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LODAS bAV Gehaltsumwandlung für AG-Pflichtzuschuss zu hoch

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letzte Antwort am 22.11.2021 10:37:29 von lohnhilfe
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yvonneyildiz
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Hallo zusammen,

 

unsere max.Grenze für den AG Zuschuss sind 15% von der SV-freien Grenze Euro 276,00  =  41,40 plus die AVWL

über 20,00 Euro AVWL = 61,40 Euro.

 

Eine MA wandelt 413,60 Euro um, sie bekommt 61,40 AG-Anteil und spart somit 475,00 Euro.

 

Wenn ich die Gehaltsumwandlung von 413,60 Euro erfasse, dann nimmt das System natürlich 15% von 413,60 Euro,

= 62,04 Euro. Was ja richtig ist, wir aber als AG nicht zahlen möchten. Zusätzlich bekommt er noch die AVWL dazu und dann ist der AG bei 82,04 Euro.

 

Wir sollen ja den Pflichtzuschuss-Button ja benutzen!

Damit bekomme ich es aber nicht abgebildet. Richtig bekomme ich es hin, wenn ich den Betrag splitte und zwei Verträge mit der selben Vertragsnummer anlege und einen mit 15% AG-Zuschuss auf 276,00 Euro anlege und einen mit der Restsumme von 137,60 Euro ohne einen Zuschuss.

 

yvonneyildiz_0-1602586199629.png

Geht das vielleicht auch anders?

Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar!

 

Zusätzlich habe ich noch folgende Frage:

Könnte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Direktversicherung) und eine Betriebliche AV (Direktversicherung) getrennt erfassen mit unterschiedlichen Lohnarten bzw. das die Versicherungen in 2 Positionen angezeigt werden?

 

LG

Yvonne Yildiz

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Yildiz,


eine andere Erfassung ist nicht möglich.


Wenn in den Vertragsdaten der betrieblichen Altersvorsorge eine Gehaltsumwandlung von 413,60 € erfasst wird, werden die 15% AG-Pflichtzuschuss immer automatisch von diesem Betrag errechnet.


Sie können die beiden Direktversicherungen in zwei Verträgen unter Personaldaten | Entlohnung | betriebliche Altersvorsorge anlegen. Die Lohnarten auf der Brutto/Netto-Abrechnung werden jedoch immer zusammengefasst.


Die Programmlogik funktioniert in diesem Fall so, dass durch die Schlüsselungen in den bAV-Verträgen erkannt wird, welche Stammlohnarten zur Abrechnung verwendet werden müssen. LODAS durchsucht Ihre angelegten Lohnarten und beginnt dabei bei der kleinsten eigenen Lohnartennummer.


Die erste eigene Lohnartennummer, welche die benötigte Stammlohnart enthält, wird für die Abrechnung herangezogen. Eine abweichende Lohnartennummer kann in den Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge nicht hinterlegt werden.


Weitere Informationen zur Abrechnung der bAV finden Sie auch unter der Dokumentennummer 1020917.


Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Hallo Frau Mertel,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

Schade das es nicht anders funktioniert. Somit muss ich nun leider auch alle anderen Verträge prüfen,

die höher sind, als Euro 276,00.

 

Aber, die Möglichkeit besteht die Verträge eben zu splitten.

 

Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, das nicht immer dieser Hinweistext kommt, wenn man den Pflichtzuschuss

nicht genommen hat? Da ich nun einige Verträge ändern muss, kann ich diesen nicht allen geben und

somit löse ich beim Wechsel der Seite/Reiter diesen Text aus.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

der Hinweis zum Arbeitgeberpflichtzuschuss kann für diese Fälle leider nicht unterdrückt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Yildiz,

ich würde es auf folgende Art und Weise probieren:

Unter Mandantendaten einen individuellen Arbeitgeberzuschuss anlegen - in Ihrem Fall wäre das ein Zuschuss von 8,72% (475*8,72%=41,42)

Flitze0815_0-1636639964566.png

Unter Personaldaten sowohl einen VL-Vertrag mit €20 AG-Anteil anlegen (ohne Abzug auf der Abrechnung) und bei der betrieblichen Altersvorsorge den Vertrag normal mit 475€ aus laufendem Bezug + eine weitere Bezugslohnart, in Ihrem Fall der AG-Anteil VL

Flitze0815_1-1636640094492.png

Ich könnte mir vorstellen, dass das funktionieren könnte ... bis auf die 2 Cent Differenz.. das könnte man dann evtl. über den AG-Zuschuss VL regeln.. ein bissel gemauschelt, aber müsste gehen

Grüße

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Vielen Dank Flitze, ich habe damals zwei Verträge angelegt.

Das ging dann etwas sauberer 🙂 

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lohnhilfe
Meister
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Hallo, 

 

ein kurzer Hinweis:

 

sv-frei sind immer 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

 

In 2020 war die Grenze 6900 €/Monat = 276 € frei

In 2021 sind es 7100 €/Monat = 284 € frei

In 2022 sinkt sie tatsächlich, auf 7050 € = 282 € frei.

 

Sie werden also noch mal rechnen müssen...

LG
VM
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letzte Antwort am 22.11.2021 10:37:29 von lohnhilfe
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