Liebe Community,
in diesem Thread möchten wir Sie ab sofort über alle Neuerungen und weiteren Schritte zum Thema Kug-Korrekturen 2020 informieren.
LODAS
Ab dem 02.05.2022 haben Sie die Möglichkeit über einen kostenfreien Servicekontakt einen Übertrag des zu korrigierenden Mandanten mit Sicherungsbestand 12/2021 aus dem Rechenzentrum zu beauftragen.
Nach dem Übertrag können Sie sich die Stammdaten in LODAS aus dem Rechenzentrum holen, um die notwendigen Korrekturen für das Kurzarbeitergeld zu erfassen.
Beachten Sie, dass diese erste Lösung Sie ausschließlich bei der Korrektur des Kug-Leistungsantrags und der dazugehörigen Abrechnungsliste 2020 unterstützt.
Hier ein kurzer Überblick zum Vorgehen:
Weitere Informationen und Details finden Sie im Dokument:
LODAS: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen (Dok.-Nr. 1023111)
Lohn und Gehalt
Für Lohn und Gehalt war die RZ-Datensicherung vor dem Monatsabschluss 01/2022 Voraussetzung für die Lösung. Wir hatten Sie hier in der Community über die Lösung informiert. Für das weitere Vorgehen finden Sie alle Informationen im Dokument:
Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen (Dok.-Nr. 1023064)
Wir arbeiten aktuell an einer Lösung, wenn Sie die RZ-Datensicherung 12/2021 in Lohn und Gehalt nicht rechtzeitig durchführen konnten. Wir werden Sie hier wieder über die weiteren Schritte informieren.
Ausblick
In einigen Fällen ist es notwendig, nicht nur die Kug-Leistungsanträge zu korrigieren. Da die Korrektur des Kug auch Auswirkungen auf das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers haben kann, ist dies ggf. in der aktuellen Abrechnung zu berücksichtigen. Wir arbeiten gerade für LODAS und Lohn und Gehalt an einer Unterstützungsmöglichkeit für diesen Sachverhalt. Wir informieren Sie wieder hier in der Community und in den o.g. Dokumenten.
Beste Grüße
Maximilian Meusel
Product Owner | Produktentwicklung LODAS
DATEV eG
Vielen Dank für die Informationen.
Zum Thema evtl. Korrekturen des Arbeitsentgeltes, die aktuell noch nicht berücksichtigt werden können:
Hallo Happy,
eine Wiederabrechnung des Monats Dezember 2021 ist im Testmandanten beliebig oft möglich.
Wir arbeiten gerade für beide Produkte an einer Lösung, wie die Werte aus dem Testmandanten aus dem Jahr 2020 in der aktuellen Abrechnung berücksichtigt werden können. Dies wird voraussichtlich auch zeitlich versetzt möglich sein. Details können wir dazu erst später nennen, wenn die Lösung abschließend geprüft wurde.
Freundliche Grüße
Edeltraut Walus
Product Owner | Produktentwicklung Lohn und Gehalt
DATEV eG
Hallo!
Ist es auch möglich eine Probeabrechnung (zumindest Auswertung 102) vorab zu erstellen und sich anzusehen?
Abrechnungen können ja lt. Info-Dokument noch nicht geändert werden. Es soll jedoch geplant sein. Wie sieht es aus mit Korrekturen der Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und auch SV-Meldungen?
Beste Grüße
Hallo @GEMO1719,
Sie können mit dem Sicherungsbestand in LODAS vorab eine Wiederabrechnung als Probeabrechnung senden. Wenn die Auswertung 102 "Bruttosoll-/istentgelt Kug" in den Standardauswertungen angelegt ist, wird diese auch mit der Probeabrechnung erstellt. Sie finden die Auswertung nach Bereitstellung der Probeabrechnung im LohnViewer unter den Mandantenauswertungen.
Wie bereits erwähnt, arbeiten wir an der Möglichkeit die Abrechnung zu korrigieren. Unsere Prüfung beinhaltet auch die von Ihnen erwähnten Korrekturen der Steuer und Sozialversicherung.
Hallo,
was ist als Zeitlimit vorgesehen für die Umsetzung?
Gruß
Hallo Frau Mack,
haben Sie mittlerweile eine Möglichkeit gefunden die Abrechnungen zu korrigieren inkl. der Korrektur für die Steuer und Sozialversicherungen?
Vielen Dank.
Hallo @Mona123,
Liebe Community,
im Moment haben wir für Sie in unseren Dokumenten zu den Kug-Korrekturen 2020 (LODAS: 1023111 / Lohn und Gehalt: 1023064) beschrieben, wie Sie die Kug-Leistungsanträge nach einer Abschlussprüfung der Agentur für Arbeit korrigieren können.
Wir sind inzwischen einen Schritt weiter und erstellen gerade eine Anleitung, wie Sie auch ggf. notwendige Lohnabrechnungen manuell korrigieren können. Unser Ziel ist es, Ihnen die Anleitung nach einem kleinen Praxistest im Juli 2022 zur Verfügung zu stellen.
Notwendigkeit einer Korrektur der Lohnabrechnung prüfen
Wenn Sie Korrekturen für das Kug 2020 durchführen müssen, prüfen Sie die jeweiligen individuellen arbeits- und tarifvertraglichen Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen. Wenn sich aus rechtlicher Beurteilung ergibt, dass Sie auch die Lohnabrechnung inklusive Steuer- und SV-Werte korrigieren müssen, werden Sie demnächst anhand unserer Beschreibung vorgehen können.
