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LuG: Ersteintrittsdatum vs. Eintrittsdatum vs. Abrechnungsmonat

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letzte Antwort am 08.02.2022 16:12:14 von Neu_hier
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Neu_hier
Fachmann
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Bei der Erstanlage eines AN, ist in der Maske Mitarbeiter neu das "Eintrittsdatum" einzugeben. Laut Tooltip handelt es sich um das Datum des Ersteintritts in den Betrieb (Statistische Größe bzw. bei AAG, KUG genutzt). 

Wenn nun korrekt der 21.04.2010 erfasst wird (da hat der AN im Betrieb das erste mal angefangen und war bis heute durchgängig beschäftigt) und danach der erste Monat der Abrechnung in LuG (hier 01/2022 - vorher gab es ein anderes Entgeltabrechnungssystem), erscheint die Fehlermeldung "Erster Monat darf nicht nach dem Eintrittsmonat liegen".

Zum Feld "Beginn Beschäftigungszeitraum", was hier der 1. Zeitraum ab 21.04.2010 wäre kommt man erst gar nicht, wenn man nicht, erst einmal ein falsches Ersteintrittsdatum (01.01.2022) erfasst.

Frage wer kann das erklären?

1.PNG2.PNG    


Danke
HoSa
Einsteiger
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Schönen guten Tag,

 

haben Sie eventuell in den Abrechnungsparametern des Mandanten einen abweichenden ersten abzurechnenden Monat hinter legt?

 

Unbenannt.png

Neu_hier
Fachmann
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Es ist 01/2010 dort erfasst und somit zeitlich vor dem vorgestellten Fall. Das dürfte meiner Meinung nach nicht kollidieren. 

Danke
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cro
Experte
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Nachricht 4 von 12
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Das Eintrittsdatum kann nicht vor dem 01.01.22 liegen, da ja erster LuG-Monat. Das Ersteintrittsdatum können Sie später beliebig ändern/korrigieren.

 

 

cro_0-1643980791207.png

 

 

Neu_hier
Fachmann
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"Kann nicht" stimmt nicht. Der Arbeitnehmer IST tatsächlich vor dem ersten Abrechnungsmonat in die Firma eingetreten. Hier gibt es wohl eher inkorrekte Bezeichnungen. 

Neben dem Ersteintritt muss auch noch der Beschäftigungszeitraum im Nachgang geändert werden.

 

Komisch, dass man erst einmal FALSCHE Eingaben machen muss, die dann nach einer Anleitung der DATEV im Nachgang korrigiert werden müssen. Hier eben der Fall Wechsel Entgeltabrechnungssystem, was ja der obige Fall abbildet. 

 

Danach ist zumindest der Tooltip verkehrt (es handelt sich wohl eben NICHT um das Ersteintrittsdatum und auch nicht um den 1. Beschäftigungszeitraum) sondern um ein (anderes) Datum dass an den ersten Abrechnungsmonat in LuG gekoppelt ist weil es nicht davor liegen darf. Also erst einmal ein rein fiktives Datum.


Es ist nicht sehr sinnvoll ein Ersteintrittsdatum abzufragen (laut Tooltip), dann festzustellen, dass dies gar nicht gemeint ist, dann ein falsches Datum einzugeben (bezogen auf den Tooltip) um danach Ersteintritt und 1. Beschäftigungszeitraum umständlich zu löschen und anzupassen. 

Eine sehr unsichere und merkwürdige Programmlogik meiner Meinung nach und wirkt irgendwie wie ein Workaround.

Danke
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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... welcher Tool-Tipp? 

 

Wir hatten das Thema auch. Leider hatte uns der Berater damals über dieses "Beginn Beschäftigungsverhältnis" keine Diskussion zugelassen. So haben wir das umgesetzt und das Eintrittsdatum unter Ersteintritt erfasst. Damit haben wir bei Auswertungen immer noch unsere "Themen". 

 

Wäre es möglich dass wir das Datum nach einem Jahr noch ändern, damit wir bei Auswertungen und Abfragen das korrekte Datum vom Beschäftigungsbeginn ausgewiesen bekommen?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


prinzipiell ist es möglich, bei der manuellen Neuanlage eines Mandanten einen Mitarbeiter mit seinem tatsächlichen Eintrittsdatum anzulegen, wenn es sich hier lediglich um einen Systemwechsel handelt.


