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Malerkasse Arbeitgeber geht in Vorleistung

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letzte Antwort am 30.07.2025 16:35:56 von RM
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Baulohn-Quereinsteiger
Beginner
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Nachricht 1 von 4
187 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe einen Maler als Mandanten welcher einen Mitarbeiter hat der den kompletten Mai in Urlaub gegangen ist.

Dieser hat aber keinen Resturlaub aus Vorjahr.

Datev Lohn und Gehalt lässt mich nur den angesparten Urlaub abrechnen. ( 13 Tage ) Malerkasse 

 

Für die restlichen Tage geht der Arbeitgeber in Vorleistung. ( 7 Tage )

 

Kann mir jemand sagen wie ich das erfassen muss?

 

Vielen Dank

LG Sarah 

 

Dem Beitrag wurde die Kategorie "Lohn und Gehalt" zugeordnet.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
180 Mal angesehen

Grundsätzlich ist das unbezahlter Urlaub.

 

Der Arbeitgeber könnte aber "Soziallohn" oder ähnliches als Vorschussbrutto zahlen, und Sie können die Urlaubstage dann in den nächsten Monaten erfassen (sowie gleichzeitig den Soziallohn im Minus), bis das Urlaubskonto wieder auf dem korrekten Stand ist.

LG
VM
ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
156 Mal angesehen

Hallo,

 

ich wäre vorsichtig mit der Aussage "unbezahlter Urlaub", denn es liegen hier grundsätzlich zu bezahlende Urlaubsstunden (weil auch entstanden) vor, die zumindest im SV-Recht nach dem Entstehungsprinzip verbeitragt werden müssen.

Nur weil bei der Malerkasse noch nicht genug für das Urlaubsentgelt angespart wurde, heißt dies noch lange nicht, dass die Urlaubsstunden nicht abzurechnen wären. 

Beim Rest bin ich dabei. Wir rechnen den "gedeckten" Betrag ab (Lohnart mit automatischer Berechnung der 15 % zusätzliches Urlaubsgeld). Darüber hinausgehende Beträge werden als Urlaubsentgeltvorschuss mit einer weiteren Lohnart abgerechnet. Die Verrechnung dieses Vorschusses erfolgt wiederum mit einer dritten Lohnart im Minus (Urlaubsentgelt verr.) und zugleich mit der regulären Lohnart, so dass in diesem Monat im Ergebnis nur das zusätzliche Urlaubsgeld zum Tragen kommt. 

Es handelt sich hier um eine Erweiterung der DATEV-Methode:

Baulohn: Mehr Urlaub im Baugewerbe ausbezahlen, als Urlaubsanspruch vorhanden ... - DATEV Hilfe-Center

 

Sie hat den Vorteil, dass evtl. neuer und verrechneter Vorschuss nicht saldiert auftauchen und besser nachvollziehbar sind. 

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
RM
Beginner
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Nachricht 4 von 4
57 Mal angesehen

Hallo,

also ich sehe das wie @lohnhilfe schon geschrieben hat

 

Grundsätzlich ist das unbezahlter Urlaub



Ok vielleicht sollte man nicht die Lohnart unbezahlter Urlaub wählen, sondern unbezahlte Fehlzeit oder etwas ähnliches wenn man es ganz genau nimmt.

 

Aber warum sollte man als Arbeitgeber hier in Vorleistung gehen?

Das System der Kassen ist ganz klar ein Ansparsystem und wie soll zusätzliches Urlaubsgeld entstehen wenn keine Urlaubstage vorhanden sind?

 

VG 

RM

 

  

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letzte Antwort am 30.07.2025 16:35:56 von RM
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