Hallo zusammen,
wie oben beschrieben, handelt es sich um einen Arbeitgeber, der mit zwei Mandantennummern angelegt wurde. Ein Beschäftigungsbetrieb (Mandantennummer 1) ist die Hauptfiliale und die andere die Nebenfiliale (Mandantennummer 2).
Nun möchte der Arbeitgeber zwei neue Arbeitnehmer einstellen, die zwischen den beiden Beschäftigungsbetrieben in einem Abrechnungsmonat springen.
Weitere Problematik ist, dass ein Arbeitnehmer einer Hauptbeschäftigung nachgeht.
Folgende Fragen habe ich nun hierzu:
1. Bei welchem Beschäftigungsbetrieb lege ich die Arbeitnehmer am besten an? Bei einer oder Hälfte zu Hälfte?
2. Wie rechne ich am besten ab? Nach den jeweils geleisteten Stunden in den Betrieben oder einen Festlohn auf beide zur Hälfte verteilen?
3. Wenn ich auf zwei Beschäftigungsbetriebe verteile, wie löse ich das Problem mit der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung des RV-Beitrags, wenn der Monatsverdienst kleiner als 175,00 Euro ist?
4. Wie löse ich das Problem bei dem Arbeitnehmer mit der Hauptbeschäftigung, wenn ich diese auf die beiden Beschäftigungsbetriebe verteilen muss und er somit eine Mehrbeschäftigung hat?
Zur Diskussion steht nicht, wieso wir zwei Mandantennummern verwendet haben. Dies ist eine Anweisung von meinem Chef. Ich bitte dies zu beachten.
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und Antworten.
Hallo,
zu 1. : Wenn es sich bei beiden AN über Minijobber handelt und diese voraussichtlich gleich viel arbeiten, wäre es einfacher bei beiden Beschäftigungsbetrieben jeweils einen anzulegen. Von der doppelten Hinterlegung würde ich abraten aufgrund Ihrer bereits genannten Probleme in den nachfolgenden Punkten 3 und 4.
zu 2. : Hier kommt es drauf an, was vertraglich geregelt ist. Stundenlohn oder Gehalt.
zu 3. : Hier gibt es meines Erachtens keine Programmlösung.
zu 4.: Hier würde der eine Minijob aus meiner Sicht sozialversicherungspflichtig werden. Das kann unter Umständen auch bei dem anderen Arbeitnehmer mal zutreffen, wenn dieser woanders eine Hauptbeschäftigung anfängt.
Hallo,
vielen Dank vor Ihre Hilfe.
zu 1: Falls jedoch der Arbeitnehmer, den ich bei der Hauptfiliale angemeldet habe und dieser in der Nebenfiliale arbeitet und dort eine Zollprüfung durchgeführt wird, wird es da dann keine Probleme geben?
Könnte es u.U. bei der Anlage unter zwei Betriebsnummern zu einer Mehrfachbeschäftigung führen?
Das weiß ich leider nicht. Ich denke aber eher nicht, da der eine Betrieb den Mitarbeiter zum anderen entsendet.
Aus meiner Sicht könnte aus der Anlage eine Mehrfachbeschäftigung resultieren, da der Mitarbeiter über 2 Betriebsnummern läuft. Um sicher zu sein würde ich aber einen SV-Prüfer mal befragen wie dieser die Situation einschätzt. Ich denke es spielt auch eine Rolle wie die rechtliche Situation beider Firmen sind.
Genau das war der Hintergrund meiner Frage. Wenn ein Minijobber unter zwei Betriebsnummern abgerechnet wird, löst dies bei der Knappschaft automatisch die Rückfrage zur Mehrfachbeschäftigung aus und es wird per Fragebogen erhoben, wo der Mitarbeiter beschäftigt ist und was er verdient.
Erst in diesem Zuge kann m.E. der Sachverhalt geklärt werden. Jedoch denke ich, dass die Knappschaft für derartige Individualitäten nicht "gewappnet" ist.
Ich würde den Minijobber im "Hauptbetrieb" resp. in einem Betrieb insgesamt melden, da der Minijobber auch nur EIN Beschäftigungsverhältnis innehat; lediglich verschiedene Einsatzorte. Insofern würde es mir das Gesetz der Logik gebieten, dass keine zweite Beschäftigung gemeldet werden darf.
Ich denke, ein Anruf bei der Knappschaft bringt Sicherheit.
soll der Chef doch das Problem lösen
Ja, aber Björn hat gefragt und nicht der Chef.
Wenn dies Björns Aufgabengebiet umfasst wäre die Antwort "Chef lös Du doch das Problem" wohl kontraproduktiv und nicht ratsam; insofern ist Dein Kommentar, nennen wir es mal diplomatisch "nicht zielführend" und wir sind hier ja nicht bei Facebook, sondern einem Fachforum.
Hallo zusammen,
muss/soll das Ganze wirklich über 2 Mandanten laufen? Wäre es nicht möglich über Abteilungen bzw. Kostenstellen das Ganze "eleganter" zu lösen?
Viele Grüße
Claudia
Hallo Björn,
ja richtig, habe ich glatt verwechselt, sorry.
Hallo Claudia,
nein, soll ja eben nicht über zwei Mandanten laufen, wenn Du mein Post gelesen hast. Ob innerhalb der Buchführung über Kostenstellen gebucht bzw. die Zahlung dann gesplittet vom Hauptbetriebskonto und vom Zweigstellenkonto bezahlt wird, spielt ja für die Abrechnung in LODAS keine Rolle.
Ich denke eben, es ist wichtig, dass der Lohn sozialversicherungstechnisch über eine Betriebsnummer erfolgen muss.
Hallo Daniela,
es steht sehr wohl zur Diskussion, ob zwei Mandantennummern genutzt werden KÖNNEN. In dem Fall müssten Sie beide Mandanten in LODAS anlegen (sofern noch nicht geschehen) und beide müssten beide Mandanten mit einer identischen Betriebsnummer zu versehen sein.
Insofern müssten Sie dann ggf. diesen Weg gehen. Bin dann gespannt, was die Knappschaft sagt, wenn monatlich zwei Beitragsnachweise unter einer AG-Nummer eingehen...
Bei zwei Betriebsnummern wird m.E. zwangsweise die Mehrfachbeschäftigung ausgelöst.
Sollte ihr Chef dann dennoch auf etwas beharren, was technisch nicht möglich ist, müsste ich mich in der Tat der Äußerung von Herrn Müller anschließen; zuvor würde ich das jedoch mit der Knappschaft besprechen.
Halten Sie uns auf dem Laufenden. Ist interessant, wie Sie dies lösen.
..Bin dann gespannt, was die Knappschaft sagt, wenn monatlich zwei Beitragsnachweise unter einer AG-Nummer eingehen...
In den Stammdaten, bei den Krankenkassen, kann man eine laufende Nummer erfassen. Bei einem Mandanten die 1, beim anderen die 2. Dann weiß die KK, dass sie die Beitragsnachweise zusammenfassen muss. Das mache ich bei einem Mandanten schon ein paar Jahre so - funktioniert super.
Vielen Dank für eure Beiträge und Bemühungen.
Wir werden den Sachverhalt wie folgt durchführen:
-Die Sofortmeldungen haben wir unter der Hauptbetriebsnummer (Beschäftigungsbetrieb) erstellt.
-Die Arbeitnehmer werden unter einem Beschäftigungsbetrieb (Hauptbetriebsnummer) angemeldet.
-Der Arbeitgeber erhält die Sofortmeldungen mit beiden Betriebsnummern und Stempel unserer Kanzlei, dass sich der Zoll bei uns für Rückfragen melden kann.