Hallo,
gibt es im DATEV ein Dokument oder eine Anleitung, die erklärt, warum es bei Nachberechnungen zu hohen Abzügen kommen kann?
Ich habe folgenden Fall: Es sollen 2.200 € (als lfd. Bezug) in den Vormonat nachberechnet werden. Der Mitarbeiter ist bereits im Februar ausgetreten. Von den nachberechneten 2.200 € Brutto bleiben nur 400 € netto übrig, also rund 1.800 € Abzüge.
Ich sehe bereits, dass es erklärbar ist, würde aber gerne eine offizielle Quelle oder Dokumentation dazu haben.
Vielen Dank!
@Bahi2025 schrieb:... Von den nachberechneten 2.200 € Brutto bleiben nur 400 € netto übrig, also rund 1.800 € Abzüge.
Ich sehe bereits, dass es erklärbar ist,
Wie erklären Sie sich diese hohen Abzüge?
Ursprünglich ging ich davon aus, dass wegen des Austritts die lohnsteuerliche Behandlung höher ausfallen würde. Nachdem jedoch das Austrittsdatum rausgeholt wurde und eine Probeabrechnung durchgeführt wurde, zeigt sich, dass dies keinen Einfluss hat. Mein vorheriger Gedanke war also ein Denkfehler.
Tatsächlich kann ich den Abzug in diesem Fall derzeit nicht erklären.
Haben Sie mal geschaut, ob sich von der ursprünglichen Abrechnung zur Nachberechnung vielleicht die Steuer- oder SV-Tage geändert haben?
Hat sich die Lohnsteuerklasse vielleicht geändert?
Wie hoch war denn das ursprüngliche Brutto?
Dei Sv und St-Tage 30 und Brutto waren 12k und als Nachberechnung die 22k. In der Feb. war aber ein hoher Einmalbezug abgerechnet in Höhe von 8k
Sie hatten oben geschrieben, dass die Nachzahlung 2.200,00 beträgt. Sehe ich es richtig, dass die "12k" dann ein lfd. Bruttolohn von 1.200 waren?
In dem Fall wurde bisher als Minijob abgerechnet?
Durch die Nachzahlung der 2.200,00 werden dann nicht nur die LSt und SV auf die 2.200,00 abgezogen - auch die Anwendung der Minijob-Regelung fällt dadurch rückwirkend für diesen Monat weg, so dass auch die höheren Sozialabgaben auf die bisherigen 1.200,00 mit abgezogen werden.
Ich schreibe mal die Beträge genau aus 🙂 im Feb wurde abgerechnet Gehalt 4200 EUR Brutto Einmalzahlung 8000 EUR. Im März kommt die Nachberechnung mit 2200 Brutto (lfd. Bezug), und von diesen Betrag gehen eben hohe Abzüge so dass nur noch 400 EUR netto verbleiben.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, die anonymisierten Abrechnungen / Probeabrechnungen hier einzustellen / anzufügen, lässt sich vielleicht schneller eine Erklärung finden.
der laufende Bezug wurde rückwirkend von 4200 auf 6400 € geändert. Dadurch ist in der Monatstabelle natürlich ein höherer LSt-Wert, auch prozentual, fällig, sowie natürlich noch SV-Beiträge. Ebenfalls wurde dadurch wahrscheinlich auch der Einmalbezug höher besteuert, da bei der LSt-Berechnung dafür dann davon ausgegangen wird, dass das laufende Entgelt auch weiterhin in der Höhe gezahlt wird.
Wenn der Mitarbeiter danach absehbar kein laufendes Einkommen mehr hätte, könnte man in den Monatsstammdaten den voraussichtlichen Restverdienst entsprechend erfassen, um die Steuerberechnung runterzudrücken. Aber besser ist es, wenn der Arbeitnehmer sich die Überzahlung mit der Einkommensteuererklärung zurückholt.