Hallo, danke für alle Antworten. Ich habe es jetzt so gelöst: In den relevanten Abrechnungsmonat gewechselt; die Pfändung nochmal komplett rausgelöscht; Pfändung nochmal neu angelegt; versuchsweise Probeabrechnung erstellt: die Pfändung wurde dann berechnet und auch das Berechnungsschema mit ausgeben (also auch bei der Probeabrechnung 🙂 ) und zwar auch für den zurückliegenden Monat als Berichtigung, denn es hat sich ein pfändbarer Betrag ergeben. An was es schlussendlich gelegen hat, dass die Pfändung vorher nicht berücksichtigt wurde, kann ich leider trotzdem nicht sagen. Viele Grüße an alle S.Furthmeier
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