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Lohnsteueranmeldung rückwirkend ändern?

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letzte Antwort am 17.02.2022 08:38:15 von SJ_2020
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Jones
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
885 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe einen Mandanten der Anfang des Jahres auf vierteljährliche Lohnsteueranmeldung geschlüsselt wurde.

Nun kam heute der Anruf von ihm das er das nicht möchte, ich sollte wieder umstellen auf monatlich.

 

Die Abrechnung für Januar und Februar sind schon durch, wie kann ich die monatliche Meldung rückwirkend über Lodas abwickeln?

 

Beim Finanzamt wäre wohl es wohl kein Problem.

 

Vielen Dank schonmal

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Jones  schrieb:

 

 

Die Abrechnung für Januar und Februar sind schon durch, wie kann ich die monatliche Meldung rückwirkend über Lodas abwickeln?

 


Für Januar gar nicht und für Februar über eine Änderung der Stammdaten und Gesamtwiederholung für 02/2021.

 

In dem Fall müsste die Anmeldung für Januar 2021 über das Programm DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung oder über ELSTER erfolgen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Jones
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Vielen Dank für die schnelle Antwort :), dann mach ich das jetzt so

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 4 von 10
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Auch immer hilfreich ist angehängte pdf  "Übersicht Änderung des Anmeldezeitraums"

 

LG

Anne Koch

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 10
658 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe den Fall, dass wir ein Schreiben vom Finanzamt erhielten, dass wir von mtl. auf 1/4 jhrl. umstellen sollen.

 

01/2022 + 02/2022 wurde bereits abgerechnet.

 

Könnte ich, nach RS mit dem Finanzamt, ab 04/2022 auf 1/4 jhrl. umstellen?

 

Dann müssten wir keine Wiederabrechnungen durchführen.

 

Vorab vielen Dank.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 6 von 10
654 Mal angesehen

@SJ_2020  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

ich habe den Fall, dass wir ein Schreiben vom Finanzamt erhielten, dass wir von mtl. auf 1/4 jhrl. umstellen sollen.

 

01/2022 + 02/2022 wurde bereits abgerechnet.

 

Könnte ich, nach RS mit dem Finanzamt, ab 04/2022 auf 1/4 jhrl. umstellen?

 

Dann müssten wir keine Wiederabrechnungen durchführen.

 

Vorab vielen Dank.


Moin,

 

in dem Fall ist eine Wiederabrechnung nicht erforderlich. Wenn die Umstellung mit der Abrechnung 03/2022 erfolgt, wird mit der März-Abrechnung die Anmeldung für das I. Quartal 2022 erstellt.

 

Es müsste dann mit dem FA nur geklärt werden, dass dort die Anmeldungen 01+02/2022 nicht verarbeitet werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Jones
Einsteiger
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Hallo, 

 

ja unbedingt beim Finanzamt anrufen. In Rücksprache stellen sie dann auch ab dem 2. Quartal auf 1/4 jhrl. um.

 

VG

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 10
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Verstehe ich das richtig - Umstellung im Abrechnungsmonat 03/2022 auf 1/4 jhrl.?

Werden dann mit Abrechnung 03/2022 komplett die Werte für 01/2022 - 03/2022 ans FA geliefert?

Somit müsste das FA die bereits gelieferten Werte für 01/2022 + 02/2022 stornieren/löschen.

 

Dachte zunächst, dass ich die Umstellung erst im Abrechnungsmonat 04/2022 vornehme.

 

Vielen Dank nochmal . . . 🙂

 

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 9 von 10
632 Mal angesehen

@SJ_2020  schrieb:

Verstehe ich das richtig - Umstellung im Abrechnungsmonat 03/2022 auf 1/4 jhrl.?

Werden dann mit Abrechnung 03/2022 komplett die Werte für 01/2022 - 03/2022 ans FA geliefert?

Somit müsste das FA die bereits gelieferten Werte für 01/2022 + 02/2022 stornieren/löschen.

 

Dachte zunächst, dass ich die Umstellung erst im Abrechnungsmonat 04/2022 vornehme.

 

Vielen Dank nochmal . . . 🙂

 

 


Ja, bei Umstellung in 03/2022 wird 01-03/2022 gemeldet.

 

Letztlich haben Sie beide Alternativen. Am Besten mit FA klären, was auf deren Seite einfacher ist.

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
628 Mal angesehen

@Uwe_Lutz- Super vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung 🙂

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letzte Antwort am 17.02.2022 08:38:15 von SJ_2020
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