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Lodas gesonderte Meldung 57 manuell erfassen obwohl registriet

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letzte Antwort am 14.11.2022 13:05:57 von Erlos
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FINDUS100
Einsteiger
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wir haben für eine Mitarbeiter die postalische Aufforderung erhalten eine gesonderte Meldung 57 für den zeitraum bis mindestens 09/ 2021 zu erstellen. Den Oktober haben wir bereits abgerechnet. In den Mandantestammdaten ist das Häkchen für den Datenaustausch mit der RV gesetzt. Wir haben auch schon öfters elektronische Aufforderungen erhalten. Nun haben wir diese aber postalisch bekommen. Im Abrechnungmonat September haben wir nun in den Personalstammdaten unter SV / DEÜV 09/2021 geschlüsselt und eine Wiederholungsabrechnung Oktober mit Nachberechnung September ausgelöst. Wir erhalten keine gesonderte Meldun. In der Auswertung 445 steht die betreffende Person nicht drin.

Was nun?

Uwe_Lutz
Überflieger
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@FINDUS100  schrieb:

Im Abrechnungmonat September haben wir nun in den Personalstammdaten unter SV / DEÜV 09/2021 geschlüsselt und eine Wiederholungsabrechnung Oktober mit Nachberechnung September ausgelöst.


Dies war früher so, dass man den Meldezeitraum in dem Bearbeitungsmonat erfassen musste, für den die Meldung erfolgen soll.

 

Seit dem elektronischen Verfahren hat sich auch die manuelle Erfassung geändert. Sie müssen dies im aktuellen Abrechnungsmonat erfassen. Wenn Sie also für den Oktober eine Wdh.-Abrechnung erstellen, müssen Sie im Bearbeitungsmonat 10/2021 die Meldung bis 09/2021 in den Stammdaten erfassen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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FINDUS100
Einsteiger
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Das habe ich nun versucht, da bekomme ich aber die Meldung:

 

"Wechsel Sie für die Erfassung von Meldezeiträumen, die in der Vergangenheit liegen, in den zurückliegenden Bearbeitungsmonat"

 

im September kann ich 09/2021 eingeben, bekomme aber wiegehapt keine Meldung 57....

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


durch die Erfassung des Meldezeitraums hätte eine DEÜV-Meldung mit Meldegrund 57 erstellt werden müssen.


Bitte prüfen Sie das Fehler- und Hinweisprotokoll, ob dort ein Andruck zu finden ist, warum die Meldung nicht erzeugt werden konnte.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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FINDUS100
Einsteiger
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Danke, ich habe mittlerweile herausgefunden woran es lag.

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pogo
Meister
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Hallo @FINDUS100 , es wäre nett, wenn du sagen könntest, was das Problem bei dir war.

 

Dann kann jemand, der ebenfalls so ein Problem hat, schauen, ob deine Lösung weiterhelfen kann.

Auch wenn es vielleicht nur was ganz triviales war.

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FINDUS100
Einsteiger
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Hallo,

es lag einfach nur daran, dass aufgrund der Beitragsgruppenumschlüsselung schon eine Entgeltmeldung zum benannten Datum erstellt worden war. Das hab ich übersehen, da es keine Meldung mit Meldegrund 57 war, sondern Beitragsgruppenwechsel. War mein Fehler.

 

Erlos
Beginner
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Hallo miteinander, 

 

ich habe auch folgendes Problem. Kurz vorweg die Meldung 57 wurde nicht erstellt, sondern eine Meldung 30 wurde ausgegeben. 

 

In dem Reiter SV DEÜV habe ich Meldezeitraum 08/2022 im Bearbeitungsmonat 08/2022 geschlüsselt. 

09/2022 habe ich bereits abgerechnet. 

Er sagt mir immer wieder eine Wiederabrechnung ist nicht möglich. Wieso?

 

Bitte helfen Sie mir.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 16
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@Erlos  schrieb:

Hallo miteinander, 

 

ich habe auch folgendes Problem. Kurz vorweg die Meldung 57 wurde nicht erstellt, sondern eine Meldung 30 wurde ausgegeben. 

