Hallo (mit Dokument bin ich nicht weiter gekommen) daher bitte um eine kurze Hilfestellung; es muss ein sv-Pflichtiger der KK Knappschaft zugeordnet werden aber Lodas gibt folgenden Hinweis;
Als ich die Knappschaft als 2. weiter KK angelegt habe, gab Lodas den Hinweis es reicht wenn es nur 1x angelegt wird und das das Programm automatisch erkennt bzgl der Beitragsabführung für Minijobber und sv-Pflichtige. Aber jetzt kommt der Hinweis wie im Screenshot.
LG
Der Screenshot ist leider unleserlich....
Sie brauchen die Krankenkasse 2x in den Stammdaten.
Einmal mit der Kennung: "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte" und einmal "Beitragsnachweis für Krankenkasse" (mit oder ohne Umlage wählen).
@Bahi2025 schrieb:
Als ich die Knappschaft als 2. weiter KK angelegt habe, gab Lodas den Hinweis es reicht wenn es nur 1x angelegt wird und das das Programm automatisch erkennt bzgl der Beitragsabführung für Minijobber und sv-Pflichtige.
Ein derartiger Hinweis ist mir völlig neu.
Wenn es sv-pflichtige Arbeitnehmer bei der Knappschaft und Minijobber gibt, muss die Knappschaft 2 x als Krankenkasse angelegt werden.
@Uwe_Lutz siehe anbei
Der Grund laut dem Screenshot "unterschiedlicher Rechtskreis" trifft für Ihre Situation nicht zu und sie benötigen wie oben beschrieben die Knappschaft zweimal in den Stammdaten.
Alles klar. Welche lfd Nummer soll der KK zugeordnet werden 1 oder 2?