Hallo, wir haben zur Mandatsbeendigung (LODAS) auch folgende Frage: - über "Export Prüfungsdaten und Lohn-Archiv" erstellen wir die ehem. LODAS Archiv DVD als Export für den Mandanten und händigen diesen Export ggf. mit Belegen aus der Digitalen Personalakte dem Mandanten aus. Danach könnte der Mandant in LODAS ja eigentlich gelöscht werden, weil der Mandant alle Unterlagen für die Aufbewahrung hat und kann diese ggf. auf weitere Medien kopieren. Seit 01.01.2023/2025 besteht ja die Pflicht zur Teilnahme an der euBP der DRV (Ausnahmeantrag jetzt mal weggelassen). Müssen wir (Kanzlei) die Daten also bei der DATEV gespeichert lassen, um bei einer DRV-Prüfung (alle 4 Jahre), die Daten übermitteln zu können? Der Mandant kann mit "Export Prüfungsdaten und Lohn-Archiv" die elektronische Übermittlung an die DRV bestimmt nicht erfüllen. - Wie handhaben das andere Kanzleien? - Unserer Kenntnis nach sind bei einem Systemwechsel (neuer StB arbeitet nicht mit DATEV) die erforderlichen Daten zur euBP vom Vorberater an die DRV elektronisch zu übermitteln. Die DSRV speichert dann die Daten bis zum Abschluss der BP. Darf das nur erfolgen, wenn die Prüfung bereits angekündigt ist? Ich habe bislang leider nichts gefunden, dass die Daten bei einer Mandatsbeendigung auch an die DRV übermittelt werden müssen/dürfen. - Wie handhaben das andere Kanzleien? Wir möchten durch einen beendeten Mandanten möglichst keine Folgekosten haben und zeitgleich sicherstellen, dass dieser alle Daten hat, die er für zukünftige Prüfungen benötigt. Die "einmalige Kostenpauschale von DATEV zur Speicherung für 10 Jahre" kennen wir leider nicht.
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