abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas Pfändung Berechnungsschema

5
letzte Antwort am 04.06.2024 09:36:25 von sfurthmeier
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sfurthmeier
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
860 Mal angesehen

Hallo,

wenn mir in Lodas unter Auswertungen kein Berechnungsschema Pfändung zur Verfügung gestellt wird (obwohl dies in der Auswertungssteuerung korrekt erfasst wurde), bedeutet das dann, dass sich keine pfändbaren Beträge ergeben haben?

Die Lohnpfändung habe ich vollständig angelegt und bei der Abrechnung auch keine Fehlermeldung erhalten.

 

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

 

Grüße

S.Furthmeier

Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
856 Mal angesehen

Hallo,

 

wurde denn ein pfändbarer Betrag errechnet?

 

Viele Grüße Sailor

0 Kudos
Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
846 Mal angesehen

Ich habe die Liste 14 (Pfändungswerte) folgendermaßen gesteuert:

 

Termin AB

Original ja

Duplikat 0

DÜ Papier

 

Dann kommt die Liste , auch wenn durch z.B. Krankheit ohne LFZ kein pfändbares Gehalt da war.

 

Viele Grüße

Sailor

0 Kudos
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 6
825 Mal angesehen

@sfurthmeier  schrieb:

Hallo,

wenn mir in Lodas unter Auswertungen kein Berechnungsschema Pfändung zur Verfügung gestellt wird (obwohl dies in der Auswertungssteuerung korrekt erfasst wurde), bedeutet das dann, dass sich keine pfändbaren Beträge ergeben haben?

Die Lohnpfändung habe ich vollständig angelegt und bei der Abrechnung auch keine Fehlermeldung erhalten.

 

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

 

Grüße

S.Furthmeier


Wurde eine Probeabrechnung gezogen? Nur bei der Echtabrechnung gibt es das Pfändungsschema, bei einer Probeabrechnung leider nicht.

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 6
808 Mal angesehen

@greese  schrieb:

Nur bei der Echtabrechnung gibt es das Pfändungsschema, bei einer Probeabrechnung leider nicht.

Selbstverständlich gibt es auch bei einer Probeabrechnung das Berechnungsschema:

rschoepe_0-1717421554856.png

 

0 Kudos
sfurthmeier
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
781 Mal angesehen

Hallo,

 

danke für alle Antworten.

Ich habe es jetzt so gelöst:

In den relevanten Abrechnungsmonat gewechselt;

die Pfändung nochmal komplett rausgelöscht;

Pfändung nochmal neu angelegt;

versuchsweise Probeabrechnung erstellt:

die Pfändung wurde dann berechnet und auch das Berechnungsschema mit ausgeben (also auch bei der Probeabrechnung 🙂 ) und zwar auch für den zurückliegenden Monat als Berichtigung, denn es hat sich ein pfändbarer Betrag ergeben.

 

An was es schlussendlich gelegen hat, dass die Pfändung vorher nicht berücksichtigt wurde, kann ich leider trotzdem nicht sagen.

 

Viele Grüße an alle

 

S.Furthmeier

 

 

5
letzte Antwort am 04.06.2024 09:36:25 von sfurthmeier
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage