Hallo zusammen,
wir haben bei einem unserer Mandanten den Lohndruck deaktiviert und überall als Ausgabefach "Rückübertragung aus RZ" ausgewählt. Mit der Lohnabrechnung 12/24 wurde die Auswertung Brutto/Netto-Bezüge trotzdem gedruckt und an uns versandt. Alle anderen Auswertungen wurden, wie eingestellt, nicht gedruckt. Daraufhin haben wir die Stammdaten noch einmal zusätzlich in das Rechenzentrum geschickt, in der Hoffnung dass die Einstellung nicht richtig übermittelt wurde. Mit der Lohnabrechnung 01/25 wurde diese Auswertung jedoch wieder gedruckt. Kann man in Lodas noch an einer anderen Stelle die Druckauswertung beeinflussen? Druck-Auswertungspakete sind nicht in Nutzung gewesen.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
es gab vor einiger Zeit das Problem, dass bei einer Programmversion Änderungen in den Auswertungssteuerungsdaten nicht korrekt im RZ gespeichert wurden.
Damit Sie dies korrigieren können, müssen Sie die Stammdaten aus dem RZ abrufen und können dann die Auswertungssteuerungsdaten prüfen und ggf. richtig anpassen. Nur ein nochmaliges Senden/Bereitstellen der Stammdatenänderung ist m.E. nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Abruf der Stammdaten alle noch nicht gesendeten Stammdatenänderungen überschrieben werden. Sie sollten daher nur die Stammdaten ins RZ senden, die Verarbeitung abwarten und danach die Stammdaten holen und prüfen/anpassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Daran lag es tatsächlich. Vielen Dank !
Hallo,
ich habe soeben (nur) die Stammdaten (nicht jedoch die Bewegungsdaten) ins RZ gesendet und möchte nach einem Verarbeitungslauf die Stammdaten holen und prüfen.
Bekomme ich ein Problem, weil ich noch unverarbeitete Bewegungsdaten habe (38 Seiten Primanoten - ich stehe kurz vor der Abrechnung für März 2025)? Ich habe soeben soetwas in der Art gelesen "Wenn Sie keine Datensicherung haben, müssen Sie alle Bewegungsdaten noch einmal erfassen." Quelle finde ich nicht mehr ...
Habe ich da etwas falsch verstanden?
VG
Hallo @lohnexperte,
durch das Holen der Stammdaten aus dem Rechenzentrum bleiben die Bewegungsdaten des Mandanten unberührt.
Nur ungesendete Stammdaten würden beim Holen der Stammdaten überschrieben werden. Wenn diese vorab zur Verarbeitung in das DATEV-Rechenzentrum gesendet und verarbeitet wurden, geht nichts verloren.
In unserem Hilfe-Dokument 1003834 finden Sie alle Informationen zum Holen der Stammdaten.
Den Satz, der sich auf die Bewegungsdaten bezieht, finden Sie unter Punkt 2.1.2 und 2.2.2 - ich zitiere:
"Nur die Stammdaten des Mandanten werden aus dem Rechenzentrum geholt. Vorher erfasste Bewegungsdaten können nicht aus dem Rechenzentrum geholt werden. Wenn Sie keine Datensicherung haben, müssen Sie die Bewegungsdaten erneut erfassen."
Diese Aussage soll folgendes heißen:
Änderungen bzw. Löschungen in den Bewegungsdaten können durch das Holen der Stammdaten nicht rückgängig gemacht werden.
Hallo Frau Mertel,
dann sollte da vielleicht stehen: Bereits erfasste Bewegungsdaten werden durch das Holen der Stammdaten aus dem Rechenzentrum nicht verändert.