Hallo!
Ich bin auf der Suche nach der Möglichkeit ein Mandat, das aufgrund einer Betriebsbeendigung beendet ist, dauerhaft im RZ gegen einen Einmalbetrag zu speichern.
Ich weiß, dass es die Funktion gab. Ich kann es aber nicht mehr finden. Weiß jemand was ich meine und kann mir helfen?
Vielen Dank schon einmal!
Hallo @sk3007,
bei der Abrechnung mit LODAS werden alle Auswertungen der Lohnabrechnung automatisch im DATEV-Rechenzentrum archiviert. Die Bestände bleiben bis zu 10 Jahre im DATEV-Rechenzentrum gespeichert.
Die Speicherung von Daten außerhalb des Prüfungszeitraums (LODAS Art.-Nr. 20592) ist kostenpflichtig.
Informationen zur Löschung von Altdaten finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1071249.
Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
wie sieht die DATEV-Lösung zur Löschung über alle Mandanten aus, wenn die Service-Anwendungen ab Juli nicht mehr zur Verfügung stehen?
Mit dem DATEV Bestandsmanager sind immer nur einzelne Mandanten auswählbar.
MfG
@franky28 schrieb:
wie sieht die DATEV-Lösung zur Löschung über alle Mandanten aus, wenn die Service-Anwendungen ab Juli nicht mehr zur Verfügung stehen?
Mit dem DATEV Bestandsmanager sind immer nur einzelne Mandanten auswählbar.
Erst einen Filter auf die Anwendung (z.B. LODAS außerhalb des Prüfungszeitraums) setzen und dann "alle Mandanten auswählen". Dann können alle betroffenen Mandanten in einem Schwung gelöscht werden.
Hallo Frau Frohmeyer,
danke für Ihre Antwort. Aber dann trage ich das Kostenrisiko für die nächsten zehn Jahre, bei einem beendeten Mandat. Vielleicht verwechsele ich es auch mit der FiBu, aber ich meine es gab die Möglichkeit den Mandanten einmal für die zehn Jahre zu speichern, DATEV hat hierfür einen Betrag x verlangt und ich konnte das Lohn- (oder falls ich es verwechsele das FiBu-) Mandat löschen.
Ansonsten bleibt mir nur für zehn Jahre die Kosten zu berechnen und einen Aufschlag zu nehmen.
Hallo, wir haben zur Mandatsbeendigung (LODAS) auch folgende Frage:
- über "Export Prüfungsdaten und Lohn-Archiv" erstellen wir die ehem. LODAS Archiv DVD als Export für den Mandanten und händigen diesen Export ggf. mit Belegen aus der Digitalen Personalakte dem Mandanten aus.
Danach könnte der Mandant in LODAS ja eigentlich gelöscht werden, weil der Mandant alle Unterlagen für die Aufbewahrung hat und kann diese ggf. auf weitere Medien kopieren.
Seit 01.01.2023/2025 besteht ja die Pflicht zur Teilnahme an der euBP der DRV (Ausnahmeantrag jetzt mal weggelassen). Müssen wir (Kanzlei) die Daten also bei der DATEV gespeichert lassen, um bei einer DRV-Prüfung (alle 4 Jahre), die Daten übermitteln zu können? Der Mandant kann mit "Export Prüfungsdaten und Lohn-Archiv" die elektronische Übermittlung an die DRV bestimmt nicht erfüllen. - Wie handhaben das andere Kanzleien?
- Unserer Kenntnis nach sind bei einem Systemwechsel (neuer StB arbeitet nicht mit DATEV) die erforderlichen Daten zur euBP vom Vorberater an die DRV elektronisch zu übermitteln. Die DSRV speichert dann die Daten bis zum Abschluss der BP. Darf das nur erfolgen, wenn die Prüfung bereits angekündigt ist?
Ich habe bislang leider nichts gefunden, dass die Daten bei einer Mandatsbeendigung auch an die DRV übermittelt werden müssen/dürfen. - Wie handhaben das andere Kanzleien?
Wir möchten durch einen beendeten Mandanten möglichst keine Folgekosten haben und zeitgleich sicherstellen, dass dieser alle Daten hat, die er für zukünftige Prüfungen benötigt. Die "einmalige Kostenpauschale von DATEV zur Speicherung für 10 Jahre" kennen wir leider nicht.
Es gibt bei den euBP Übermittlungsgründen nicht nur "Systemwechsel" sondern auch "Wechsel Dienstleister".
Da braucht es vorab keine Prüfungsankündigung. Die DRV speichert die Daten so lang wie nötig.
Hallo Frau Frohmeyer,
wie sieht es bei Lohn und Gehalt aus?
Ich denke bei einem Beraterwechsel, der nicht mit DATEV oder mit Lodas arbeitet,
müssen wir zum einen die euBP übermitteln und wenn nicht mit DATEV gearbeitet wird
zudem einen export Prüfungsdaten abrufen, herunterladen und bereitstellen, damit auch
das Finanzamt und nicht nur die DRB Zugriff auf die Daten bekommt.
Wir haben zurzeit auch etliche Unternehmen, welche alterbedingt aufhören.
HIer haben wir ja keinen Beraterwechsel.
Auf welchem Weg speichern / archivieren wir die Lohn und auch Fibudaten am
besten im RZ und wie können wir die Kosten erfahren, die wir dann mit unserer
letzten Rechnung an den Mandanten weiterbelasten wollen.
LG BB
Hallo,
für Lohn und Gehalt archivieren Sie zuerst die Datenbestände im DATEV-Rechenzentrum (RZ).
Zusätzlich empfehle ich Ihnen einen kostenlosen Export Prüfungsdaten und Lohn Archiv über MyDATEV Bestandsmanagement oder über Lohn und Gehalt anzustoßen.
Ein Lohn und Gehalt Mandant zählt als inaktiv, wenn Daten im RZ archiviert sind und der Mandant über 1 Jahr lang nicht mehr abgerechnet wurde. Die anfallenden Kosten finden Sie in der Preisliste unter der Art.-Nr. 22171 "Inaktive Mandanten Lohn und Gehalt".
Für die Speicherung von Daten älter 14 Jahre finden Sie die Kosten für Lohn und Gehalt unter der Art.-Nr. 22174 "Daten außerhalb Prüfungszeitraum Lohn und Gehalt". Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Lohndaten außerhalb des Prüfungszeitraums im DATEV-Rechenzentrum mit MyDATEV Bestandsmanagement löschen.
Beachten Sie zum Thema euBP das Dokument Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Übermittlung bei Wechsel des Abrechnungsprogramms oder Dienstleisters ab 01.01.2025. Für eine Betriebseinstellung gibt es keinen gesonderten Grund der Übermittlung. Halten Sie mit der Deutschen Rentenversicherung Rücksprache und verwenden Sie ggf. für eine vorzeitige Übermittlung den Grund 'Wechsel des Abrechnungssystems' oder 'Wechsel des Dienstleisters'. Ansonsten belibt als Prüfungsgrundlage nur der Export Prüfungsdaten und Lohn Archiv, wenn Sie die Daten auch in Lohn und Gehalt vollständig löschen.
Für die Fibu finden Sie im Dokument Archivierung der Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum Informationen. Wenn Sie weitere Fragen zur Fibu haben, eröffnen Sie bitte einen Thread im Bereich Betriebliches Rechnungswesen.