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Mandanten für 12/2024 abrechnen

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letzte Antwort am 11.06.2026 09:49:02 von deusex
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Lilli
Beginner
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Guten Morgen Zusammen, 

 

ich habe einen Mandanten der in 2024 untergetaucht ist und keine Rückmeldung von ihm kam, letzter abgerechneter Monat ist 11/2024 ich stehe in 12/2024. Jetzt kamen Kündigungen für 2 Arbeitnehmer, für einen AN muss die Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden und die DeüV Abmeldungen müssen raus. Kann hier der Monat auf 01/2025 hochgesetzt werden und der Dezember 2024 bzw. August 2024, da Austritt zum 31.08.2024 mitgeteilt wurde, nachberechnet werden? Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch die Abmeldungen und Lohnsteuerbescheinigung raus zu bekommen? LG Lilli 

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 11
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Guten Morgen,

 

weiß nicht genau was Du meinst, Lohn und Gehalt wird (wohl) keine korrekten Meldungen in Mitte 2026 für 2024 mehr erstellen.

 

SV-Meldeportal und Elster / Datev DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung.

 

Da sieht man wie wichtig es ist Mandate niederzulegen wenn die andere Seite "nicht mehr will".

Nur seltsam dass das Finanzamt die fehlende Lohnsteueranmeldung 2024 noch nicht moniert hat.

 

Lilli
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Ja, wundert mich auch das da vom FA nichts kam oder es wurde nicht weitergeleitet. Tatsache ist der AN macht jetzt Seine Einkommenssteuererklärung für 2024 und die Bescheinigung fehlt…. 

Verstehe ich es Richtig, dass über das Programm keine Meldungen mehr möglich sind?

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cro
Experte
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Tatsache ist der AN macht jetzt Seine Einkommenssteuererklärung für 2024 

Dann kann der AN in Elster seine Daten elektronisch vom FA einspielen und gut ist. Oder er gibt seine ESt-E mit Schätzwerten (z.B. 1, wo es zur Übermittlung notwendig ist) in den Anlage N und Vorsorge, etc. ab. Dann "zaubert" das FA die richtigen Werte hinein.

 

Das Risiko einer Nachzahlung oder fehlender Angaben wollte ich jetzt nicht vertiefen.

 

 

Lohntante_123
Aufsteiger
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Für 2024 sind keine Abrechnungen bzw. Nachberechnungen über das Lohnprogramm möglich 

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deusex
Allwissender
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@Lilli  schrieb:

Guten Morgen Zusammen, 

 

ich habe einen Mandanten der in 2024 untergetaucht ist und keine Rückmeldung von ihm kam, letzter abgerechneter Monat ist 11/2024 ich stehe in 12/2024. Jetzt kamen Kündigungen für 2 Arbeitnehmer, für einen LG Lilli 


Wer beuaftragt Sie in dem Fall, den Auftrag Personalabrechnung 12/2024 zu erstellen?! Ich würde an der Stelle überhaupt nichts unternehmen, wenn die Auftragslage ungeklärt ist.

 

Möglicherweise habe ich da was falsch verstanden, aber wenn nicht, erübrigen sich ohne "klare Auftragsverhältnisse" jegliche weitere Überlegungen in Bezug auf 12/2024 ff

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Lilli
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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Auch nicht über Hochsetzung der Abrechnungsmonate auf 01/2025?

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Lilli
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Der Mdt. ist wieder aufgetaucht und verlangt jetzt die Lohnsteuerbescheinigung 

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 11
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„Verlangen“ hätte ein solcher Mandat bei mir gar nichts!
(Von wegen untergetaucht)

 

Wurde das Mandat nicht gekündigt? 
Wenn sie da jetzt manuell was machen müssen würde bei uns die Rechnung entsprechend ausfallen.

Ich denke aber dass unsere Chefs da dementsprechend reagieren würden 

hexhex
Fortgeschrittener
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@cro  schrieb:

Tatsache ist der AN macht jetzt Seine Einkommenssteuererklärung für 2024 

Dann kann der AN in Elster seine Daten elektronisch vom FA einspielen und gut ist.

 

Kann ja nicht funktionieren, wenn mangels Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung gar keine Daten beim Finanzamt vorliegen.

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deusex
Allwissender
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Nachricht 11 von 11
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@Lilli  schrieb:

Der Mdt. ist wieder aufgetaucht und verlangt jetzt die Lohnsteuerbescheinigung 


Ich würde mich da @Lohntante_123 anschließen, denn wenn ein Mandant sich auf mehrere Nachfragen nicht meldet, wird das Mandat, schon aus Haftungsgründen zeitnah gekündigt, die Vollmachten allesamt widerrufen und die Institutionen in Kenntnis gesetzt.

 

Das Mandat hat seine Entscheidung mit "Untertauchen" getroffen und wenn es keine triftigen Gründe zu diesem Verhalten vorbringen kann (bspw. Tod mit jüngster Auferstehung 😉 ), bleibt das Mandat gekündigt und soll seine Angelegenheiten von wem auch immer in Ordnung bringen lassen; übers Stöckchen springen, wenn jemand mit den Scheinchen winkt, sollte in unserem Beruf kein Anlass sein, Tätigkeiten, schon gar nicht auf "Verlangen" wieder aufzunehmen. (ugs.: "Bin doch net dr Himbeerdone.")

Mir ist schon klar, dass dies technisch ihr Problem nicht löst, soll auch lediglich ein kleiner Input zu Mandatsbeziehungen liefern... jedenfalls würde ich mir zunächst einen "soliden" Vorschuss für die Arbeit und das unmögliche "Untertauchverhalten" einfordern und ANSCHLIESSEND würde ich mir die ersten Lösungsgedanken machen.

 

Wenn über LODAS/L&G keine Abrechnung  mehr möglich ist, wird man wohl über ELSTER und SV-Meldeportal gehen müssen.

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letzte Antwort am 11.06.2026 09:49:02 von deusex
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