Moin an die Experten,
da ich leider von DATEV keine Rückmeldung bekomme, kann mir vielleicht einer hier weiterhelfen:
Ich habe zwei Mandanten, die ich auf einer neuen Mandanten-Nummer "verschmelzen" muss. Kann ich - um mir die Eingabe der bisherigen Lohnkontowerte zu sparen - die über einen internen Mandantenübertrag auf die neue Mandanten-Nummer übertragen? Es gibt keine doppelten Personalnummern, daran wird es also nicht scheitern.
Oder andere Ideen?
Freue mich auf Feedback.
VG
Mirko Haas
Hallo Herr Haas,
zwei Bestände verschmelzen geht m.E.n. nicht automatisch. Aber es müsste funktionieren, die Personalstammdaten zu exportieren und in den anderen Bestand einzuspielen.
Die Bewegungsdaten werden Sie aber vermutlich darüber nicht mitnehmen können.
Ansonsten hilft Ihnen vllt. dieser Thread Lodas Export Stammdaten weiter 🙂
LG
Manuela Jachert
Ein echtes Verschmelzen wird, sofern es tatsächlich geht, wirklich nur die Datev selbst machen können.
Ansonsten geht es mE so am "schnellsten":
1.) Den Bestand der beiden Bestände, mit den meisten AN auf die neue Nummer übertragen lassen (ohne den alten Bestand zu löschen).
2.) LODAS öffnen, aber Mandant schließen. Dann in "Mandant" > "Mandantenmanager" den zweiten Ursprungsbestand auswählen und über "kopieren" > "Personalnummern" die Arbeitnehmer auf den neuen Bestand kopieren.
Meines Erachtens werden aber im Schritt 2 nur die Stammdaten und nicht die Lohnkontenwerte kopiert. Von daher wäre es am Besten, die zusammenlegung nach der Dezemberabrechnung zu machen (was aber keine Option sein wird, vermute ich mal).
Danke bis hierhin.
Ich hatte mir dieses Szenario auch schon so überlegt. Leider ist die Zusammenlegung im Konzern bereits beschlossen und ich bekomme das leider nicht bis zum Jahresende "geschoben". Ich überlege gerade ob es möglich wäre, über das RZ zunächst den etwas kleinen Bestand auf den größeren zu "verschmelzen" und dann in einem nächsten Schritt den dann kompletten Datenbestand auf die neue Mandantennummer zu übertragen. Aber auch dabei muss - m.E. - DATEV mitwirken.
Wird ohne Datev nicht funktionieren. Immerhin gibt es ja Kollisionen in den Mandantenstammdaten.
Aber nochmal zur Zusammenlegung: Der Konzern wird doch nicht die Zusammenlegung der Lohnbestände beschlossen haben, sondern lediglich der Betriebsteile, oder?
In dem Fall könnten Sie Abrechnung trotzdem bis Jahresende auf 2 Beständen führen. Lohnsteuer liese sich konsolidieren und bei der SV kann man in den Krankenkassen "laufende Nummern" eintragen. Dann weiss die Kk das ggf. 2 Beitragsnachweise kommen.
Es gibt dann zwar immer noch 2 Buchungsbelege und 2 Zahlungsdateien usw. Aber das sollte eventuell verkraftbar sein ... Nur mal so als Idee.
Es gibt noch das folgende Dokument der Datev:
Mandanten in LODAS zusammenlegen
Allerdings steht da nichts davon, ob man die Lohnkontowerte vortragen sollte. Die UV-Werte muss man vortragen.
Guten Morgen,
die Idee von Thomas Kahl würde ich, für mich, bevorzugen. Das ist mit Abstand der geringste Aufwand und alle Meldungen zum Jahresende funktionieren problemlos.
VG
Hallo,
wir hatten voriges Jahr den Fall, dass durch eine Fusion eines fremden Unternehmens (Lohnbuchhaltung mit LODAS) mit unserem Mandanten ein ähnliches Problem auftauchte. Es ging dabei um knapp 70 zu übernehmende Arbeitnehmer.
