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LODAS Fehler Zahlungsträger

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letzte Antwort am 13.02.2017 11:24:43 von Uwe_Lutz
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isabel
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Hallo Community,

ich habe gestern Lohndaten für Januar 2017 versendet.

Die Auswertungen habe ich mit folgendem Fehler zurück erhalten: "Rückübertragene Zahlungsverkehrsträger können nicht weiterverarbeitet werden, da das hierfür notwendige Programm nicht installiert ist. Es besteht die Möglichkeit die Zahlungsträger im Rechenzentrum drucken zu lassen oder das für den vor-Ort-druck notwendige Programm Zahlungsverkehr zu bestellen."

In dem Zusammenhang habe ich im Bereich Auswertungssteuerung -> Zahlungsverkehr die angelegten Auswertzungen kontrolliert.

Für die Auswertung 201 Sammelauftrag DÜ Lohn/Gehalt war Druck im RZ hinterlegt. Ich habe diese Einstellung jetzt geändert in Rückübertragung aus RZ.

Wenn ich die Abholung der Auswertung neu starte, erhalte ich trotzdem wieder diese Fehlermeldung und die Info, dass die Folgeverarbeitung des Programms Auswertungen den Status meines Hole-DFÜ-Auftrags nicht hochgesetzt hat.

Was mache ich falsch?

Danke und LG

isabel
Aufsteiger
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Guten Morgen Zusammen,

kann mir hier jemand helfen?

LG

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isabel
Aufsteiger
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Hallo,

ich denke ich werde hier die Einstellungen ändern müssen, da ich das Programm Zahlungsverkehr nicht nutzen möchte.

Muss ich dann die geänderten Stammdaten ans RZ senden u. die Auswertungen neu holen ? Oder eine Wiederabrechnung starten? Ist diese kostenpflichtig?

Danke !

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f_mohr
Einsteiger
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möglicherweise sind die Programme am Kommunikationsserver nicht aktuell ... dort müssen für die Nachbearbeitung der Aufträge auch die jeweils aktuellen Programme vorhanden sein ...

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isabel
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Hallo Herr Mohr,

Sie meinen meinen Arbeitslatz oder im RZ bei Datev?

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f_mohr
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ich meine den DATEV-Kommunikationsserver in der Kanzlei ... im RZ der DATEV sind ja alle Programme aktuell

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isabel
Aufsteiger
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Ich arbeite nicht in der Kanzlei, dafür aber in einem Unternehmen. Ist aber sicher egal, oder?

Ich habe die letzte Daten-Cd eingespielt, das aktuelle Service-Release noch nicht.

Denken Sie es ist davon abhängig? Wenn nicht, was müsste ich denn tun?

Ich bin Neuanwender und noch etwas hilflos.

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f_mohr
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hm, genauer weiß ich das auch leider nicht, das kommt dann immer auf die individuelle Technik und Konfiguration vor Ort an ... da muss dann wohl doch mal beim Technikpartner oder der DATEV-Hotline nachgefragt werden

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isabel
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Das würde ich ja gern...wenn dort mal jemand erreichbar wäre....

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

bitte prüfen Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr, ob Ihre Auswertung 200 in der Spalte Datenübermittlung auf „Überweisung/Papier" geschlüsselt ist. Haben sie diese Schlüsselung gewählt und zusätzlich im Ausgabefach die „Rückübertragung aus RZ", benötigen Sie das Programm Zahlungsverkehr, um den Überweisungsträger zu erstellen.

Alternativ können Sie die Auswertung 200 im Fach auf „Druck im Rechenzentrum" schlüsseln, dann werden die Zahlungsträger von uns gedruckt und an Sie versendet.

Optional können Sie sich zusätzlich die Auswertung 202 anlegen. Diese können Sie auf „Rückübertragung aus RZ" schlüsseln. In der Spalte Datenübermittlung bleibt die Schlüsselung „Überweisung/Papier" bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument  Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen unter Punkt 4.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
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Hallo Frau Dietl,

vielen Dank für Ihre Information. Ich habe alle Einstellungen so getätigt. Besser gesagt, habe ich bei der Auswertung 200 DTA-Datei als Datenübermittlung geschlüsselt.

Wie kann ich jetzt vorgehen, um die besagte Fehlermeldung nicht mehr zu erhalten?

Danke Ihnen !

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

damit die Umschlüsselung der Auswertung 200 verarbeitet und die Zahlungsträger neu aufbereitet werden, ist eine Wiederabrechnung erforderlich.

Ansonsten greift die Einstellung erst mit der nächsten Erstabrechnung.

Beste Grüße

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Frau Dietl,

zur Erklärung bzw. Entschuldigung: Ich bin Neuanwender...

Inwiefern wird ein Entgelt für die Wiederabrechnung berechnet?

Und ... Es sind ja bisher alle Meldungen an Institutionen rausgegangen...sprich Krankenkassen etc. .

Wenn ich jetzt eine Wiederabrechnung anstoße, wird das durch die Institutionen erkannt oder muss ich noch eine Kennzeichnung vornehmen? Und muss ich den kompletten Arbeitnehmer-Stamm wieder abrechnen?

Danke für Ihre Hilfe.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

ja, wir empfehlen Ihnen eine Wiederabrechnung komplett durchzuführen.

Bei einer Wiederabrechnung werden nur dann die Auswertungen an Institutionen, wie z.B. die Beitragsnachweise an die Krankenkasse oder die Lohnsteuer-Anmeldung, erneut erzeugt, wenn sich Werte geändert haben.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund unserer genossenschaftsrechtlicher Bestimmungen auf dieser Plattform keine Auskunft über Preise geben können. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Frau Dietl,

danke für Ihre Info!

Eine Wiederholungsabrechnung habe ich durchgeführt.

Leider erhalte ich noch immer diese Fehlermeldung.

Und nun?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Krämer,

damit dies in der Januar-Abrechnung berücksichtigt wird, müssen Sie die Stammdatenänderungen im Bearbeitungsmonat Januar 2017 erfassen.

Normalerweise sind Sie nach Durchführung der Januar-Abrechnung automatisch im Bearbeitungsmonat Februar 2017. Sie müssen diesen also umstellen, bevor Sie die Stammdaten ändern.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 13.02.2017 11:24:43 von Uwe_Lutz
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