Hallo, für Lohn und Gehalt archivieren Sie zuerst die Datenbestände im DATEV-Rechenzentrum (RZ). Zusätzlich empfehle ich Ihnen einen kostenlosen Export Prüfungsdaten und Lohn Archiv über MyDATEV Bestandsmanagement oder über Lohn und Gehalt anzustoßen. Ein Lohn und Gehalt Mandant zählt als inaktiv, wenn Daten im RZ archiviert sind und der Mandant über 1 Jahr lang nicht mehr abgerechnet wurde. Die anfallenden Kosten finden Sie in der Preisliste unter der Art.-Nr. 22171 "Inaktive Mandanten Lohn und Gehalt". Für die Speicherung von Daten älter 14 Jahre finden Sie die Kosten für Lohn und Gehalt unter der Art.-Nr. 22174 "Daten außerhalb Prüfungszeitraum Lohn und Gehalt". Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Lohndaten außerhalb des Prüfungszeitraums im DATEV-Rechenzentrum mit MyDATEV Bestandsmanagement löschen. Beachten Sie zum Thema euBP das Dokument Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Übermittlung bei Wechsel des Abrechnungsprogramms oder Dienstleisters ab 01.01.2025. Für eine Betriebseinstellung gibt es keinen gesonderten Grund der Übermittlung. Halten Sie mit der Deutschen Rentenversicherung Rücksprache und verwenden Sie ggf. für eine vorzeitige Übermittlung den Grund 'Wechsel des Abrechnungssystems' oder 'Wechsel des Dienstleisters'. Ansonsten belibt als Prüfungsgrundlage nur der Export Prüfungsdaten und Lohn Archiv, wenn Sie die Daten auch in Lohn und Gehalt vollständig löschen. Für die Fibu finden Sie im Dokument Archivierung der Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum Informationen. Wenn Sie weitere Fragen zur Fibu haben, eröffnen Sie bitte einen Thread im Bereich Betriebliches Rechnungswesen.
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