Guten Tag,
unser Steuerberater erstellt unserer Lohnabrechnungen in Lohn und Gehalt. Die Ausfertigung für die Mitarbeiter werden bisher in Arbeitnehmer Online eingestellt. Die Ausfertigung für uns als Arbeitgeber bekommen wir nach wie vor in Papierform.
Ich habe gelesen, dass die Möglichkeit besteht, die Ausfertigung für den Arbeitgeber in Unternehmen online hochzuladen. Besteht hier die Möglichkeit, dass unsere Personalmitarbeiter nur auf bestimmte Lohnabrechnungen zugreifen dürfen? Also das die Lohnabrechnung der Geschäftsführung nicht für die Lohnsachbearbeiterin sichtbar sind?
Gibt es gleiches für die Probeabrechnungen? Die Probeabrechnungen werden uns bisher zur Kontrolle per Mail zugeschickt. Hier allerdings auch inkl. der Abrechnungen der Geschäftsleitung. Kann man dies per Rollenverteilung steuern?
Vielen Dank!
@TamaraFD1992 schrieb:Besteht hier die Möglichkeit, dass unsere Personalmitarbeiter nur auf bestimmte Lohnabrechnungen zugreifen dürfen? Also das die Lohnabrechnung der Geschäftsführung nicht für die Lohnsachbearbeiterin sichtbar sind?
Ja, Ihr Steuerberater kann den Zugriff auf bestimmte Personalnummern(-bereiche) beschränken:
Gibt es gleiches für die Probeabrechnungen? Die Probeabrechnungen werden uns bisher zur Kontrolle per Mail zugeschickt.
Nein, eine Probeabrechnung läuft nicht in den Monatsabschluss.
Sie erhalten in DUO endgültige Auswertungen, nachdem der Lohn abgeschlossen wurde. Probeabrechnungen sind nicht Teil des Auswertungspaketes.
Besteht denn die Möglichkeit eine Probeabrechnung nur für einen bestimmten Mitarbeiterkreis zu erstellen? Sodass das Steuerbüro nur die Proberechnung aller Mitarbeiter, allerdings ohne Geschäftsführung, an unsere Personalerin verschickt?
Probeabrechnungen können gar nicht in den Auswertungspaketen übermittelt werden. Die werden Sie leider weiterhin per Mail anfordern müssen.
@andrereissig schrieb:Probeabrechnungen können gar nicht in den Auswertungspaketen übermittelt werden. Die werden Sie leider weiterhin per Mail anfordern müssen.
Eine Möglichkeit, sich die Probeabrechnungen "als Personaler im Unternehmen" anzuschauen, wäre doch der "parallele Einsatz" eines DATEV-System vor Ort beim Mandanten.
Ist zwar ein wenig Aufwand (wenn gewollt), aber zumindest erspart man sich die Mailerei und greift auf die selben Daten zu (Auswertungsbestand).
Aufgrund Einsatzes von LuG ist auch die "Datenhoheit" gewährleistet.
Sollte doch gehen, @andrereissig , oder? So kenne ich das zumindest aus eigener Erfahrung....
Da muß ich jetzt ehrlich gesagt passen, weil ich mir nicht sicher bin, ob PAen überhaupt ins RZ gehen.
Probeabrechnungen in Unternehmen Online bereitstellen
Geht die Diskussion nicht schon wieder in eine Grundsatzdiskussion und über die eigentliche Frage weit hinaus?
Gefragt wurde, ob die Probeabrechnungen, die zur Kontrolle per Mail geschickt werden, auf die AN ohne Gf reduziert werden können, wenn ich die Frage richtig verstehe,
In LODAS kann ich dies eingrenzen. Bei LuG nehme ich dies auch ganz stark an - kann dies aber weder beschreiben noch garantieren, da wir nur LODAS einsetzen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das wäre auf jeden Fall schonmal hilfreich, wenn das Steuerbüro in LuG eine Auswahl der Mitarbeiter bei den Probeabrechnungen vornehmen kann. Auch wenn diese dann per Mail verschickt werden.
@TamaraFD1992 schrieb:
Auch wenn diese dann per Mail verschickt werden.
Verschlüsselt 🔒 dann aber, oder? Sonst bekommt DATEV noch einen Herzkasper, wenn unverschlüsselte Lohndaten per E-Mail verschickt werden 😜.
Ja, aber natürlich verschlüsselt 😅
Wäre das nicht so ein Fall für myDATEV Nachrichten? Lange nichts mehr von gehört. Man sollte doch in Zukunft Dateien anhängen können aber das geht bis heute nicht, oder? 🤔
Nö, geht nicht. Gerade nochmal live geschaut. Gehen die Anhänge dann eigentlich auch durch den DATEV Virenfilter? Oh, ich schweife ab und kapere. Sorry 😇.
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Öh? Okay? Dann also wieder ein Fall für Manuel? 🤔
High,
das Steuerbüro sollte die Probeabrechnungen einfach ohne die Geschäftsleitung erstellen,
oder die Abrechnungen der Geschäftsleitung vor dem Versenden löschen. Easy going.
Gruss Mike
High,
oder die Geschäftsführung unter einer zweiten Mandantennummer abrechnen.
Gruss Mike
High,
beim Lohn ist einiges MANUEL😀😀
Gruss Mike
@MikeWHerbs schrieb:
oder die Geschäftsführung unter einer zweiten Mandantennummer abrechnen.
Mit 2. DUO und anderen verbundenen Kosten samt Rechteverwaltung online und, und, und ... Öh, nö 👎.
Diese Kosten halten sich doch, bezogen auf die Kosten welche eine Geschäftsführung sonst verursacht, in überschaubaren
Grenzen
Gruss Mike😎
Trotzdem sind zwei Lohnfälle - nur für die GF - sehr lästig. 🤢
Schön, zwei Abrechnungsgruppen in Lohn und Gehalt einrichten. Eine Gruppe ist die GF und die Zweite der Rest. Dann für den Rest Probeabrechnung machen und direkt aus der Probeabrechnung per E-Mail verschicken.
Alternativ exportieren und dann in DUO hochladen. Wenn abgestimmt ist, wo die Probeabrechnungen in DUO abgelegt werden, kann der Mandant dann dort schauen.
Wenn es entlohnt wird, sollte doch kein Problem entstehen, alle meine Mandanten waren über eine komplett getrennte Abrechnung glücklich.
Gruss Mike
Natürlich kenne ich auch diese Fälle. Und, ja der Mandant ist König. Wenn er es so will, er es bezahlt, dann wird es gemacht. 😀
Jopp,
und mlgw. hift es Tamara ja.
Gruss Mike
Das klingt gut! So werde ich es an meinen Steuerberater weitergeben. Dankeschön!