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Lohnsteueranmeldung rückwirkend korrigieren

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letzte Antwort am 21.03.2025 10:25:47 von rschoepe
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo in die Runde, 

 

ich habe einen Mandanten, der wurde in den Monaten Januar - Juni mit der falschen Steuernummer abgerechnet. Ging an das falsche Finanzamt. Habe das schon mit dem Finanzamt alles geklärt. Jetzt möchte das Finanzamt, dass die Lohnsteueranmeldungen korrigiert werden. Die Stammdaten habe ich korrigiert (Datum auf 01/2024)

 

Monatsabschluss Juni habe ich zurückgesetzt und neu abgerechnet. Es erfolgt eine Stornierung und eine neue Lohnsteueranmeldung für 06/2024. Aber die Monate davor nicht. 

 

Funktioniert das nicht über Lohn und Gehalt? Muss ich es manuell über das DÜ-Formular machen? Wenn ja, schicke ich eine korrigierte Anmeldung raus? Wird dann die falsche korrigiert? 

Vielen Dank!!! 

LG

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,

 

über Lohn und Gehalt ist es nicht möglich, rückwirkend eine Lohnsteuer-Anmeldung nochmals zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn der entsprechende Monat abgerechnet wird.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung, die Werte der Lohnsteuer-Anmeldung manuell zu korrigieren und zu übermitteln.

 

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1080732 - DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung.

 

Selbstverständlich können Sie die Lohnsteuer-Anmeldung auch über ELSTER korrigieren.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sjh
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Besteht denn die Möglichkeit für MA, die über Lodas abgerechnet werden? Wir bekommen seit Monaten den Hinweis, dass eine MA wohl nicht korrekt angemeldet wurde. Bisher haben wir es nicht geschafft, den Fehler zu beheben

sjh_0-1742543056251.png

Oder konkreter gefragt, wie lange rückwirkend kann man das machen und was genau muss in der Maske ausgefüllt werden? Die Dame hat am 01.11.2022 begonnen. Wir doktern schon sehr lange daran rum.

 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Ich würde erstmal mittels der Übernahmeprotokoll prüfen, was für diesen Mitarbeiter an Fehlermeldungen zurückgemeldet wurde bzgl. Lohnsteuer.

In Lodas dafür über Auswertungen - Übernahmeprotokoll gehen, Zeitraum wählen (am Besten ab Einstellung), Mitarbeiter vorgehen und nur Rückmeldungen für Steuer anhaken. Dann schauen, was vorliegt. Dann kann man auch klären, wo der Fehler liegt.

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sjh
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Danke für den Vorschlag. Habe ich gerade noch mal versucht: 

sjh_3-1742543623485.png

 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Wenn die Einstellung schon in 2022 war, klappt das vermutlich nicht, ich glaube, die Übernahmeprotokoll sind nur für dieses und das Vorjahr abrufbar. So einen Fehler sollte man nicht so lange ignorieren... Ohne gültige Lohnsteueranmeldung wird mitunter bei der nächsten Prüfung durch das Finanzamt die Steuerklasse 6 angenommen und die Differenz für die Steuer nachgefordert, das wäre seeeehr unglücklich.

Ist in den Fehlermeldungen in Lodas Auswertungen (Auswertung #1) ein Hinweis zu finden?

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CVolz
Fortgeschrittener
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Wenn sich die Ursache nicht mehr ermitteln lässt: Was passiert denn, wenn zum 01.01.25 die Anmeldung über Lodas angestoßen wird, welche Rückmeldung kommt dann zurück?

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sjh
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Danke, das hab ich jetzt noch einmal versucht. Mal sehen, vielleicht klappt es diesmal. Wir sind ja schon lange an dem Thema dran. In Auswertung 1 wurde lediglich im ersten Monat darauf hingewiesen, dass die ID fehlte. Diese wurde aber nachgetragen. 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 11
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Vielleicht ist die ID oder das Geb.datum fehlerhaft, aber das sollte sich ja aus dem Übernahmeprotokoll ergeben. Viel Erfolg und gerne mal berichten, was rückgemeldet wurde.

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pogo
Experte
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Nachricht 10 von 11
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Du kannst dir auch nochmal im Lohn-Archiv bzw. Auswertung Personalwirtschaft online die Auswertungen 462 bzw. Meldeverlauf elektr. Lohnsteuerkarte ansehen, um Hinweise zu erhalten, wo es evtl. ein Problem gab.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 11 von 11
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@sjh  schrieb:

Oder konkreter gefragt, wie lange rückwirkend kann man das machen


Rückwirkend geht das nicht so weit, das wird dann aber automatisch korrigiert und dir zurückgemeldet. Du meldest den AN ganz normal manuell unter Mitarbeiter > Elektronische Lohnsteuerkarte an und trägst beim Meldebeginn (z.B.) den 01.01.2025 ein. Dafür bist du zwar schon zu spät, aber das wird wie gesagt automatisch korrigiert und du hast den Mitarbeiter zumindest ab Februar/März angemeldet.

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letzte Antwort am 21.03.2025 10:25:47 von rschoepe
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