Nach zwei Jahren Ruhe (der 24. und 31.12. fielen jeweils auf das Wochenende) haben wir das Problem in 2024 wieder auf dem Tisch: Mandanten sagen uns (ohne arbeitsvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung), dass bei ihnen "traditionell" am 24. und 31.12. jeweils nur ein halber Tag gearbeitet wird. Betriebsferien, also der zwangsweise Verbrauch eines halben oder ganzen regulären Urlaubstages an diesen Tagen, sind meistens nicht gewünscht.
Ich denke, wir haben folgende Möglichkeiten:
1. Wir könnten für jeden Mitarbeiter individuell einen halben Tag Sonderurlaub abrechnen, müssten also in die erste Zeile bei den Anwesenheiten eine halben Arbeitstag mit SU schlüsseln, dabei auch die Stunden manuell auf die Hälfte kürzen. In der zweiten Zeile am gleichen Tag entweder einen halben Tag Anwesenheit (1) oder ggf. Urlaub (U) schlüsseln und ebenfalls die Stunden manuell halbieren. Das macht viel Arbeit.
2. Wir könnten den Tag als vollen Arbeitstag abrechnen, wobei das Unternehmen die Arbeitsleistung nur zur Hälfte einfordert und es sich bei der anderen Hälfte um eine stillschweigende bezahlte Freistellung handelt. So dürfte es in der Praxis in vielen Unternehmen laufen, wobei ich noch nicht ganz durchdacht habe, ob das abrechnungstechnisch zulässig ist und zu welchen Problemen es ggf. führen könnte.
Vor allem würde mich interessieren, wie wir in 2025 und zukünftigen Jahren "halbe Arbeitstage" auf Unternehmensebene in Lohn und Gehalt hinterlegen könnten. Halbe Feiertage scheint es nicht zu geben. Den Workaround (in der DATEV-internen Zeiterfassung) nur einen der beiden Tagen als vollen Feiertag zusätzlich zu definieren, habe ich gesehen, fände ich für Mandanten aber auch nicht wirklich überzeugend / transparent.
Danke vorab für Feedback und frohe ganze oder halbe Festtage.
Ich sehe das Problem nicht .
Ich weiß dass es viele Firmen gibt die es so handhaben. Sogar bei uns im Büro war es früher so.
Dann nehmen die Arbeitnehmer einen 1/2 Urlaubstag und gut.
Ich habe zB einen Arbeitgeber mit Stundenlohn . Da gehen zB. 4 Stunden auf Urlaub und vier Stunden auf Stundenlohn. Bezahlt wird natürlich der ganze Tag. Das schreibt der Chef so in die Stundenzettel und es gab noch nie Probleme
Nun ist es so, dass wir bei fast keinem Mandanten Urlaubstage erfassen für die Gehaltsabrechnung.
Als statistischen Wert kann man glaube ich auch 1/2 Urlaubstage erfassen (jedenfalls bei Lodas)
Wenn der Mandat es unbedingt so möchte würde ich das auch so umsetzten. Ob es im Tarif bzw. Arbeitsvertrag steht oder nicht wäre in diesem Fall nicht relevant für mich - Arbeitsrecht und unsere Baustelle …
Anders bei Baulohn. Ich glaube da lässt sie Soka nur ganze Urlaubstage zu
Dankeschön. Halbe Urlaubstage gehen in der Tat. Wenn die AN damit einverstanden sind, dass sich dadurch ihr gesetzlicher + ggf. vertraglicher Urlaubsanspruch um einen Tag reduziert, ist es ja OK. Manche Firmen wollen dies allerdings nicht, daher der Gedanke mit Sonderurlaub bzw. bezahlter Freistellung.
Mich interessiert allerdings vor allem die Erfassung der Anwesenheiten und wie ich es auf Unternehmensebene einstellen könnte, wenn Unternehmen entscheiden, dass der 24. und 31. zur Hälfte keine Arbeitszeit sind. Wenn ich es nicht so einstelle, sind doch die Soll-Arbeitszeiten falsch. Ist das wirklich nur beim Stundenlohn ein Problem? Wie ist es mit der Ermittlung von Überstunden? Fließen die als anwesend gebuchten Stunden nicht auch in die Berechnung der Jahresarbeitszeit für die UV ein? Ich überlege auch, ob es ggf. Probleme bei U1-Erstattungen oder Kurzarbeit geben könnte. Ist sicher kein existenzielles Problem, aber es wäre schön, das Thema korrekt abbilden zu können.
