Liebes Team,
wir können einer Mitarbeiterin trotz weiterer Krankheiten keine weitere EFZ zahlen und die Krankenkasse zahlt auch kein Krankengeld. Zu Ende des Jahres endet das Arbeitsverhältnis. Dennoch habe ich nach Ablauf der ersten 6 Wochen Entgeltzahlung den Ausfallschlüssel "Krankentagegeld bei Krankheit/Kur" eingegeben. Kann das so bleiben oder muss das abgeändert werden? Wenn ja, welcher Schlüssel würde sich anbieten?
Vielen Dank vorab für schnelle Rückmeldung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Haben Sie unbezahlten Urlaub -UU- als Möglichkeit schon ausgeschlossen?
Wir würden in LuG wahrscheinlich KO "Krank ohne Krankentagegeld" nutzen.
Dann greift aber auch die Monatsfrist für die Krankenversicherung.
VG
Hallo floreana,
bei uns wurde in so einem Fall "Aussteuerung" gebucht, vorher allerdings mit der Krankenkasse abgesprochen.
Viele Grüße
Sailor
Eigentlich schon. Ich habe es jetzt so verstanden, dass wir der Krankenkasse mitteilen müssen, dass wir keine EFZ zahlen. Dann muss die KK einspringen und Krankengeld zahlen. Dieses Geld kann sie dann ggf von uns zurückfordern. Dh wohl klagen.
In dem Fall ist "Krankengeldtagegeld bei Krankheit/Kur" durchaus richtig und Sie übermitteln die Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Krankengeldes.
Es kann allerdings passieren, dass die Krankenkasse trotzdem kein Krankengeld zahlt und der Mitarbeiter letztlich gar nichts bekommt. Eigentlich ist die Krankenkasse zwar zur Zahlung erst einmal verpflichtet, aber auch dort arbeiten nur Menschen...
Vielleicht hilft es, der Krankenkasse dies ausdrücklich noch einmal mitzuteilen, dass Sie davon ausgehen, dass Krankengeld gezahlt wird.