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Kurzarbeit Teilmonat bei Austritt

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letzte Antwort am 27.10.2020 11:52:02 von LoKu
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carolalautenschläger
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Hallo,

ich habe einen  Mitarbeiter mit folgenden Daten:

Gehaltsempfänger 4.100€

Anwesenheitstag 1Tag

Krankheitstage während KUG: 9 Tage

Austritt: 15.03.2020

 

Problem: der eine ungekürzte Arbeitstag wird niedriger als mit der Kürzungsformel (Betrag/AT pro Monat* Anzahl AT) berechnet.

Ich erhalte folgenden Wert: Gehalt 160,92€ (statt Gehalt 186,36€)

 

Das Gehalt ist in den festen Bezügen mit der Kürzungsformel hinterlegt und die Kürzung funktioniert auch außerhalb von KUG super.

Die Krankentage sind mit WK über das Kalendarium erfasst.

 

Was mache ich falsch?

 

Gruß

Carola Lautenschläger

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
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Hallo Frau Lautenschläger,


um die Berechnung des gekürzte Gehalts prüfen zu können, teilen Sie uns bitte noch die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers sowie die Anzahl der ausgefallenen KUG-Stunden mit.


Viele Grüße aus Nürnberg


Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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carolalautenschläger
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Hier die Details:

10 Arbeitstage bis zum Austritt, davon:

1 Arbeitstag anwesend á 8h

9 Arbeitstage krank während KUG á 72h

wöchentliche Arbeitszeit: 40h

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Gruß Carola Lautenschläger

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Lautenschläger,


im Falle von Kurzarbeit ist die Kürzungsformel auf Basis der Stunden anzuwenden. LODAS rechnet nach Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit mit folgender Kürzungsformel:


Betrag – (Betrag / (wöchentl. AZ x 13 /3) x Fehlstunden)

 

Liebe Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_Jennifer_
Beginner
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Hallo Frau Mertel, 

aber wie benutze ich die Formel bei den Teilmonaten?
Ich rechne auch schon eine Stunde hin und her.... bei einem Vollen Monat klappt die Berechnung aus der angegebenen Formel

Ich habe jetzt 7 Kalendertage Gehalt (Kürzung im Mandat nach Arbeitstagen)
mein Soll-Entgelt ist nachvollziehbar gekürzt
Das ist-Entgelt  jedoch nicht...

Vollzeit sind 160 Std
es werden 13,35 Std kug abgerechnet

Vielen Dank schon mal vorab

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wielgoß
Experte
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Hallo,

 

bitte prüfen Sie aber auch, ob aufgrund des Austritts überhaupt Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


@Herrn Wielgoß: Vielen Dank für den Hinweis.


Grundsätzlich muss vorab der Betrag ermittelt werden, der für den Teilmonat anfällt.


Dieser ist abhängig von der Berechnungsformel, die unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit bzw. Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/feste Arbeitszeit zur Berechnung des Betrags bei Teilmonaten hinterlegt ist.


Der Wert, welcher durch diese Formel ermittelt wurde, ist im Anschluss wieder als Betrag in der oben genannten Formel  -  Betrag – (Betrag / (wöchentl. AZ x 13 /3) x Fehlstunden)  -  einzusetzen.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
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danni
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hallo

stehe vor dem selben Problem. Mein MA scheidet zum Ende des Monats aus, war vom 01.04 bis 30.04. krank während KUG, doch die Fehlstunden für Krank wleche mit der LA 544 abgerechnet werden, viel zu  niedrig abgerechnet. woran kann das liegen?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


ein Grund für die Kürzung der Ausfallstunden kann durch zu niedrige Sollarbeitszeiten erfolgen. Prüfen Sie ob für den  Arbeitnehmer reduzierte Stunden unter Personaldaten / Arbeitszeiten / monatliche Sollarbeitszeiten hinterlegt sind. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bodensee
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Wenn der AN zum 15.3. gekündigt wurde => kein Anspruch auf KUG weil die pers. Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 

 

D.h. ganz normale Lohnfortzahlung und Erstattungantrag an die KK. 

 

Falls die  6Wochen überschritten sein sollte Unterbrechnung und Krankengeld. 

 

Kein KUG Thema und auch keine Kürzung. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Experte
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Die Lohnart 544 ist nur zu verwenden wenn der AG nur KUG (60/67%) fortbezahlt. 

 

Herr Lutz hatte hierzu heute Morgen etwas in einem anderen Thread geschrieben. 

 

Wenn der MA gekündigt ist zum 30.4. dann folgt kein Anspruch auf KUG. 

 

ganz normale LFZG 100% und Erstattung bei der KK. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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LoKu
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Sehr geehrte Frau Mertel,

 

wurde die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht?

Wenn ja, wo kann ich diese finden?

 

Schöne Grüße

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letzte Antwort am 27.10.2020 11:52:02 von LoKu
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