Eine Integration durch DATEV in unseren Bestand war nicht möglich, nur die Übernahme auf eine neue Mandantennummer bei uns. Lohnsteuerkonsolidierung klappt reibungslos, bei den Krankenkassen wird mit laufender Nummer gearbeitet und das funktioniert nach anfänglichen kleineren Problemen auch gut, Zahlungsverkehr ist heutzutage durch die Nutzung von DTA-Dateien kein Hexenwerk mehr.
Dass es zwei Buchungsbelege gibt, hatte in diesem Fall sogar Vorteile. Da die Inhouse-Buchhaltung beim unserem Mandanten nicht auf DATEV setzt, konnten unterschiedliche Kostenkonten angelegt werden, um in Fibu-Auswertungen einen schnellen Überblick zu bekommen, auch wenn zusätzlich noch mit Kostenstellen gearbeitet wird.
Auf das manuelle Vortragen von Lohnkontowerten würde ich immer, sofern es geht, verzichten. Diese ganze Geschichte ist unglaublich fehleranfällig. Zudem entfallen auch einige Möglichkeiten im Daten-Analyse-System.
Allerdings steht da nichts davon, ob man die Lohnkontowerte vortragen sollte. Die UV-Werte muss man vortragen.
Da in dem Fall die Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV-Meldung für den bisherigen Beschäftigungszeitraum gesondert erstellt werden, ist der Vortrag der weiteren Lohnkontowerte auch nicht erforderlich.
Vielen Dank für die vielen Hinweise.
Ich konnte mich nun damit durchsetzen, dass alles wie bisher bis zum Jahresende weiterläuft und wir die Zusammenlegung erst mit dem Jahreswechsel durchführen werden.
Ergänzend dazu kam gerade der Rückruf der DATEV:
Es gibt auch seitens der DATEV keine Möglichkeit zwei Mandantenbestände auf einen neuen zu verschmelzen.
Insofern macht das Szenario dann auch keinen Sinn im Laufe des Jahres, sondern wirklich erst mit dem Jahreswechsel.
Was aber wäre z. Bsp. für die Ermittlung von beitragspflichtigen Anteilen bei Einmalzahlungen?
Genau das ist ja das Problem bei nicht vollständig vorgetragenen Lohnkonten. Ebenso gilt das ja auch für den steuerlichen Bereich.
Es ging mir auch nur um diesen Einwand:
Da in dem Fall die Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV-Meldung für den bisherigen Beschäftigungszeitraum gesondert erstellt werden, ist der Vortrag der weiteren Lohnkontowerte auch nicht erforderlich.
Wie problematisch fehlerhafte Lohnkontovortragswerte sind, ist mir bewusst.
Habe ich auch nicht anders verstanden. Eigentlich wollte ich Ihre Meinung nur bestätigen.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre bisherigen Beiträge.
Gern möchte ich noch die Frage zu der Einmalzahlung beantworten:
Wenn, wie in dem angegebenen Dokument, eine Zusammenlegung von LODAS Mandanten durchgeführt wird und es zu einer Einmalzahlung kommt, können die Werte der Lohnsteuerbescheinigung in LODAS vorgetragen werden. Somit kann der steuerliche Abzug der Einmalzahlung korrekt berechnet werden.
Hierfür sind unter Personaldaten | Steuer | Vorarbeitgeberwerte alle Werte der Lohnsteuerbescheinigung in den Registerkarten Allgemeine Angaben/Nummer 2-8 und Nummer 9-33 zu erfassen.
Weiter Informationen dazu, finden Sie in der Dok.-Nr. 5303317 - Eintritt eines Arbeitnehmers während des laufenden Jahres – Vorarbeitgeberwerte für Steuerberechnung Einmalbezug erfassen
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
steuerlich klappt das so.
Der Einwand betraf aber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Einmalzahlungen, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Und da ist ohne einen Einzelvortrag m.E. wenig zu machen.
Viele Grüße
Uwe Lutz