Hallo zusammen,
ich habe den November 2020 bereits abgerachnet.
Nun ist im Dezember 2020 aufgefallen, dass der Betrag in der Zeile "42" im Mandantenreiter "Steuer - Allgemeine Daten - Nebenbuchführung" falsch gemeldet worden ist.
Kann ich dies im Dezember noch mal korrigieren oder nachmelden? Oder geht das ausschließlich nur über eine Wiederarechnung 11/2020? Wenn ja, kann man die Wiederabrechnung so durchführen, dass ich nicht wieder alle Lohnabrechunungen erhalte?
vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wenn eine Korrektur der übermittelten Lohnsteuer-Anmeldung für 11/2020 erstellt werden soll, ist dies nur über eine komplette Wiederabrechnung des Monats 11/2020 möglich.
Der erneute Druck der Lohn-Auswertungen kann über einen temp. Auswertungsabruf, welcher zusammen mit der Wiederabrechnung gesendet wird, unterdrückt werden. Nutzen Sie dafür die Erfassungstabelle unter Mandantendaten | temp. Auswertungssteuerung | Fachabruf Mandant. Beachten Sie, dass Sie bei der Erfassung in dem Bearbeitungsmonat stehen, den Sie wiederholen.
Hinterlegen Sie in der Spalte Ausgabefach das Ausgabefach, welches Sie nicht ausgegeben haben möchten - beispielsweise "Druck im Rechenzentrum". Wählen Sie in der Spalte Termin den Termin, der im Normalfall bei Ihren Standardauswertungen geschlüsselt ist - in den meisten Fällen "AB". In der Spalte Temp. Ausgabefach legen Sie fest wie die Auswertungen ausgegeben werden sollen - beispielsweise "Rückübertragung aus RZ". Die Spalten Datum von und bis können leer gelassen werden.
Mit diesen Eingaben werden die Auswertungen des nächsten Abrufs nicht gedruckt, sondern in die Rückübertragung umgeleitet.
Die Erfassungszeile wird nach der Sendung der Wiederabrechnung gelöscht, so dass mit dem nächsten Abruf wieder ein Druck der Auswertungen erfolgt.
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Frau Mertel,
ich stehe bereits im Dezember, kann ich für den Oktober noch eine Wiederabrechnung durchführen, um so die pauschalen Steuern zu korrigieren?
@biba schrieb:
ich stehe bereits im Dezember, kann ich für den Oktober noch eine Wiederabrechnung durchführen, um so die pauschalen Steuern zu korrigieren?
Nein, eine Wiederabrechnung ist immer nur für den letzten abgerechneten Monat möglich.
Hallo Frau Mertel,
ich stehe bereits im Dezember, kann ich für den Oktober noch eine Wiederabrechnung durchführen, um so die pauschalen Steuern zu korrigieren?
Wenn es "nur" um Korrekturen aus den angemeldeten Steuerbeträgen der Nebenbuchführung geht, dann können Sie sich auch dadurch helfen, dass Sie mit "DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung" zu dem betreffenden Mandanten die Meldedaten des Oktobers in dem Tool korrigieren (unbedingt die Korrekturwerte separat mit Herleitung "bisher" --> "neu" dokumentieren, da das Tool separat "neben LODAS her" arbeitet) und dann aus dem Tool heraus eine berichtigte LStA für Oktober abgeben.
Gutes Gelingen