommen, die kriegen aber natürlich wieder ihr eigenes System (statt sie einfach an das vorhandene der GKV anzuschließen). Bis dahin muss man einfach das Feld leer lassen und mit den LODAS-Hinweisen leben. 🤷‍♀️

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letzte Antwort am 23.04.2025 09:30:12 von rschoepe
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