Hallo zusammen,
wir stellen uns folgende Frage:
Wenn wir bei Datev Lodas einem Mitarbeiter einen Verpflegungsmehraufwand auszahlen, für eine Reise unter 24h sprich 14€, müssen diese 14€ dann schon auf die Lohnsteuerbescheinigung?
Und reicht es aus die entsprechende Netto-Lohnart auszuwählen damit der Buchstabe M auf der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Mike
Hallo,
für die Abrechnung von steuerfreien Verpflegungszuschüssen verwenden Sie den Netto-Bezug 9979. Dieser Netto-Bezug wird im Lohnkonto sowie der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 ausgewiesen. Die Abrechnung des Netto-Bezugs 9979 löst nicht den Andruck des Großbuchstaben M auf der Lohnsteuerbescheinigung aus.
Hierfür aktivieren Sie das Kontrollkästchen Bereitstellung einer Mahlzeit nach Sachbezugswert-Großbuchstabe M unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte im Register Allgemeine Daten unter Sonstige Angaben.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303223 - Fahrtkosten / Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten (Beispiele für LODAS).
Hierzu hätte ich nochmal eine Frage: Es heißt, dass der Buchstabe "M" bescheinigt werden muss wenn:
dem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer
doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine
mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit (= Preis der Mahlzeit bis 60,00 EUR) zur
Verfügung gestellt worden ist.
Wenn die Mitarbeiter für die Reise Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der Pauschalen mit der Lohnart 9979 erhalten hat dies ja nichts mit Sachbezugswerten zu tun. Somit wäre nach meinem Verständnis kein Buchstabe "M" zu aktivieren.
Liege ich hier richtig?
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Viele Grüße
Ja das ist richtig, der Buchstabe "M" hat mit dem Verpflegungsmehraufwand nichts zu tun. Dies wurde auch nochmal kurz im Jahreswechselseminar von der Datev angeschnitten, wenn ich mich nicht täusche...
Gruß André
Aber M muss ausgewiesen werden, wenn die Verpflegungspauschale während der Betriebsreise gekürzt wurde aufgrund einer Mahlzeitengestellung, korrekt?
Nö, M muss ausgewiesen werden, wenn einem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde.
Ist das dann so richtig?
Ein M muss ausgewiesen werden wenn ein Mitarbeiter, der weniger als 8 Stunden unterwegs ist, also keine Verpflegungspauschale erhält, vom Arbeitgeber die Kosten des Mittagessen erstattet bekommt.
Ein M muss ausgewiesen werden, wenn ein Mitarbeiter die Verpflegungspauschalen bekommt und diese aufgrund Mahlzeitengestellung gekürzt werden.
KEIN M muss ausgewiesen werden, wenn ein Mitarbeiter nur die Verpflegungspauschalen bekommt.
Wobei mich der Sachbezugswert irritiert....
Sehe ich auch so.
Hallo,
hierzu hätte ich eine Frage: unsere Mitarbeiter (Gastgewerbe) bekommen kostenloses Mittagessen gestellt. Wenn ich das Kennzeichen "M" einpflege, übernimmt Lodas nur für das eingestellte Monat. Wie kann ich das eingeben, dass es für das ganze Jahr gilt? Oder muß das von Monat zu Monat neu aktiviert werden?
Hallo @Theo1,
Sie können den Haken in einem beliebigen Bearbeitungsmonat setzen, damit der Großbuchstabe M auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.
Es ist nicht notwendig, diesen in jedem Bearbeitungsmonat zu aktivieren.
Die Aktivierung des Kontrollkästchens muss jährlich neu geprüft und ggf. vorgenommen werden.
In LODAS kann übergreifend kontrolliert werden, für welche Arbeitnehmer das Kontrollkästchen aktiviert wurde: Im Menü unter Mitarbeiter | Mitarbeiter übergreifend ändern | Bereitstellung einer Mahlzeit… wählen.