Liebe Community,
obgleich ich schon immer bei einer MA Midijob angegeben und abgerechnet habe, erscheint das "JA" bei Midijob in der Probeabrechnung April nicht. Woran liegt das? Es werden im Monat April zusätzlich Überstunden ausbezahlt, dennoch erreicht sie auf das Jahr gesehen nicht die Grenze von 1.300 Uhr monatlich. Ein HInweis im Fehlerprotokoll erscheint auch nicht.
Danke für HIlfe!
Ich kenne das von LuG. Ist bei einem AN der Übergangsbereich aktiviert steht bei ihm auf der Abrechnung bei "Midijob" ja. Es sei denn, er kommt in einem Monat mal über die Grenze. In diesen Monaten wird dieses "Ja" automatisch vom Programm deaktiviert.
Sehr interessant. Herzlichen Dank für den Beitrag! Bin ich also nicht alleine 😉
Hallo,
wenn durch die Zahlung eines Einmalbezugs oder wie in Ihrem Fall von Überstunden die Grenze für den Übergangsbereich von 1.300,00 Euro überschritten wird, darf die Midijob-Berechnung nicht angewendet werden.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme berechnet.
Daher wird für diesen Monat das "Ja" im Feld Midijob nicht angedruckt.
Danke für die Info - ich dachte immer es wäre eine Jahres- keine Monatsbetrachtung. Also bei einem Jahresbrutto bis 15.600 Euro wäre Midijob generell anzugeben.
Das Feld Midijob soll doch aber nur kennzeichnen, ob es sich generell um ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt.
So steht es in der Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung.
Ich kann das aber auch falsch verstehen.
Wenn wir in den Einstellungen festlegen, dass die Midijob-Regelung angewandt werden soll, fände ich es besser, wenn das Ja auch immer angedruckt wird und nicht nur wenn die Midijob-Berechnung tatsächlich zum Einsatz kommt.
@pogo schrieb:
Wenn wir in den Einstellungen festlegen, dass die Midijob-Regelung angewandt werden soll, fände ich es besser, wenn das Ja auch immer angedruckt wird und nicht nur wenn die Midijob-Berechnung tatsächlich zum Einsatz kommt.
Das würde ich auch so verstehen, da die EBV hierzu sagt:
10. gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt;
Es muss sich um ein Beschäftigungsverhältnis handeln, für den der Übergangsbereich gilt. Es kommt m.E. nicht darauf an, dass dieser Übergangsbereich im aktuellen Monat auch tatsächlich angewandt wurde (dann müsste das auch so in der EBV stehen).