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Mehrere Pfändungen

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letzte Antwort am 16.07.2025 11:57:36 von ulli_preuss
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LEUKA
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe letzte Woche einen Pfändungsbeschluss von einem Mitarbeiter erhalten und auch bereits in LODAS hinterlegt. Nun kam ein zweiter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den ich gerne in LODAS hinterlegen möchte. 

 

Folgende Felder habe ich bereits gefüllt:

 

Zustelldatum

Erstmalige Abrechnung

Berechnung des Pfändungsnettos: "Nettomethode" (wie auch bei der ersten angelegten Pfändung)

Gewöhnliche Forderung

Rand "2" (erste Pfändung ist Rang "1") 

Anzahl Unterhaltspflichtige

 

Als "Netto-Abzugs-Nr." möchte ich gerne (wie auch bei der ersten Pfändung) "9050 Pfändungsrate" hinterlegen - was jedoch nicht möglich ist:

 

LEUKA_0-1752654808011.png

 


Was mache ich falsch?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

 

pogo
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@LEUKA  schrieb:


Was mache ich falsch?

 Du musst einen neuen Netto-Abzug für die neue Pfändung erstellen.

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LEUKA
Beginner
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Und wie?

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pogo
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rschoepe
Experte
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Wie du eben neue Netto-Abzüge anlegst. Bei Pfändungen darf jeder Netto-Abzug (Nummer) pro AN nur einmal vorkommen. Wenn du einen AN mit z.B. 12 offenen Pfändungen hast, musst du dann eben 12 Netto-Abzüge "Pfändung" anlegen. Wenn dann aber ein anderer AN eine Pfändung rein bekommt, kannst du dort einen der vorhandenen Abzüge nutzen.

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chrwilking
Einsteiger
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Hallo Leuka,

 

wie die Vorredner schon sagten, müssen verschiedene Nettoabzüge angelegt werden. 

 

Wir legen in diesen Fällen auch die Texte entsprechend an, um die Sache auf der Abrechnung optisch transparent zu halten: 

"Pfändungsabzug"

"Pfändungsabzug 2"

"Pfändungsabzug 3" 

usw.

 

Viele Grüße


Christine Wilking

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LEUKA
Beginner
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Danke für die Unterstützung!

 

Ich habe nun einen Nettoabzug "9051 Pfändungsrate 2" angelegt, jedoch wird in der Abrechnung nur 9050 aufgeführt. Für die Drittschuldnererklärung sollte ich wissen wie viel Rate für die zweite Pfändung weg geht. Oder ist das korrekt dass hier nur eine Rate in Abzug gebracht wird und nicht zwei separat?

 

LEUKA_0-1752656495515.png

 

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chrwilking
Einsteiger
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Bitte prüfen Sie die dazugehörigen Pfändungsauswertungen (Nr. 14 und 17).

 

Wenn darauf mit der ersten Pfändung bereits alles bis zum Selbstbehalt gepfändet wurde, dann gibt es für die zweite Pfändung momentan keinen Abzug. Sie lebt dann quasi auf, wenn die andere Pfändung getilgt ist.

 

Es gibt von DATEV ein Seminar, welches die Pfändungen behandelt. Es ist uneingeschränkt zu empfehlen, da hier bei falschen Eingaben schnell Haftungsrisiken entstehen.

 

Viele Grüße

 

Christine Wilking

 

 

rschoepe
Experte
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Nachricht 9 von 14
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Hast du die Auswertungen 14 Pfändungswerte und 17 Berechnungsschema Pfändung angelegt? Dann bekommst du bei der Probeabrechnung auch die Berechnung ausgegeben. Je nachdem kann es sein, dass der komplette pfändbare Betrag durch die erste Pfändung aufgebraucht wird und für die zweite nichts übrig bleibt.

LEUKA
Beginner
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Nachricht 10 von 14
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Auswertung 17 gibt es bei mir leider nicht.

 

Mit der letzten Abrechnung betrug die Pfändungsrate (mit nur einer Pfändung) 152,78 € - das kann ich so auch mit der Pfändungstabelle nachvollziehen. Wieso der Betrag jetzt jedoch weniger geworden ist mit der zweiten angelegten Pfändung kann ich aktuell nicht nachvollziehen.

 

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LEUKA
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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"Dann bekommst du bei der Probeabrechnung auch die Berechnung ausgegeben. "

 

Wo finde ich die Auswertungen von einer Probeabrechnung?

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rschoepe
Experte
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@LEUKA  schrieb:

Auswertung 17 gibt es bei mir leider nicht.


Wie du eine  Auswertung anlegst, weißt du aber? Oder buchst du besser mal DATEV LODAS - Lohnabrechnung für Neuanwender?

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 13 von 14
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zum 1.7. haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht, das dürfte die Differenz erklären.

LG
VM
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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 14 von 14
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@LEUKA 

Wie Sie in Ihrem Ausgangspost schon schrieben

 

Zustelldatum

Erstmalige Abrechnung

Berechnung des Pfändungsnettos: "Nettomethode" (wie auch bei der ersten angelegten Pfändung)

Gewöhnliche Forderung

Ran[..][g] "2" (erste Pfändung ist Rang "1")  (Anm.: Änderung durch den Zitierenden)

Anzahl Unterhaltspflichtige

haben Sie der zweiten Pfändung den Rang 2 gegeben. Gewöhnliche Pfändungen werden nach Eingang des PfÜB/der PfV "abgearbeitet", es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle wie z. B. Unterhaltspfändungen. 

 

Wie @chrwilking und @rschoepe bereits sinngemäß schrieben, tauchen zwei Pfändungsabzüge erst auf, wenn der maximal mögliche Abzug nach § 850c ZPO höher als der Restbetrag der erstrangigen Forderung ist. 

 

Bitte in solchen Fällen das Hilfecenter durchsuchen, DATEV hält so Einiges dazu bereit:

 

• Grundlagen

Pfändung – Hintergrund - DATEV Hilfe-Center

 

• Programmseitige Umsetzung

Pfändung - DATEV Hilfe-Center

Pfändung in LODAS erfassen - DATEV Hilfe-Center

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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letzte Antwort am 16.07.2025 11:57:36 von ulli_preuss
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