 

In dem Reiter SV DEÜV habe ich Meldezeitraum 08/2022 im Bearbeitungsmonat 08/2022 geschlüsselt. 

09/2022 habe ich bereits abgerechnet. 

Er sagt mir immer wieder eine Wiederabrechnung ist nicht möglich. Wieso?

 

Bitte helfen Sie mir.


Also ist der Mitarbeiter ausgeschieden.

 

Mit der Abmeldung wurde die Daten an die Rentenversicherung gemeldet. Eine gleichzeitige 57er Meldung ist in dem Fall nicht erforderlich.

 

Oder wo liegt das Problem?

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Erlos
Beginner
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1641 Mal angesehen

Hallo,

 

entschuldigen Sie bitte, ich bin hier neu. Leider kann ich meinen Beitrag nicht sehen und weiß auch nicht wie Beiträge erstellt werden. 

 

Der Mitarbeiter ist in Rente gegangen. Denke dass eine Meldung mit Abgabe 57 erstellt werden sollte. Habe auch von der DRV ein Schreiben kommen mit der Bitte um Entgeltmeldung zu Rentenbeginn. 

Muss ich echt nicht weiter tun?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 16
1631 Mal angesehen

Moin,

 

die 57er-Meldung ist immer nur dann abzugeben, wenn nicht zum gleichen Zeitpunkt eine andere Meldung abzugeben ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Erlos
Beginner
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Nachricht 12 von 16
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Hallo, 

 

lt. Rückruf und Erklärung habe ich es leider nicht geschafft die Meldung 57 aus dem System zu bekommen. Habe es manuell über SV-net abgewickelt. 

 

Verstehe bis heute nicht, was ich falsch gemacht habe. 

 

Schönes Wochenende. 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 13 von 16
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@Erlos  schrieb:

 

Habe es manuell über SV-net abgewickelt. 

 

 

 


Dann wird aber die nächste Jahresmeldung oder Abmeldung falsch, da LODAS ja nicht weiß, ab wann die nächste Meldung erfolgen muss.

 

Und bei der nächsten SV-Prüfung stimmen die Daten für die euBP nicht mit den abgegebenen Meldungen überein.

 

Insoweit wäre ich immer vorsichtig mit der Abgabe von Meldungen über svnet.

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Erlos
Beginner
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Nachricht 14 von 16
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Sie haben Recht. Allerdings wusste ich mir jetzt nicht anders zu helfen. Die telefonische Beratung hat leider kein Erfolg gehabt. Habe alles eingestellt, was er mir gesagt hatte. 

 

Sowie die Tabelle Vorschuss funktioniert leider bei mir auch nicht. Wenn ich dort was eingebe, zieht es auf dem Lohn-/Gehaltszettel nichts ab. 

Habe die Anweisung gelesen und denke nicht hier was falsch gemacht zu haben. 

 

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. 

 

MfG

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 15 von 16
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@Erlos  schrieb:

 

Sowie die Tabelle Vorschuss funktioniert leider bei mir auch nicht. Wenn ich dort was eingebe, zieht es auf dem Lohn-/Gehaltszettel nichts ab. 

Habe die Anweisung gelesen und denke nicht hier was falsch gemacht zu haben. 

 

 


In der Vorschusstabelle werden Vorschüsse eingegeben, für die über einen Vorschussabruf die Überweisung für Vorschusszahlungen gesendet werden sollen

 

Uwe_Lutz_0-1668426678849.png

(Daten aus Musterbestand)

 

Wenn ein entsprechender Vorschuss gesendet wurde, wird dieser bei der Abrechnung automatisch abgezogen.

 

Wenn Sie einen selbst überwiesenen Vorschuss abziehen wollen, ist dies nicht in der Tabelle "Vorschuss" zu erfassen sondern als normaler Nettoabzug mit einer entsprechenden Nettoabzugsart.

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Erlos
Beginner
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Nachricht 16 von 16
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Hallo Uwe_Lutz, 

 

vielen Dank, das hat mir weiter geholfen. 

Der Mitarbeiter hatte es bar bekommen. 

 

Vielen lieben Dank. 

 

MfG 

Mona

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letzte Antwort am 14.11.2022 13:05:57 von Erlos
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