Einsatzmöglichkeiten
Die Lösung ist noch nicht für eine große Anzahl von Korrekturen gedacht. Wir möchten Ihnen damit eine Hilfestellung geben, wenn Abrechnungen von einzelnen Mitarbeitern korrigiert werden müssen. Die Anleitung beschreibt, welche Werte aus den Auswertungen verwendet werden müssen, um die notwendigen Differenzen zu ermitteln. Diese Werte müssen für die aktuelle Abrechnung manuell erfasst und an die entsprechenden Institutionen (z.B. Finanzämter, Krankenkassen über sv.net, etc.) übermittelt werden.
Ausblick
Sobald wir die Anleitung online gestellt haben, informieren wir Sie hier wieder.
Außerdem prüfen wir weiter Möglichkeiten, um Sie auch bei größeren Korrekturen (z. B. durch DATEV Daten-Analyse-System) zu unterstützen oder den manuellen Aufwand zu reduzieren. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Hallo Frau Mack,
leider ist es vorgekommen, dass der ein oder andere Mandant vergessen wurde und daher keine rechtzeitige Sicherung im RZ vorgenommen wurde (Lohn und Gehalt).
Zu Ihrem Thema daher:
"Wir sind inzwischen einen Schritt weiter und erstellen gerade eine Anleitung, wie Sie auch ggf. notwendige Lohnabrechnungen manuell korrigieren können. Unser Ziel ist es, Ihnen die Anleitung nach einem kleinen Praxistest im Juli 2022 zur Verfügung zu stellen."
Sind bereits Neuigkeiten zu verzeichnen ?
Vielen Dank vorab !
Hallo @diginat,
seit Lohn und Gehalt 11.86 (Service-Release vom 09.06.2022) haben wir eine Lösung, wenn nicht rechtzeitig die RZ-Sicherung mit dem Stand 12/2021 durchgeführt werden konnte.
Sie können jetzt in einem Sicherungsbestand aus 2022 (nicht im echten Mandanten!) den Monatsabschluss auf 12/2021 zurücksetzen und Kug-Korrekturen für das Jahr 2020 vornehmen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen“ (Dok.-Nr. 1023064).
Und um Missverständnisse zu vermeiden, wenn wir Ihnen die von mir genannte Anleitung zur Verfügung stellen, ändert sich nichts am grundsätzlichen Vorgehen mit der in den Dokumenten beschriebenen Datensicherung in Lohn und Gehalt oder dem Übertrag in LODAS.
Erst wenn Sie die Kug-Korrekturen im Sicherungsbestand durchgeführt haben, werden Sie die weiteren Schritte aus der neuen Anleitung vornehmen können, die zu einer manuellen Korrektur der Lohnabrechnung notwendig sind (siehe auch Einsatzmöglichkeiten in meinem vorhergehenden Post).
Dies kann z.B. notwendig werden, wenn festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer gar keinen Anspruch auf Kug hatte und das Kug komplett an die Agentur für Arbeit zurückgezahlt werden muss. Und damit ein Anspruch auf sein reguläres Gehalt entsteht.
Die Praxistests sind gestartet. Wir informieren Sie hier, wenn die Tests abgeschlossen sind.
Liebe Community,
wie versprochen – aufgrund der EPP etwas verspätet - hier ein Update zum aktuellen Stand bei den Kug-Korrekturen 2020.
Wir haben die Anleitung zur manuellen Korrektur einer Lohnabrechnung inklusive Steuer- und SV-Werte vorab an einzelne Kunden zum Testen gegeben.
Ich möchte ehrlich sein: Ein Teil der Testpersonen hat nach Sichten der Anleitung direkt entschieden die Korrekturen nicht durchzuführen. Grund hierfür ist der hohe manuelle Aufwand. In anderen Fällen wurden die Schritte gemäß Anleitung durchgeführt. Dieser Teil unserer Kunden gab uns die Rückmeldung, dass sie gut mit der Beschreibung zurecht gekommen sind. Außerdem waren sie dankbar, eine kleine Hilfestellung zu erhalten.
Deshalb haben wir heute die Anleitungen online gestellt:
Beachten Sie meine Erläuterungen in diesem Beitrag zu den Einsatzmöglichkeiten.
Außerdem empfehlen wir Ihnen unbedingt vorab rechtlich zu prüfen, ob die Korrektur der Brutto-/Netto-Abrechnung des Arbeitnehmers notwendig ist. Dies kann von den jeweiligen arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen abhängig sein.
Liebe Frau Mack,
ich habe eine Rückfrage zu dem Dokument 1024484.
Die Arbeitnehmerin hat in dem zu korrigierenden Monat keinen Anspruch auf KUG. Macht es Sinn, dass der Punk 2.4 zu viel gezahltes KUG in der aktuellen Abrechnung gelistet/im Bruttoabgezogen wird?
Hallo,
unter Punkt 2.4 geht es um zu viel gezahltes Kug und wie dieses im aktuellen Monat verrechnet werden kann.
Leider können wir Sie hierzu rechtlich nicht beraten.
Bitte stimmen Sie die Korrektur mit der zuständigen Agentur für Arbeit ab.
Liebe DATEV,
ist das Formular "Auftrag zum Übertrag des Sicherungsbestandes im DATEV-Rechenzentrum für LODAS" wirklich ernst gemeint?
Ich beziehe mich auf dieses Formular:
https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st36028819707869067_de.pdf
Really?
Ich sitze hier jetzt im HO und will meine ToDos abarbeiten. Das Formular bekomme ich mit mit PDF24 arg umständlich fertig gebastelt - und kann mit meinem Surface auch einen Otto hinterlegen.
Aber: wie umständlich ist das bitte?
Wir haben zum Glück nur wenige Fälle mit LODAS (und zum Glück nur einen, bei dem nun KUG-Korrekturen erforderlich sind).
In der Praxis könnten viele Dinge so einfach sein... 🙄