Schönen guten Morgen allerseits,
gibt es noch Nachwirkungen bedingt durch die RZ-Störungen der letzten Tage? Ich habe bei einem Mandanten nun Fehlermeldungen bei den rückgemeldeten AU-Zeiten der Mitarbeiter, die Krankzeiten werden nicht automatisch in die Fehlzeiten übernommen mit Fehlermeldung #LO63007. Das Hilfe-Center hat zu dieser Fehlernummer keine Treffer ergeben:
Der Mandant ruft die eAU selbst über DATEV Personaldaten ab, in meinen beiden Fällen dieses Mandanten jeweils am 04.12.2024, dort sind die rückgemeldeten Fehlzeiten vorhanden, aber die Übernahme nach LODAS in die Fehlzeiten funktioniert nicht. An den bisherigen Einstellungen wurden keinerlei Änderungen vorgenommen, automatische Übernahme hat bisher stets funktioniert.
Trat bei mir auch auf. Nur 39 Minuten früher. 😬
Computer, KI, etc., ..... aber unfähig, solche Probleme (Ordnungsbegriffe) zu korrigieren und einen weiteren Übernahmeversuch zu unternehmen?
Und warum wird das Übernahmeprotokoll korrekt angezeigt mit allen Daten? Naja ein Datum wird schon fehlen....
Hallo,
auch bei einem meiner Mandanten trat dieses Phänomen auf.🤔
Fehler #LO63007: Der Ordnungsbegriff dieser Rückmeldung wurde nicht komplett angegeben. Die Rückmeldedaten konnten deshalb nicht vom Programm übernommen werden. Bitte übernehmen Sie die Rückmeldedaten nach Prüfung manuell.
eAU-Abruf am 03.12.2024 RM am 05.12.2024
Folgebescheinigung
Grüße
Greese
Ich hatte den Fehler auch:
eAU-Abruf 03.12.24
RM 05.12.24 7.04 Uhr
Erstbescheinigung
Viele Grüße
Sailor
Es scheint sich etwas getan zu haben, soeben habe ich LODAS bei dem betroffenen Mandanten geöffnet und bekam eine Rückmeldung, dass heute Morgen die gleichen Fehlzeiten von gestern übernommen wurden und nun sind sie auch in den Fehlzeiten in LODAS vorhanden. Ich habe keine der nicht automatisch übernommenen Fehlzeiten manuell erfasst.
Hallo Community,
am 5.12.2024 gab es einen Fehler bei den eAU-Rückmeldungen. Es wurde der Fehler #LO63007 ausgegeben.
Der Fehler ist mittlerweile bereinigt und die eAU-Rückmeldeverarbeitung läuft wieder korrekt.
Wenn Sie einen Abo-Auftrag eingerichtet haben, erhalten Sie die Rückmeldungen automatisch erneut bereitgestellt. Ohne einen Abo-Auftrag rufen Sie gegebenenfalls die Rückmeldedaten erneut ab.