Guten Morgen, in der Praxis entscheide ich das immer von Fall zu Fall, je nachdem, wie ausführlich der Monatsabschluss ist und wann diese Korrektur vorgenommen werden soll. Bekommt der Mandant die Lohnabrechnungen per Post über das Rechenzentrum geschickt, die Zahlungsdatei an seine Bank geschickt usw. würde ich ums Verrecken den Monatsabschluss nicht zurück setzen. Ebenso würde ich dies unterlassen, wenn ich erst am 20. März erfahre, dass im Februar noch jemand eingetreten ist. Ohne Monatsabschluss einfach den Angestellten anlegen, eine Lohnabrechnung durchführen. Die SV-Meldung steht jetzt auf der Mandanten-Ebene zum versenden bereit. Diese manuell versenden. Somit hat die Krankenkasse die Meldung. Damit der Angestellte vor der nächsten Lohnabrechnung sein Geld erhält schaue ich, welcher Auszahlungsbetrag für den Eintrittsmonat anfällt, gebe diese Summe - ja nachdem, wie die Zahlungen durchgeführt werden - dem Arbeitgeber weiter, erstelle im Zahlungsverkehr eine Sepa-Überweisung oder wie auch immer und gebe diesen Auszahlungsbetrag für den Eintrittsmonat als Vorschuss-ähnliche Zahlung in die Lohnabrechnung ein. Somit ist sichergestellt, dass die Bezahlung für den Eintrittsmonat nicht versehentlich doppelt (also einmal jetzt und einmal mit der nächsten Lohnzahlung) gezahlt wird.
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