Bei der Neuanlage eines Mitarbeiters wird im Feld „Erster Monat der Abrechnung“ automatisch der Monat angezeigt, der unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter im Feld „Erste Abrechnung im Monat“ hinterlegt ist. Das sollte bei einem Systemwechsel auf Lohn und Gehalt ab 01/2022 auch 01/2022 sein.


Wenn Sie unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter im Feld „Erste Abrechnung im Monat“ 01/2010 erfasst haben, wird auch dieses Datum bei der Neuanlage des Mitarbeiters übernommen. Sobald Sie dieses Datum überschreiben, erhalten Sie die Fehlermeldung #LN02946.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Neu_hier
Fachmann
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Vielen Dank. Ich bin nicht wirklich schlauer und denke, Sie haben den von mir dargestellten Sachverhalt gar nicht verstanden, möglicherweise habe ich aber auch Ihre Antwort nicht verstanden.


Ich möchte noch mal nachfragen: Ist der Tooltip mit dem Hinweis "Ersteintritt" an dieser Stelle korrekt?

Danke
Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 12
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"@Neu_@Neu_hier  Ist der Tooltip mit dem Hinweis "Ersteintritt" an dieser Stelle korrekt?"

 

... wo finde ich denn diesen Tool Tip? Vielen Dank

Neu_hier
Fachmann
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Nachricht 10 von 12
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Komischerweise (und ich bin echt baff) geht das Ganze auf einmal ohne Probleme. Keine Ahnung woran es lag, möglicherweise am Nutzer...

Erstmals ab 01/2022, (auch Stammdaten Mandant), Eintrittsdatum in 2010 (wegen Systemwechsels) geht... 

Im nachgestellten Testfall (siehe oben) lag es tatsächlich daran, dass der Monat der ersten Abrechnung 01/2010 war, weshalb ein Eintritt zum 01.04.2010 unlogisch war (wäre dann ja schon im Programm abgerechnet). Testweise mal den 01.01.2008 und damit vor 01/2010 eingeben, klappt das.

Danke
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

Ich möchte noch mal nachfragen: Ist der Tooltip mit dem Hinweis "Ersteintritt" an dieser Stelle korrekt?

warum schreiben Sie nicht einfach, dass Sie den Tipp dort mindestens suboptimal finden? So wie Sie es in Ihrem Eingangsbeitrag schildern, könnte ich dem beipflichten, wenn ich die genaue Stelle finden würde, wo Sie das

 

das Datum des Ersteintritts in den Betrieb (Statistische Größe bzw. bei AAG, KUG genutzt)

so gefunden haben.

 

Ich habe nach der Neuanlage mit dem Fragezeichen auf das Eintrittsdatum dieses Dokument bekommen:

 

Mitarbeiter neu (Feldhilfe)

 

Von hier wird man hier hin geführt:

 

Beschäftigungszeiträume

 

Ich zitiere mal aus dem zweiten Dokument:

 

"Bei der Neuanlage eines Mitarbeiters wird für jeden Arbeitnehmer ein Eintrittsdatum erfasst. Dieses Eintrittsdatum bildet die Grundlage für den 1. Beschäftigungszeitraum in Lohn und Gehalt."

 

Danach muss das Eintrittsdatum des ersten Beschäftigungszeitraums in Lohn und Gehalt erfasst werden. Das wäre somit das Datum des ersten Abrechnungsmonat mit Lohn und Gehalt.

 

Ich nenne die Hilfestellung  auch mindestens suboptimal. Eine klarere Aussage, direkt bereits im ersten Dokument oder auch vielleicht bei "Mouseover" wäre besser.

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

Neu_hier
Fachmann
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Der Tooltip kommt wenn man mit dem Mauszeiger auf "Eintrittsdatum" geht (Mouseover). Da dieser wieder "weggeht" ist der auf dem SC nicht drauf.

Danke
11
letzte Antwort am 08.02.2022 16:12:14 von Neu_hier
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