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Lodas

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letzte Antwort am 04.07.2025 08:32:07 von alma82
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heidi
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
349 Mal angesehen

Erstabrechnung komplett im Juni bereits verarbeitet, Azubi hat gestern bestanden - Übernahme, hab ihn mit einer neuen PNR angelegt, aber leider nicht in den Monat Juni gewechselt. Nun sagt er für die Wiederabrechnung MA wurde erst im Juli angelegt.... Kann ich den MA mit derselben PNR im Juni nochmals anlegen, oder wird er dann im Juli meckern.....

björn
Experte
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Nachricht 2 von 8
197 Mal angesehen

Hallo Frau Gronewold,

sie können das "Gültig ab Datum" verschieben, in dem Sie über Extras -> Gültig Ab Datum verschieben auswählen. Dann in dem Fenster auf Mitarbeiter wechseln und den betroffenen Mitarbeiter markieren und unten das neue Gültig Ab Datum eintragen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 8
197 Mal angesehen

Hallo Frau Groenewold,

aber warum legen Sie für den Mitarbeiter eine neue Personalnummer an?

Für Juni können Sie die Gehaltsbestandteile, die sich ändern als Nachberechnung über die Bewegungsdaten erfassen. Also anteilige Ausbildungsvergütung ab bestandener Prüfung bis zum Ende des Monats im Minus erfassen und anteiliges Gehalt ab bestandener Prüfung bis zum Ende des Monats mit Plus erfassen.

Die Umschlüsselung der Stammdaten (Personengruppe, Gehalt usw.) erfolgt dann mit der Juli-Abrechnung. Für die SV-Meldung ist es ausreichend, wenn der Wechsel von Azubi zu "normaler SV-Pflicht" mit dem 1. des Folgemonats gemeldet wird.

So sparen Sie sich die Ab-/Anmeldung für das ELStAM-Verfahren sowie die Problematik mit den doppelten Personalnummern und der Unfallversicherung. Und die SV-Meldungen wg. Wechsel der Personengruppe werden auch automatisch erkannt, so dass diese richtig übermittelt werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

mhaas
Fachmann
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Nachricht 4 von 8
125 Mal angesehen

@Uwe_Lutz Gibt es dazu (also dass der Ex-Azubi erst mit der nächsten Abrechnung umgeschlüsselt werden muss) eine Rechtsgrundlage? Unser Abrechner will das nicht ohne weiteres machen, obwohl mir das auch so bekannt ist (und ich das schon seit über 30 Jahren auch so mache).

Allerdings bin ich bei meiner bisherigen Recherche noch nicht auf eine rechtliche Grundlage dafür gestoßen. Findet sich vermutlich in den Besprechungsergebnissen des GKV-Spitzenverbandes ...

Lang may yer lum reek
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CVolz
Erfahrener
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Nachricht 5 von 8
115 Mal angesehen

Eine Rechtsgrundlage kenne ich ad hoc, aber wenn der Abrechner mit Datev arbeitet, vielleicht einen Verweis auf

Wechsel von Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis oder umgekehrt in LODAS ... - DATEV Hilfe-Center Punkt 2.2.1:

 

Die DEÜV-Meldungen werden automatisch mit der Abrechnung erstellt und übermittelt.

DEÜV: Wenn Auszubildende die Ausbildung beenden und weiter beschäftigt werden, ist das eine Änderung im Sinne der DEÜV.

Das Ausbildungsverhältnis endet während des Monats. Die DEÜV-Meldung kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Enddatum des Monats erstellt werden. Die Sozialversicherungsträger akzeptieren eine DEÜV-Abmeldung zum Monatsende.

alma82
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
104 Mal angesehen

@mhaas 

 

Hallo, 

 

m.E. wäre das §12 Abs. 2 DEÜV.

 

Gruß Alma82

mhaas
Fachmann
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Nachricht 7 von 8
96 Mal angesehen

Danke ..

Lang may yer lum reek
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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
90 Mal angesehen

Gerne 😉

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7
letzte Antwort am 04.07.2025 08:32:07 von alma82
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