Hallo liebe Community,
ein Mitarbeiter hatte im März einen Arbeitsunfall.
Wie bekomme ich denn das Kreuz Arbeitsunfall in die Meldung an die Krankenkasse,
was muss ich wo schlüsseln ?
Wenn ich nur Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung wähle ist das ja falsch ?
Vielen Dank für Eure Ratschläge
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Tandler,
die Schlüsselung Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung ist richtig.
Sie müssen aber zusätzlich im rechten Bereich bei dem Punkt "Ursache der Arbeitsunfähigkeit" den Grund "Arbeitsunfall/Berufskrankheit" angeben.
Bitte denken Sie auch daran, das Sie den 1. Tag der Krankmeldung nicht als Beginn eintragen sondern erst den 2. Tag, wenn die Krankmeldung am Tag des Arbeitsunfalles ausgestellt wurde. Grund dafür ist, dass der AG den Tag vom Arbeitsunfall komplett zahlen muss und dafür keine Erstattung bekommt. Außerdem beginnt die 6 Wochen-Frist erst ab dem Folgetag.
Gruß
Super !
Und sogar mehr und hilfreiche Antwort als meine Frage fragte 🙂
Herzlichen Dank dafür !
Liebe Grüße Tina Tandler
Hallo Frau Tandler,
dann können Sie ja die Antwort als richtig markieren, damit man erkennt, dass das Problem gelöst ist.
Viele Grüße
T. Reich
Gilt das auch für einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit? Oder wird hier ab dem ersten Tag die AU eingegeben?
MfG
S.D.
Hallo S.D.,
bitte halten Sie mit dieser Frage Rücksprache mit der Krankenkasse.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo in die Runde,
wie wird ein Arbeitsunfall richtig geschlüsselt, der durch einen Dritten ausgelöst wurde?
Meines Erachtens zahlt nicht der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern wird mit dem "Auslöser"
und Krankenkasse verhandelt. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gibt es in der Fehlzeiten-Maske nicht ein Feld „Schädigung durch Dritte“?
Genutzt habe ich das bisher nicht.
Ich würde aber vermuten, dass der Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse (bei über 6 Woche ) erst an den Arbeitnehmer zahlen muss und sich die Entschädigung durch den Verursacher im Nachhinein wiederholen muss
Hallo @Frau_K_aus_H ,
wie @Lohnnutzer bereits schrieb, bezieht der Mitarbeiter ganz normal Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle von seinem Arbeitgeber und im Anschluss daran Krankengeld durch die Krankenkasse.
Die Regressforderungen des Arbeitgebers an den Verursachen sind dann eine andere Schiene, die langwierig ist. Damit ist der Mitarbeiter nicht belastet und sollte es auch nicht sein.
Der Verursacher (das kann auch eine alte Oma sein, die ihre 10-cm-Fußhupe an der 15-Meter-Leine hinter sich herdackeln lässt und die Leine sich somit quer über den Fahrradweg spannt) sieht sich seinerseits dann ggf. mit drei unterschiedlichen Anspruchsgegnern konfrontiert: dem geschädigten Arbeitnehmer selbst, dem Arbeitgeber des Geschädigten und der Krankenkasse des Geschädigten. Wichtig also, dass man eine private Haftpflichtversicherung hat.
Viele Grüße und einen schönen Tag.