Hallo,
ich habe einen Mandanten der Anfang des Jahres auf vierteljährliche Lohnsteueranmeldung geschlüsselt wurde.
Nun kam heute der Anruf von ihm das er das nicht möchte, ich sollte wieder umstellen auf monatlich.
Die Abrechnung für Januar und Februar sind schon durch, wie kann ich die monatliche Meldung rückwirkend über Lodas abwickeln?
Beim Finanzamt wäre wohl es wohl kein Problem.
Vielen Dank schonmal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Jones schrieb:
Die Abrechnung für Januar und Februar sind schon durch, wie kann ich die monatliche Meldung rückwirkend über Lodas abwickeln?
Für Januar gar nicht und für Februar über eine Änderung der Stammdaten und Gesamtwiederholung für 02/2021.
In dem Fall müsste die Anmeldung für Januar 2021 über das Programm DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung oder über ELSTER erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die schnelle Antwort :), dann mach ich das jetzt so
Auch immer hilfreich ist angehängte pdf "Übersicht Änderung des Anmeldezeitraums"
LG
Anne Koch
Hallo Zusammen,
ich habe den Fall, dass wir ein Schreiben vom Finanzamt erhielten, dass wir von mtl. auf 1/4 jhrl. umstellen sollen.
01/2022 + 02/2022 wurde bereits abgerechnet.
Könnte ich, nach RS mit dem Finanzamt, ab 04/2022 auf 1/4 jhrl. umstellen?
Dann müssten wir keine Wiederabrechnungen durchführen.
Vorab vielen Dank.
@SJ_2020 schrieb:Hallo Zusammen,
ich habe den Fall, dass wir ein Schreiben vom Finanzamt erhielten, dass wir von mtl. auf 1/4 jhrl. umstellen sollen.
01/2022 + 02/2022 wurde bereits abgerechnet.
Könnte ich, nach RS mit dem Finanzamt, ab 04/2022 auf 1/4 jhrl. umstellen?
Dann müssten wir keine Wiederabrechnungen durchführen.
Vorab vielen Dank.
Moin,
in dem Fall ist eine Wiederabrechnung nicht erforderlich. Wenn die Umstellung mit der Abrechnung 03/2022 erfolgt, wird mit der März-Abrechnung die Anmeldung für das I. Quartal 2022 erstellt.
Es müsste dann mit dem FA nur geklärt werden, dass dort die Anmeldungen 01+02/2022 nicht verarbeitet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
ja unbedingt beim Finanzamt anrufen. In Rücksprache stellen sie dann auch ab dem 2. Quartal auf 1/4 jhrl. um.
VG
Verstehe ich das richtig - Umstellung im Abrechnungsmonat 03/2022 auf 1/4 jhrl.?
Werden dann mit Abrechnung 03/2022 komplett die Werte für 01/2022 - 03/2022 ans FA geliefert?
Somit müsste das FA die bereits gelieferten Werte für 01/2022 + 02/2022 stornieren/löschen.
Dachte zunächst, dass ich die Umstellung erst im Abrechnungsmonat 04/2022 vornehme.
Vielen Dank nochmal . . . 🙂
@SJ_2020 schrieb:Verstehe ich das richtig - Umstellung im Abrechnungsmonat 03/2022 auf 1/4 jhrl.?
Werden dann mit Abrechnung 03/2022 komplett die Werte für 01/2022 - 03/2022 ans FA geliefert?
Somit müsste das FA die bereits gelieferten Werte für 01/2022 + 02/2022 stornieren/löschen.
Dachte zunächst, dass ich die Umstellung erst im Abrechnungsmonat 04/2022 vornehme.
Vielen Dank nochmal . . . 🙂
Ja, bei Umstellung in 03/2022 wird 01-03/2022 gemeldet.
Letztlich haben Sie beide Alternativen. Am Besten mit FA klären, was auf deren Seite einfacher ist.
@Uwe_Lutz- Super vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung 🙂