Wir sind schon immer am 24. + 31.12., soweit Arbeitstag, um 12:30 Uhr weg. Darüber geredet/nachgedacht hat seit 20 Jahren niemand. Danke Chef.
Ja, so machen es wohl die meisten 🙂 . Aber ist es auch richtig ? 🤔
@Electro schrieb:Ja, so machen es wohl die meisten 🙂 . Aber ist es auch richtig ? 🤔
Das ist nett und echte Freizeit. Falsch oder richtig müssen Sie gar nicht prüfen. Wünsche Schöne Feiertage.
Machst du dir die Gedanken um BG und Umlage auch wenn ein Festangestellter einen halben Tag krank nach Hause geht ? Einen Facharzttermin während der Arbeitszeit hat ? Notfallmäßig weg muss ?
Wir handhaben: voller Tag abgerechnet, wann die AN nach Hause gehen ist Chefsache.
Um die Stunden für die BG mach ich mir nicht so viele Gedanken, bis jetzt. Wobei die Stundenzählung am Jahresende schon von meinen Eingaben abhängen dürfte...
Um die U1 mache ich mir durchaus Gedanken ... Bei einem halben Arbeitstag (oder auch nur einer Stunde Arbeit am ersten Krankheitstag) meines Wissens kein Erstattungsanspruch nach AAG (anderes Thema).
Wir rechnen natürlich auch nur ab, was uns der Mandant meldet. Aber in Zeiten immer perfekterer Zeiterfassungen wird eben auch gemeldet, wenn die Mitarbeiter um 12.30 Uhr gegangen sind. Und das würde ich gern so abrechnen, dass alle Beteiligten zufrieden sind, aber trotzdem korrekt.
Da mache ich mir keine Gedanken und es hat für mich keine Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung
Die neue (verpflichtende? - zu welchen Regeln?) elektronische Zeiterfassung hat für uns in der Gehaltsabrechnung keine Auswirkungen und wird bei uns auch nicht mit Mandanten besprochen bzw. beraten wir nicht .
Bei der Zeiterfassung wäre es nur Problematisch wenn dort Stunden auftauchen, die nicht abgerechnet wurden.
So zahlt der Chef im Prinzip eben das doppelte an den fraglichen Tagen. Das verbietet ihm kein Gesetz.
Was halten Sie also von beispielsweise 4h Stundenlohn + 100 % Zuschlag abzurechnen ? Dann passt es ja.
@Electro schrieb:............................... Aber in Zeiten immer perfekterer Zeiterfassungen wird eben auch gemeldet, wenn die Mitarbeiter um 12.30 Uhr gegangen sind. Und das würde ich gern so abrechnen, dass alle Beteiligten zufrieden sind, aber trotzdem korrekt.
Dann wird ab 12:30 Uhr bezahlte Freistellung gebucht und gut ist's.
Halbe Urlaubstage am 24. und 31.12. gibt es ja nun häufig .
Warum wollen sie denn bei Festlohn/gehalt Empfängern überhaupt eine Fehlzeit erfassen ?
Daten aus der elektronischen Zeiterfassung kommen bei uns bei Festlöhnern überhaupt nicht in unser Büro
Die Mehrzahl unser Mandanten wird eh keine elektronische Zeiterfassung haben.
Die kleinen schon mal erst recht nicht
@Electro schrieb:
.........................2. Wir könnten den Tag als vollen Arbeitstag abrechnen, wobei das Unternehmen die Arbeitsleistung nur zur Hälfte einfordert und es sich bei der anderen Hälfte um eine stillschweigende bezahlte Freistellung handelt. So dürfte es in der Praxis in vielen Unternehmen laufen, wobei ich noch nicht ganz durchdacht habe, ob das abrechnungstechnisch zulässig ist und zu welchen Problemen es ggf. führen könnte.
Vor allem würde mich interessieren, wie wir in 2025 und zukünftigen Jahren "halbe Arbeitstage" auf Unternehmensebene in Lohn und Gehalt hinterlegen könnten. Halbe Feiertage scheint es nicht zu geben. Den Workaround (in der DATEV-internen Zeiterfassung) nur einen der beiden Tagen als vollen Feiertag zusätzlich zu definieren, habe ich gesehen, fände ich für Mandanten aber auch nicht wirklich überzeugend / transparent............
Genau so würde ich das Ergebnis dieses langen Threads sehen.
Und 2025 dann an den betroffenen Tagen ebenso handhaben. Das LuG-Kalendarium in diesem Punkt im Voraus zu belegen, wäre mir gerade nicht bekannt.