Hallo,
eine Mitarbeiter sollte Ende April bei uns anfangen, hat auch anteiliges Gehalt bekommen, hat ihre Stelle aber nicht angetreten. Das erhaltene Nettogehalt hat sie uns erstattet.
Wie regle ich das nun ordnungsgemäß in Lodas? Wenn ich sie am selben Tag ein- und wieder austreten lasse, wird immer noch ein Tag abgerechnet.
Herzliche Grüße
Sandra Linnemann
Hallo Frau Linnemann,
bitte löschen Sie den Beschäftigungszeitraum und führen eine Abrechnung durch. Es kann sein, dass Sie für diese Mitarbeiterin die Durchführung der Abrechnung "anstoßen" müssen, d.h. mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 eine Buchung in den Bewegungsdaten erfassen müssen (ggf. in der Nachberechnung, wenn dies den Vormonat betrifft). Ggf. können Sie aber ohnehin den zurückgezahlten Betrag als Nettobezug erfassen, damit aus der geänderten Abrechnung keine Überzahlung herauskommt.
Bitte prüfen Sie die Auswirkungen auf die Abrechnung unbedingt im Rahmen einer Probeabrechnung.
Sobald die Abrechnungen erfolgt sind, sollten Sie einen neuen Beschäftigungszeitraum außerhalb der Nachberechnungszeit erfassen, also z.B. Eintritts- und Austrittsdatum mit 31.12.2015 eingeben. Dies ist notwendig, damit die in LODAS gespeicherten Daten mit der nächsten Jahresübernahme gelöscht werden. Ansonsten bleibt Ihnen diese Mitarbeiterin als "Karteileiche" auf ewig erhalten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Beschäftigungszeitraum löschen hatte ich schon versucht. Leider ist eine Nachberechnung dann nicht anstoßbar (Fehlermeldung "MA ist im NB-Zeitraum nicht beschäftigt).
Hallo Frau Linnemann,
haben Sie es auch mal versucht, ohne die Nachberechnung anzustoßen? Eigentlich sollte die Abrechnung automatisch vorgenommen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nachtrag:
Im Dokument 5303518 wird dies auf jeden Fall im Abschnitt 2.3 genau so beschrieben.
Ja, die Abrechnung kann nicht durchgeführt werden, wenn kein gültiges Eintrittsdatum eingegeben ist... Leider habe ich ansonsten keine Idee.
Kann es mit dem Bearbeitungszeitraum zusammenhängen? Die Gehaltszahlung lief in 04/18.
Hallo Frau Linnemann,
da der Beschäftigungszeitraum übergreifend gespeichert ist, kommt es auf den Bearbeitungsmonat nicht an.
Es dürfen für den Mitarbeiter im Rahmen der Nachberechnung keinerlei Bewegungsdaten erfasst sein. Dann sollte es eigentlich klappen.
Wenn das bei Ihnen der Fall ist, weiß ich hier jetzt leider auch nicht mehr weiter.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Linnemann,
haben Sie mal probiert das Eintrittsdatum und das Austrittsdatum jeweils auf den 01.06. zu setzen und dann in der Entlohnung noch das Gehalt komplett rauszunehmen.
Dann sollte die Probeabrechnung funktionieren.
Gruß
Björn Niggemann
haben Sie mal probiert das Eintrittsdatum und das Austrittsdatum jeweils auf den 01.06. zu setzen und dann in der Entlohnung noch das Gehalt komplett rauszunehmen.
Dann sollte die Probeabrechnung funktionieren.
Moin,
dann wird aber die Anmeldung bei der Krankenkasse nicht storniert...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen,
Bewegungsdaten sind nicht eingegeben. Aber in dem Hinweis steht, dass eine Probeabrechnung erst nach dem nächsten Verarbeitungslauf möglich ist, wenn ein Abruf der Lohnsteuermerkmale erfolgte. Vermutlich liegt es daran. Ich warte den nächsten Lauf ab und versuche es danach nochmal.
Vielen Dank für die Hilfe!
Moin Frau Linnemann,
hat das funktioniert?
Moin,
das weiß ich nach dem nächsten Gehaltslauf Ende der Woche. Ich werde Bescheid geben.
Moin!
Ich habe das gleiche Problem.
Eine Mitarbeiterin sollte eintreten am 24.04., wurde am 21.04. mit abgerechnet, hat aber leider doch nicht begonnen. Nun hat sie laut Lodas anteiliges Gehalt bekommen für April (konnten wir im Bankprogramm stornieren vor Überweisung!).
Wie melde ich die Mitarbeiterin ab ohne Überzahlungsbetrag?
Ich habe bereits untenstehendes ausprobiert, leider ohne Erfolg. Überzahlung bleibt.
Ich freue mich über eine Rückmeldung!
Lieben Dank und viele Grüße
Als Ein- und Austrittsdatum einfach den 24.04.2021 eingeben und eine Einzelwiederholung machen.
Dann wird alles storniert und der Mitarbeiter mit dem nächsten Personallöschlauf gelöscht.
lieben Dank, leider geht das nicht.
Der Überzahlungsbetrag ist weiterhin vorhanden.
😞
@Neuling4 schrieb:lieben Dank, leider geht das nicht.
Der Überzahlungsbetrag ist weiterhin vorhanden.
😞
Wo haben Sie eine Überzahlung? Wenn Sie eine Einzelwiederholung für April 2023 machen, sollte es eigentliche keine Abrechnung für diese AN geben.
Die Abrechnung ist -wenn der Eintritt storniert wird- letztlich auch irrelevant. Und in der Buchführung wird dies über die Korrektur der Buchungsliste richtig gebucht.
Lieben Dank, die Überzahlung ist raus. Es konnte somit nun keine Abrechnung erstellt werden, da ich den Beschäftigungszeitraum rausgenommen habe. Jedoch frage ich mich ob die Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch storniert wird?
Lieben Dank für die Unterstützung!
@Neuling4 schrieb:Lieben Dank, die Überzahlung ist raus. Es konnte somit nun keine Abrechnung erstellt werden, da ich den Beschäftigungszeitraum rausgenommen habe. Jedoch frage ich mich ob die Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch storniert wird?
Lieben Dank für die Unterstützung!
Wenn die nächste Abrechnung gesendet wird, sollte Sie ein Protokoll über die Stornierung der Anmeldung erhalten.
Nachdem die Meldungen alle durch sind, sollten Sie aber einen Beschäftigungszeitraum neu erfassen, der außerhalb der Rückrechnungstiefe liegt (also z.B. 31.12.2020-31.12.2020). Nur so erreichen Sie, dass die Daten in LODAS mit der nächsten Jahresübernahme nach 01/2024 auch gelöscht werden. Sonst bleibt dieser AN als "Karteileiche" in LODAS dauerhaft bestehen.
Hierzu muss aber wohl der Festbezug in den Personaldaten auch noch rausgenommen werden, oder?
Bei mir hätte die AN am 10.07.24 zum Arbeiten anfangen müssen... hat sie aber nicht....
nach Stornierung der Daten bzw. der Anmeldung und der Lohnsteuerbescheinigung müsste ich jetzt dann ein Ein-und Austrittsdatum z.B. 31.12.2023 eingeben, damit dies keine Karteileiche bleibt, oder?
Denn wenn ich das Gehalt als Festbezug stehen lassen würde, würde dazu für einen Tag das Gehalt leider abgerechnet werden.
Oder wäre es besser den 31.12.2022 als Ein- und Austrittsdatum zu nehmen?
Nur dadurch würde doch der AN im Januar 2025 auch gelöscht werden, oder?!