Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche einen Pfändungsbeschluss von einem Mitarbeiter erhalten und auch bereits in LODAS hinterlegt. Nun kam ein zweiter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den ich gerne in LODAS hinterlegen möchte.
Folgende Felder habe ich bereits gefüllt:
Zustelldatum
Erstmalige Abrechnung
Berechnung des Pfändungsnettos: "Nettomethode" (wie auch bei der ersten angelegten Pfändung)
Gewöhnliche Forderung
Rand "2" (erste Pfändung ist Rang "1")
Anzahl Unterhaltspflichtige
Als "Netto-Abzugs-Nr." möchte ich gerne (wie auch bei der ersten Pfändung) "9050 Pfändungsrate" hinterlegen - was jedoch nicht möglich ist:
Was mache ich falsch?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@LEUKA schrieb:
Was mache ich falsch?
Du musst einen neuen Netto-Abzug für die neue Pfändung erstellen.
Und wie?
Wie du eben neue Netto-Abzüge anlegst. Bei Pfändungen darf jeder Netto-Abzug (Nummer) pro AN nur einmal vorkommen. Wenn du einen AN mit z.B. 12 offenen Pfändungen hast, musst du dann eben 12 Netto-Abzüge "Pfändung" anlegen. Wenn dann aber ein anderer AN eine Pfändung rein bekommt, kannst du dort einen der vorhandenen Abzüge nutzen.
Hallo Leuka,
wie die Vorredner schon sagten, müssen verschiedene Nettoabzüge angelegt werden.
Wir legen in diesen Fällen auch die Texte entsprechend an, um die Sache auf der Abrechnung optisch transparent zu halten:
"Pfändungsabzug"
"Pfändungsabzug 2"
"Pfändungsabzug 3"
usw.
Viele Grüße
Christine Wilking
Danke für die Unterstützung!
Ich habe nun einen Nettoabzug "9051 Pfändungsrate 2" angelegt, jedoch wird in der Abrechnung nur 9050 aufgeführt. Für die Drittschuldnererklärung sollte ich wissen wie viel Rate für die zweite Pfändung weg geht. Oder ist das korrekt dass hier nur eine Rate in Abzug gebracht wird und nicht zwei separat?
Bitte prüfen Sie die dazugehörigen Pfändungsauswertungen (Nr. 14 und 17).
Wenn darauf mit der ersten Pfändung bereits alles bis zum Selbstbehalt gepfändet wurde, dann gibt es für die zweite Pfändung momentan keinen Abzug. Sie lebt dann quasi auf, wenn die andere Pfändung getilgt ist.
Es gibt von DATEV ein Seminar, welches die Pfändungen behandelt. Es ist uneingeschränkt zu empfehlen, da hier bei falschen Eingaben schnell Haftungsrisiken entstehen.
Viele Grüße
Christine Wilking
Hast du die Auswertungen 14 Pfändungswerte und 17 Berechnungsschema Pfändung angelegt? Dann bekommst du bei der Probeabrechnung auch die Berechnung ausgegeben. Je nachdem kann es sein, dass der komplette pfändbare Betrag durch die erste Pfändung aufgebraucht wird und für die zweite nichts übrig bleibt.
Auswertung 17 gibt es bei mir leider nicht.
Mit der letzten Abrechnung betrug die Pfändungsrate (mit nur einer Pfändung) 152,78 € - das kann ich so auch mit der Pfändungstabelle nachvollziehen. Wieso der Betrag jetzt jedoch weniger geworden ist mit der zweiten angelegten Pfändung kann ich aktuell nicht nachvollziehen.
"Dann bekommst du bei der Probeabrechnung auch die Berechnung ausgegeben. "
Wo finde ich die Auswertungen von einer Probeabrechnung?
@LEUKA schrieb:Auswertung 17 gibt es bei mir leider nicht.
Wie du eine Auswertung anlegst, weißt du aber? Oder buchst du besser mal DATEV LODAS - Lohnabrechnung für Neuanwender?
zum 1.7. haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht, das dürfte die Differenz erklären.
@LEUKA
Wie Sie in Ihrem Ausgangspost schon schrieben
Zustelldatum
Erstmalige Abrechnung
Berechnung des Pfändungsnettos: "Nettomethode" (wie auch bei der ersten angelegten Pfändung)
Gewöhnliche Forderung
Ran[..][g] "2" (erste Pfändung ist Rang "1") (Anm.: Änderung durch den Zitierenden)
Anzahl Unterhaltspflichtige
haben Sie der zweiten Pfändung den Rang 2 gegeben. Gewöhnliche Pfändungen werden nach Eingang des PfÜB/der PfV "abgearbeitet", es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle wie z. B. Unterhaltspfändungen.
Wie @chrwilking und @rschoepe bereits sinngemäß schrieben, tauchen zwei Pfändungsabzüge erst auf, wenn der maximal mögliche Abzug nach § 850c ZPO höher als der Restbetrag der erstrangigen Forderung ist.
Bitte in solchen Fällen das Hilfecenter durchsuchen, DATEV hält so Einiges dazu bereit:
• Grundlagen
Pfändung – Hintergrund - DATEV Hilfe-Center
• Programmseitige Umsetzung
Pfändung in LODAS erfassen - DATEV Hilfe-Center