Liebe Mitglieder,
für einen Mandanten muss die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abgegeben werden. Nun erfolgte der Austritt des einzigsten Arbeitnehmers zum 31.05.2018. Eine Lohnsteueranmeldung wird ja erst mit der Abrechnung Juni erstellt. Wie wird die LSt Anmeldung erstellt, wenn im Juni keine Abrechnung erfolgt?
Vielen Dank für die Hilfe.
S. Jahn
Im Programm LODAS können / sollten Sie die Abrechnung Juni trotzdem erstellen. Dann wird die Lohnsteuer-Anmeldung automatisch erzeugt.
Zum Programm Lohn und Gehalt kann ich keine Auskunft geben.
Hallo,
man kann die LSt-Anmeldung auch über das Programm: DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung machen, wenn man über LODAS oder Lohn & Gehalt nicht weiter kommt.
LG
Das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung setzt aber eine eigene Registrierung für ELSTER (Telemodul) voraus.
Dies hat meiner Meinung nach aber eigentlich kaum jemand, weil man für die Nutzung der restlichen DATEV-Programme dies nicht benötigt.
Das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung setzt aber eine eigene Registrierung für ELSTER (Telemodul) voraus.
Nach meiner Kenntnis erfolgt die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum und nicht über das Telemodul, so dass keine Registrierung erforderlich ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Beitrag vom Nutzer gelöscht
LODAS: Einfach eine Leerabrechnung machen. Fertig.
[...]
Bei der Gelegenheit noch der Hinweis auf die Meldungen zur UV. Evtl. Mitgliedschaft BG beenden oder - falls später die Einstellung neuer Mitarbeiter geplant ist - weitere Monate leer abrechnen.
Im Zweifel, wenn es mehrere Monate sind (Bsp bei Jahresmeldung SV), Abrechnung auf den vorletzten Monat hochsetzen und den letzten leer abrechnen.
Das ist mE auch "sauberer" - da hat man alle Meldungen in einem System (und bei Bedarf auf der Archiv-DVD).
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung setzt aber eine eigene Registrierung für ELSTER (Telemodul) voraus.
Nach meiner Kenntnis erfolgt die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum und nicht über das Telemodul, so dass keine Registrierung erforderlich ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das ist dann neu. Soweit mir bekannt ist, macht DATEV da einen Unterschied zwischen der Lohnsteueranmeldung (Telemodul) und z.B. Umsatzsteuervoranmeldung (Rechenzentrum). War für mich nie nachvollziehbar - war aber bisher immer so.
Viele Grüße
Marco Brunzendorf
Hallo,
Herr Lutz hat recht. DÜ-Lohnsteuer geht ausschließlich über das DATEV-Rechenzemtrum.
Gruß
C. Rohwäder
Ja, das ist vollkommen korrekt. Ich habe das mit dem alten Lohnsteuer-Anmeldung über DATEV-Toolbox verwechselt.
Viele Grüße
Bei Lohn und Gehalt kann man auch einfach einen Monatsabschluss machen, bzw. den Monat hochsetzen und dann wird die Lohnsteuer- Anmeldung automatisch erzeugt. Dann müssen nur noch die Daten gesendet werden.
Viele Grüße
S. Anders