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Krank vor Kug - Erstattungsbetrag kann nicht ermittelt werden....?!

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letzte Antwort am 15.05.2020 16:48:33 von Verena_Heinlein
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sokrates
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Hallo!

 

Ich habe einen gastronomischen Betrieb, der dank Corona lahmgelegt wurde.

100% Kurzarbeit beginnt ab 22.03.2020

 

Ein Mitarbeiter war vom 07.-13.03.2020 krank.

 

Das Fehlerprotokoll sagt nun: 

 

Unbenannt.jpg

 

Ich steh auf dem Schlauch...

Muss ich jetzt sämtliche KUG-Tage über das Kalendarium eingeben, damit Lodas versteht, dass der Mitarbeiter vor KUG krank war?

Und wenn ja, gilt dies nur für solch relevanten Fälle?

Oder kann ich alternativ irgendwo Tag X als Beginn Kurzarbeit hinterlegen? Damit Lodas versteht, dass der AAG-Antrag bitte gestellt wird?!

 

So ganz glücklich bin ich mit den Lexinform-Dokumenten bisher nicht geworden und brauche daher die Schwarmintelligenz.

 

Liebe Grüße & einen schönen Abend

Anne Koch

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Koch,


die KUG-Stunden ab 22.03.2020 sind über das Kalendarium zu buchen, damit der AAG-Antrag für den vor KUG liegenden Zeitraum erstellt werden kann.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
Cox
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Sehr geehrte Frau Schauer.

 

 

Wie werden die Tage in diesem Fall vor dem 22.03. (KUG-Beginn) eingetragen?

 

 

Mein Fall ab 23.03. KUG und krank am 06.03.

Bei mir wird der AAG-Antrag (06.03.) storniert (März-Abrechnung bereits verarbeitet), wenn ich den März mit KUG wiederhole.

 

Ich habe den 06.03. (8Std.) im Kalendarium mit WK und LA 410 eingetragen. LODAS zählt diese 8 Stunden jetzt zum Kurzarbeitergeld hinzu und storniert den AAG-Antrag.

Ist das richtig?

 

Vielen Dank im Vorraus

Gruß Cox

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sokrates
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Hallo Cox,

 

damit Lodas erkennt, dass die Kranktage nicht innerhalb von Kug liegen, müssen die tatsächlichen KUG-Tage über das Kalendarium erfasst werden.

Die Eingabe des Kranktages im Kalendarium ist falsch (einfach löschen), stattdessen also die Tage ab 22.03. im Kalendarium mit KU/410 erfassen.

Dann klappt es"

 

Liebe Grüße

Anne Koch

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Cox
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Hallo Anne Koch.

 

VIELEN DANK.

Die Stornierungen sind weg.

 

Gruß Cox

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m_v_
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Hallo,

 

meine Kollegin hatte die gleiche Fehlermeldung bezüglich der Krankmeldung. Sie hat jedoch ein AAG-Antrag erhalten.

Sie hat nun die KUG-Tage im Kalendarium erfasst. Dann ist zwar die Fehlermeldung weg, aber sie erhält kein AAG-Antrag mehr.

 

Hatte dieses Problem vielleicht auch schon jemand und hat dafür eine Lösung parat?

 

Gehaltsempfänger ist geschlüsselt, genauso wie die tarifliche Arbeitszeit.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


welche Eingaben wurden von Ihrer Kollegin im Kalendarium und unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten erfasst?


Wird statt der oben genannten Fehlermeldung eine andere Meldung ausgegeben, warum der AAG-Antrag nicht mehr erstellt werden kann?


Beste Grüße aus Nürnberg,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
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m_v_1
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Hallo Frau Mertel,

 

in den Fehlzeiten:Entgeltfortzahlung mit AU 

Im Kalendarium die Kranktage 3-5.03.2020 mit 410 und WK

Kurzarbeit ist ab 22.03.2020 stundenweise angefallen.

Kug-Stunden mit 410 und KU tageweise erfasst.

 

Es erfolgt keine weitere Fehlermeldung.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
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Hallo,


die Kug-Stunden ab dem 22.03. erfassen Sie über das Kalendarium mit der Lohnart 410 und WK. Laut Ihrem Post wurde jedoch schon vom 03.03. bis 05.03. mit der Lohnart 410 und WK gebucht. 

Beispiele zur Erfassung der Krankheit in Verbindung mit Kurzarbeit finden Sie im Dokument  5303311.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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carolin1707
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Hallo Frau Schauer,

 

ich habe genau die gleiche Fehlermeldung wie oben abgebildet. (Gehaltsempfänger)

 

In meinen  Fehlzeiten habe ich 26.02. - 15.03. mit AU erfasst.

Im Kalendarium täglich ab 24.03. die KUG Stunden mit dem Ausfallschlüssel KU und der LA 410 Kurzarbeitergeld. Sonst nichts. (Ab 24.03. war Vollausfall wegen Betriebsschließung)

 

Woran könnte es denn liegen, dass ich dennoch diese Fehlermeldungen erhalte?

 

Viele Grüße,

Carolin Parade

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Parade,


achten Sie bitte darauf, für welchen Gültigkeitsmonat die Fehlermeldung ausgegeben wird.


Die Erfassung im Kalendarium muss für diesen angedruckten Monat korrekt hinterlegt sein.


Sollten Ihre Daten entsprechend geschlüsselt sein, wenden Sie sich zur Klärung bitte über unsere weiteren Servicekanäle an uns.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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carolin1707
Beginner
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Hallo Frau Mertel,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Inzwischen weiß ich was der Fehler war. Ich musste noch zusätzlich zur Einzelerfassung im Nachberechnungs-Kalendarium die bereits im März abgerechneten KUG Stunden in der Tabelle Nachberechnung Standard mit Minus erfassen. So hat es dann funktioniert 🙂

 

Viele Grüße,

Carolin Parade

 

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h-schwert1
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Hallo!

 

Ich denke ich habe ein ähnliches Problem wie oben beschrieben, aber die Lösung noch nicht gefunden: 

 

Bei mir erscheint die zweite Fehlermeldung aus dem ersten Post: "AAG: Der Erstattungsbetrag konnte nicht ermittelt werden..."

 

Es geht um einen Gastronomiebetrieb mit Kurzarbeit ab dem 21.03. (Samstag)

Die Mitarbeiterin war vom 18.03. bis 24.03. krank. Sie arbeitet normalerweise Mo, Mi, Do, Fr

Ich habe im Nachberechnungs-Kalendarium den 23.03. (Montag) mit LA413 sowie 25.-27.3. & 30.3 (Mi-Fr & Mo). mit LA410 erfasst. 

Bei den Fehlzeiten sind 18.3.-24.3. erfasst. 

 

Welche Information fehlt dem Programm noch um den AAG zu machen? 

 

Beste Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


schauen Sie doch einmal im Thread Krank vor KUG mit Teilausfall vorbei.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.05.2020 16:48:33 von Verena_Heinlein
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